Hallo Lila Kuh,
herzlich Willkommen im Club der Menschen, die sich Gutachten unterziehen müssen!
Also: Ich kann dir nur empfehlen, dich gut vor zu bereiten.
Wenn du dort Fragebögen ausfüllen musst, nur mit Stift den man nicht manipul.
kann, ergo keine Bleistifte benutzen!
Dann bei ungeklärten Fragen einfach fragen, auch wenn nachher im Gutachten
steht, dass man unselbständig war beim Fragebogen ausfüllen.
Bitte den Gutachter, dass in dem Gutachten festgehalten wird, dass 10 von 20 Fragen
so oder so beantwortet werden konnten und damit das Gutachten erheblich verfälscht werden kann....
Gut wäre es, wenn du nicht alleine zum Gutachten gehst.
Wichtig ist dein Auftreten, keine Unsicherheit oder Angst zeigen, sondern ganz klar
z.B. alle Daten von deinen Kindern wiedergeben.
Deshalb ist es gut, wenn du dich gut vorbereitest, indem du dir jetzt schon
die ganzen Verlauf der Schwangerschaften, der Geburt wie das Kind auf die Welt kam,
wann hat es laufen gelernt, wann den ersten Zahn bekommen.
War es in der Entwicklung hinterher, wann war das Kind "sauber"
wann hat es Fahrrad fahren gelernt, Kindergarten ja oder nein und wenn nein
warum?
Dann deine Lebensgeschichte, Beziehung, Schule, deine Kindheit wird sehr gerne und genau
durchleuchtet, ach da findet man immer etwas...
Deshalb ist es gut, wenn du dich gut vorbereitest, aber deinen geschrieben. Zettel nicht
dem Gutachter gibst!
Frage den Gutachter ob das Gespräch aufgezeichnet werden kann?
Wie gesagt du musst dich gut absichern, denn nachher kann man gerne etwas
erzählen, was man nie mehr beweisen kann...
Im übrigen gibt es keinen Grad wie man eine Erziehungsfähigkeit überprüfen kann...
Das ist wahnsinn, mit welcher Fragestellung da Richter oft an die Gutachter herantreten.
Meist bleibt es ja nicht bei einem Termin...so ein Gutachten kann zwischen 3 und 12 Monate dauern, ich habe einige dieser Gutachten hinter mir und muss sagen, dass war teilweise
der Wahnsinn auf 2 Beinen...
Wenn mir noch etwas einfällt, dann melde ich mich....
Ist der Gutachter zufällig von einer GWG?
Es gibt da so eine Erklärung, die ich immer mal lese....
Achtung!
Herr Dr. Dr. "Univ. Prag" Salzgeber schreibt in einer Stellungnahme zu einem GWG-Gutachten:
„Der Vorwurf, dass sich das vorliegende Gutachten nicht zu einer wissenschaftlichen Arbeit entwickelt hat, geht völlig fehl, da ein psychologisches Gutachten nie eine wissenschaftliche Arbeit sein kann.“
Dies gilt allerdings nur für GWG-Gutachten, wie der Auszug aus den „Richtlinien für die Erstellung psychologischer Gutachten" (BDP) belegt:
„Ein Psychologisches Gutachten ist eine wissenschaftliche Leistung, die darin besteht, aufgrund wissenschaftlich anerkannter Methoden und Kriterien nach feststehenden Regeln der Gewinnung und Interpretation von Daten zu konkreten Fragestellungen fundierte Feststellungen zu treffen.“
Teilen Sie dies Ihrem Richter mit und verlangen Sie deshalb vor der Erstellung des Gutachtens einen Gutachter, der entsprechend den Richtlinien eine wissenschaftliche Arbeit abgeben kann.
Weitere Informationen:
http://www.welt.de/welt_print/article2056490/Warum_bayerische_Richter_immer_wieder_denselben_Gutachter_bestellten.html
http://www.moehnle.eu/themen/familie.htm
Gutachterei und Psychiatriemissbrauch durch die Familienjustiz.
"Qualitätssicherung" bei der GWG: Herr Dr. Dr. "Univ. Prag" Salzgeber kennt Herrn Bachler nicht mehr.
http://www.zdf.de/ZDFmediathek/beitrag/video/1476038/ZDFzoom-Kampf-ums-Kind
Der erste GWG-Gutachter wirft das Handtuch!
http://www.nachrichten.at/oberoesterreich/art4,303090
http://www.kindergefuehle.at/themen/gutachterscharlatanerie/egon-bachler/gwg-gutachter-egon-bachler/
Geld zurück von der GWG
Man kann sich ausrechnen, dass es deutschlandweit bei der Zahl der Scheidungen jährlich um mindestens mehrere hundert Millionen Euro geht, wovon der Staat in den Fällen mit Gerichtskostenhilfe offenbar unbesehen die Hälfte bezahlt. Die so genannten Sachverständigen können sich sehr sicher sein, dass nichts überprüft wird, auch nicht die Qualität der Gutachten.
Die Kostenbeamten des Amtsgerichts wollen Betroffene mit fast schon verbaler Gewalt von einer Beschwerde abhalten. Wörtlich: "Was wollen Sie denn, das ist doch immer so!". Lassen Sie sich nicht einschüchtern und fordern Sie beim Kostenbeamten eine detaillierte Rechnung ein. Kaum eine der GWG-Rechnungen wird den OLG Anforderungen genügen. Mit dem Verweis auf dieses Urteil kann Beschwerde eingelegt werden, die kostenlos und ohne Anwaltspflicht ist. So kann man auch bei den Gerichten eine Öffentlichkeit herstellen und ein Bewusstsein dafür schaffen, dass hier offensichtlich jede Menge im Argen liegt.
http://www.gwg-gutachten.de/pages/Gerichtsurteile/SalzgeberRechnungUrteil01.pdf
http://www.gwg-gutachten.de/pages/Gerichtsurteile/SalzgeberRechnungUrteil02.pdf