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habe morgen erziehungsgutachten - habe sehr angst davor und bin nervös

LILA KUH
Ich weiß wie es dir geht, habe selbst nächtse Woche ein Gutachten in dem es darum geht ob ich einen Betreuer brauche oder nicht
Wurde ja bereits erwähnt, dass man das nicht mit sich machen lassen muss und wie abgekartet diese Gutachten sind. Oder willst du dein gesamtes Leben ohne Grundrechte verbringen?
 
Betreuer für was bzw. in welcher Angelegenheit? Hast du eine Behinderung?

Nein.....auser das ich es mit der Schilddrüse habe, wüßte ich nichts davon! 😱
Aber wenn man alleinerziehend ist und keinen Partner hat da ist man schnell mal in der Schublade.
Ich hatte vor über einem Jahr eine super Familienhelferin, die mich unterstützte wenn es auf irgendeinem Amt Probleme gab und bei meinem Sohn.
Sie ist in Rente gegangen und dann habe ich vom Jugendamt eine aufs Auge gedrückt bekommen mit der ih von Anfang an so meine Probleme hatte.
Ich bin eine gestandene frau und muß mir nicht von so einem jungen Kücken dumm kommen lassen. Nach mehreren offenen Gesprächen dachte ich das Thema wäre durch, aber nichts war geklärt.
Von da an hat sie die Fakten vertauscht, ein klassisches Beispiel gefällig?
Mein Kind YYY besucht eine sogenannte Sonderschule, er hat dort auch seine Kämpfe auszustehen, kommt nach Hause und hat eine Schwester die wie ich schon erwähnte unter PAS leidet und wird von ihr nieder gemacht, nur weil er da ist!
In der Situation, wenn es Teden tag so ist möchte ich andere Kinder mal sehen......nun die Familienhelferin kam zu uns und mein Kind yyy hatte sich in den Kpf gesetzt mit meinem Handy zu spielen.
Da es mehrmals von mir ein klares nein gab, er sowieso fertig war, ist er lauter geworden, in sein Zimmer gelaufen und hat die Tür geschmissen(was bis dahin noch nie vorgekommen ist, eher bei seiner Schwester) und weinte.
Ich habe ihn ersteinmal etwas Zeit gegeben....dann bin ich zu ihm und hab mit ihm geredet......aber rüber zu uns wollte er nicht mehr.
Also dachte ich es wäre besser das so zu lassen, wohlgemerkt die Tür vom Zimmer war offen, so das er jeder Zeit zu uns kommen konnte! Zuerst sagte sie nichts, dann fragte sie ob das öfter vor kommt, was ich klar verneinen konnte und ich legte ihr die Situation vor Augen.
Als dieses Gutachten vom Jugendamt eingeleitet wurde erhielt ich Post, in dem die Arbeit von der Familienhelferin offen gelegt wurde, darin war auch ein Bericht von eben dieser Situation und dort wurde von ihr das Kind yyy als kleinkindhaft bezeichnet.
Mir ist bald die Hutschnur hochgegangen, denn nur weil ein Kind auf Stress reagiert ist es gleich ein Baby?
Wass sollte er denn sonst tun.......abhauen, sich ritzen, anfangen zu trinken...etc??
Wie siehst du das?
Das jugendamt ist der Meinung ich brauche Hilfe bei Behördengänge und im finalziellen Bereich.
Jetzt ist die Situation einfach so, das sie über jeden Schritt den ich tu, sei es Arbeitsamt, oder anderes informiert wird.
Sorry, bin ich kein Mensch mehr der einen eigenen Kopf hat und fü sich selbst sprechen kann?
Muß ich alles mir aufs Auge drücken lassen nur damit mein Kind yyy bei mir bleiben darf?
Ich bin so ziemlich am Ende....hab manchmal kaum noch Kraft und muß eine Maske tragen, nur damit sie nicht sehen das ich unter dieser Situation kaputt gehe, weil sonst hätten sie erst recht einen Grund mir eine psychische Erkrankung nachzuweisen.
Mein Kind yyy hat Angst, Angst nicht bei mir bleiben zu können......ims Heim zu müssen und ich schlaf kaum noch!
habe lange gekämpft das es wieder ein halbwegs lebenswertes Leben für uns wird, habe mir eine Wunchliste nach der nächsten vorlegen lassen, abgearbeitet nur damit meine Kinder bei mir sein können, das ganze hat 5 Jahre gebraucht und jetzt ist es fast wieder so das sie mich klein bekommen!
 
