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habe morgen erziehungsgutachten - habe sehr angst davor und bin nervös

min_engelchen

Mitglied
hallo,
muss morgen ein erziehungsgutachten abgeben und bin sehr sehr nervös. kann jetzt gar nicht schlafen, für mich und meinen mann steht sehr viel auf dem spiel, weil unser kind in einer pflegefamilie ist. meine schwiegermutter hat gesagt das ich davor keine angst haben brauch, weil ich das schon schaffe, aber trotzdem habe ich angst. wie wird so ein gutachten erstellt? bleibt es bei dem einen termin? freu mich über euere antworten
glg
 

Vermisst

Aktives Mitglied
Sorry, hab das erst jetzt gelesen.
Muss gleich zum Elternabend.
Ich kann dich gut verstehen.
Man kann sich auf Gutachten vorbereiten.
Z.B. Ich habe die Daten meines Kindes, wann geboren, wann erste Mal gelaufen...welche
besonderen Ereignisse d. Kindes; Meine Kindheit wurde sehr genau befragt;
Meine Beziehung zu mein Kind, Beziehung zu Familie; Beziehung zum Kindesvater;
Meine Frage wäre:
Warum ist euer Kind in einer Pflegefamilie?
Habt ihr noch das volle Sorgerecht?
Wurde das Gutachten vom Gericht beantragt oder vom Jugendamt?
Welche Hilfen hattet ihr schon vor der "Wegnahme" des Kindes?
Wie alt ist euer Kind?
Also wenn das heute dein erster Termin war, müssten noch ein paar Termine folgen u.a. bekamen wir einen Hausbesuch da hat Gutachter mich und mein Kind beobachtet.
Mein Kind war erst in einer Pflegefam. dann im Heim und ich habe dann selbst ein Gutachten in Auftrag gegeben und dank dieses Gutachten (was mich zu 100% Erziehungsfähig einstufte, auch wenn ich krank bin und keine gute Kindheit hatte)
Fehler machen wir alle, siehe meinen letzten Thread...man lernt mit dem "tun"
Es muss schon eine große Gefahr von euch als Eltern ausgehen, dass man euch das Kind entzogen habt. Meist besteht diese "Gefahr" gar nicht, sondern es wird vieles aufgebauscht.
Wichtig wäre fürs Gutachten offen und ehrlich eure Fehler ein zu gestehen.
Nix schlimmeres als uneinsichtige Eltern. ;)
Gerade f. Gutachter sind uneinsichtige Eltern ein gefundenes Fressen, aber lasst euch bitte nicht einreden, ihr hättet total versagt etc...
Es ist wie immer der "Mittelweg" gefragt...
Habt ihr einen Elternkurs absolviert auch dies sind Dinge die man tun sollte, denn 1. lernt man vieles dabei und 2. ist das Zeichen dafür, dass ihr gerne bereit seid euch zu verändern - immer für das KINDESWOHL!
Das Wort werdet ihr noch öfter hören....ich kann es schon nicht mehr hören. ;)
Ich habe manches Mal das Gefühl, es wird Vollkommenheit von uns Eltern erwartet.

Ich wünsche euch alles Gute und hoffentl. war der Termin nicht so dramatisch...
Vielleicht mögt ihr ja berichten wie es war....
 

Vermisst

Aktives Mitglied
Habe zum Thema Gutachten noch Infos, die viel. interessant sein könnten.
Übrigens kann ich aus eig. Erfahrung sagen, wenn man mit einem Gutachten nicht
einverstanden ist weil nicht nach den gutachterl. Kriterien für psycholog. Gutachten gearbeitet wurde, sollte man sofort Widerspruch einlegen und neues Gutachten fordern, denn nachträglich kann man leider niemanden mehr zur Kasse bitten, wenn z.b. nach 2 Jahren klar festgestellt wird, dass das Gutachten voller Fehler war und das Ergebnis so nicht richtig war....denn wenn man dies tut also sofort widersprechen kann man später jemand auch verklagen auf Schadensersatz und wenn Kind in ein Heim kam auf Entschädigungszahlung.
Wobei das in Deutschl. nicht so einfach ist...
Oberstes Recht und die Pflicht ist nun mal, dass Eltern ihre Kinder erziehen müssen und kein Staat od. Pflegefamilie.
Hier nun das Mail, gerade für Leute in Bayern die bei der GWG ihre Gutachten erstellen lassen müssen/sollen. Denn bezahlen muss man dieses Gutachten ja auch...
Achtung!
Herr Dr. Dr. "Univ. Prag" Salzgeber schreibt in einer Stellungnahme zu einem GWG-Gutachten:
„Der Vorwurf, dass sich das vorliegende Gutachten nicht zu einer wissenschaftlichen Arbeit entwickelt hat, geht völlig fehl, da ein psychologisches Gutachten nie eine wissenschaftliche Arbeit sein kann.“

Dies gilt allerdings nur für GWG-Gutachten, wie der Auszug aus den „Richtlinien für die Erstellung psychologischer Gutachten" (BDP) belegt:
„Ein Psychologisches Gutachten ist eine wissenschaftliche Leistung, die darin besteht, aufgrund wissenschaftlich anerkannter Methoden und Kriterien nach feststehenden Regeln der Gewinnung und Interpretation von Daten zu konkreten Fragestellungen fundierte Feststellungen zu treffen.“

Teilen Sie dies Ihrem Richter mit und verlangen Sie deshalb vor der Erstellung des Gutachtens einen Gutachter, der entsprechend den Richtlinien eine wissenschaftliche Arbeit abgeben kann.