Wurde ja bereits erwähnt, dass man das nicht mit sich machen lassen muss und wie abgekartet diese Gutachten sind. Oder willst du dein gesamtes Leben ohne Grundrechte verbringe

Gibt es dazu einAktenzeichen um das nachlesen zu können? Ich hab die ganze Zeit die Füße still gehalten, gemacht,getan nur damit meine Kinder da bleiben dürfen.
Und jetzt?
Jetzt will man mich wohl endgültig klein bekommen?.....Die wissen schon wie sie es schaffen.
 
Ist mit der Anordnung der Begutachtung auch eine Vorführung oder eine
Erlaubnis zum Öffnen verschlossener Türen verbunden, greift die Entscheidung auch in die
verfassungsrechtlich geschützten Grundrechte der Freiheit (Art. 2 Abs. 2 GG) und der
Unverletzlichkeit der Wohnung (Art. 13 GG) ein.
Grundgesetz ist immer gut.

BGH, 14.03.2007 - XII ZB 201/06
Der Betroffene kann die gerichtliche Anordnung, sich psychiatrisch untersuchen zu lassen, jedenfalls dann mit der Beschwerde (§§ 19, 20 FGG) angreifen, wenn die Anordnung objektiv willkürlich, d. h. in so krassem Maße rechtsfehlerhaft ist, dass sie unter Berücksichtigung des Schutzzweckes von Artt. 3 Abs. 1 und 103 Abs. 1 GG nicht mehr verständlich erscheint; § 68 b Abs. 3 Satz 2 FGG ist in solchen krassen Ausnahmefällen nicht anwendbar.
 
Zuletzt bearbeitet:
Hallo Lila Kuh,
herzlich Willkommen im Club der Menschen, die sich Gutachten unterziehen müssen!
Also: Ich kann dir nur empfehlen, dich gut vor zu bereiten.
Wenn du dort Fragebögen ausfüllen musst, nur mit Stift den man nicht manipul.
kann, ergo keine Bleistifte benutzen!
Dann bei ungeklärten Fragen einfach fragen, auch wenn nachher im Gutachten
steht, dass man unselbständig war beim Fragebogen ausfüllen.
Bitte den Gutachter, dass in dem Gutachten festgehalten wird, dass 10 von 20 Fragen
so oder so beantwortet werden konnten und damit das Gutachten erheblich verfälscht werden kann....
Gut wäre es, wenn du nicht alleine zum Gutachten gehst.
Wichtig ist dein Auftreten, keine Unsicherheit oder Angst zeigen, sondern ganz klar
z.B. alle Daten von deinen Kindern wiedergeben.
Deshalb ist es gut, wenn du dich gut vorbereitest, indem du dir jetzt schon
die ganzen Verlauf der Schwangerschaften, der Geburt wie das Kind auf die Welt kam,
wann hat es laufen gelernt, wann den ersten Zahn bekommen.
War es in der Entwicklung hinterher, wann war das Kind "sauber"
wann hat es Fahrrad fahren gelernt, Kindergarten ja oder nein und wenn nein
warum?
Dann deine Lebensgeschichte, Beziehung, Schule, deine Kindheit wird sehr gerne und genau
durchleuchtet, ach da findet man immer etwas...
Deshalb ist es gut, wenn du dich gut vorbereitest, aber deinen geschrieben. Zettel nicht
dem Gutachter gibst!
Frage den Gutachter ob das Gespräch aufgezeichnet werden kann?
Wie gesagt du musst dich gut absichern, denn nachher kann man gerne etwas
erzählen, was man nie mehr beweisen kann...
Im übrigen gibt es keinen Grad wie man eine Erziehungsfähigkeit überprüfen kann...
Das ist wahnsinn, mit welcher Fragestellung da Richter oft an die Gutachter herantreten.
Meist bleibt es ja nicht bei einem Termin...so ein Gutachten kann zwischen 3 und 12 Monate dauern, ich habe einige dieser Gutachten hinter mir und muss sagen, dass war teilweise
der Wahnsinn auf 2 Beinen...
Wenn mir noch etwas einfällt, dann melde ich mich....

Ist der Gutachter zufällig von einer GWG?
Es gibt da so eine Erklärung, die ich immer mal lese....
Achtung!
Herr Dr. Dr. "Univ. Prag" Salzgeber schreibt in einer Stellungnahme zu einem GWG-Gutachten:
„Der Vorwurf, dass sich das vorliegende Gutachten nicht zu einer wissenschaftlichen Arbeit entwickelt hat, geht völlig fehl, da ein psychologisches Gutachten nie eine wissenschaftliche Arbeit sein kann.“

Dies gilt allerdings nur für GWG-Gutachten, wie der Auszug aus den „Richtlinien für die Erstellung psychologischer Gutachten" (BDP) belegt:
„Ein Psychologisches Gutachten ist eine wissenschaftliche Leistung, die darin besteht, aufgrund wissenschaftlich anerkannter Methoden und Kriterien nach feststehenden Regeln der Gewinnung und Interpretation von Daten zu konkreten Fragestellungen fundierte Feststellungen zu treffen.“

Teilen Sie dies Ihrem Richter mit und verlangen Sie deshalb vor der Erstellung des Gutachtens einen Gutachter, der entsprechend den Richtlinien eine wissenschaftliche Arbeit abgeben kann.

Weitere Informationen:
http://www.welt.de/welt_print/article2056490/Warum_bayerische_Richter_immer_wieder_denselben_Gutachter_bestellten.html
http://www.moehnle.eu/themen/familie.htm

Gutachterei und Psychiatriemissbrauch durch die Familienjustiz.
"Qualitätssicherung" bei der GWG: Herr Dr. Dr. "Univ. Prag" Salzgeber kennt Herrn Bachler nicht mehr.
http://www.zdf.de/ZDFmediathek/beitrag/video/1476038/ZDFzoom-Kampf-ums-Kind

Der erste GWG-Gutachter wirft das Handtuch!
http://www.nachrichten.at/oberoesterreich/art4,303090
http://www.kindergefuehle.at/themen/gutachterscharlatanerie/egon-bachler/gwg-gutachter-egon-bachler/

Geld zurück von der GWG
Man kann sich ausrechnen, dass es deutschlandweit bei der Zahl der Scheidungen jährlich um mindestens mehrere hundert Millionen Euro geht, wovon der Staat in den Fällen mit Gerichtskostenhilfe offenbar unbesehen die Hälfte bezahlt. Die so genannten Sachverständigen können sich sehr sicher sein, dass nichts überprüft wird, auch nicht die Qualität der Gutachten.

Die Kostenbeamten des Amtsgerichts wollen Betroffene mit fast schon verbaler Gewalt von einer Beschwerde abhalten. Wörtlich: "Was wollen Sie denn, das ist doch immer so!". Lassen Sie sich nicht einschüchtern und fordern Sie beim Kostenbeamten eine detaillierte Rechnung ein. Kaum eine der GWG-Rechnungen wird den OLG Anforderungen genügen. Mit dem Verweis auf dieses Urteil kann Beschwerde eingelegt werden, die kostenlos und ohne Anwaltspflicht ist. So kann man auch bei den Gerichten eine Öffentlichkeit herstellen und ein Bewusstsein dafür schaffen, dass hier offensichtlich jede Menge im Argen liegt.

http://www.gwg-gutachten.de/pages/Gerichtsurteile/SalzgeberRechnungUrteil01.pdf
http://www.gwg-gutachten.de/pages/Gerichtsurteile/SalzgeberRechnungUrteil02.pdf
 

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