Weitere Informationen:
http://www.welt.de/welt_print/article2056490/Warum_bayerische_Richter_immer_wieder_denselben_Gutachter_bestellten.html
http://www.moehnle.eu/themen/familie.htm

Der erste GWG-Gutachter wirft das Handtuch!
http://www.nachrichten.at/oberoesterreich/art4,303090
http://www.kindergefuehle.at/themen/gutachterscharlatanerie/egon-bachler/gwg-gutachter-egon-bachler/

Geld zurück von der GWG
Man kann sich ausrechnen, dass es deutschlandweit bei der Zahl der Scheidungen jährlich um mindestens mehrere hundert Millionen Euro geht, wovon der Staat in den Fällen mit Gerichtskostenhilfe offenbar unbesehen die Hälfte bezahlt. Die so genannten Sachverständigen können sich sehr sicher sein, dass nichts überprüft wird, auch nicht die Qualität der Gutachten.

Die Kostenbeamten des Amtsgerichts wollen Betroffene mit fast schon verbaler Gewalt von einer Beschwerde abhalten. Wörtlich: "Was wollen Sie denn, das ist doch immer so!". Lassen Sie sich nicht einschüchtern und fordern Sie beim Kostenbeamten eine detaillierte Rechnung ein. Kaum eine der GWG-Rechnungen wird den OLG Anforderungen genügen. Mit dem Verweis auf dieses Urteil kann Beschwerde eingelegt werden, die kostenlos und ohne Anwaltspflicht ist. So kann man auch bei den Gerichten eine Öffentlichkeit herstellen und ein Bewusstsein dafür schaffen, dass hier offensichtlich jede Menge im Argen liegt.

http://www.gwg-gutachten.de/pages/Gerichtsurteile/SalzgeberRechnungUrteil01.pdf
http://www.gwg-gutachten.de/pages/Gerichtsurteile/SalzgeberRechnungUrteil02.pdf
 
H

Henna

Gast
Mir steht demnächst auch ein Erziehungsgutachten bevor. Daher kann ich dir keine Tipps geben aber bitte teile uns doch mit, wie das Gespräch gelaufen ist.
 
G

Gast

Gast
hallo,
muss morgen ein erziehungsgutachten abgeben und bin sehr sehr nervös. kann jetzt gar nicht schlafen, für mich und meinen mann steht sehr viel auf dem spiel, weil unser kind in einer pflegefamilie ist. meine schwiegermutter hat gesagt das ich davor keine angst haben brauch, weil ich das schon schaffe, aber trotzdem habe ich angst. wie wird so ein gutachten erstellt? bleibt es bei dem einen termin? freu mich über euere antworten
glg
Hallo min-engelchen,
warum lässt Du überhaupt ein Gutachten über Dich machen? Du bist gesetzlich nicht dazu verpflichtet, denn darüber gab es kürzlich ein Gerichtsurteil, dass es einer Person nicht negativ angerechnet werden darf, wenn sie sich nicht zwangsbegutachten lässt. Außerdem hat noch keine Mutter durch ein Gutachten (egal ob positiv oder negativ) ihr Kind zurückbekommen. Gutachten werden gemacht, damit die Richter die Entscheidung nicht auf ihre Verantwortung treffen müssen. Ein Gutachten kostet den Steuerzahler zwischen 4.000,-- und 10.000 Euro ... dadurch erhalten die Gutachter ihre Daseinsberechtigung. Gutachten werden auch aus dem Grunde gemacht, die Eltern in Grund und Boden zu stampfen, indem sie vom Gutachter ... der in den meisten Fällen sowieso keine Ahnung hat wie die menschliche Psyche beschaffen ist ... alle möglichen und unmöglichen "Krankheiten" angedichtet bekommen. Die Eltern werden durch diese Abwertungen in ein großes tiefes schwarzes Loch gestoßen mit dem Ziel, ihnen für immer die Kinder weg zu nehmen und die Eltern in die Klapse zu stecken.

Überlege es Dir also sehr, sehr gut, ob Du einen solchen Schund wirklich über Dich ergehen lassen willst. Ein wirklich guter, kompetenter Rechtsanwalt, der für Kind und Eltern und nicht für die Kinderklaumafia arbeitet, könnte Dir da wirklich helfen.
Liebe Grüße Gast ... eine Freundin Ramona wird Dich mit mir in Kontakt bringen, wenn Du magst
 

Vermisst

Aktives Mitglied
Hallo, wie ging es denn weiter?
Ich habe einen TV Tipp:
ZDF,
Mittwoch, 26.10.2011 , 22:55- 23:25 Uhr
Kampf ums Kind
Wenn Gutachten Familien zerstören ( Film )
 

LILA KUH

Neues Mitglied
hallo,
muss morgen ein erziehungsgutachten abgeben und bin sehr sehr nervös. kann jetzt gar nicht schlafen, für mich und meinen mann steht sehr viel auf dem spiel, weil unser kind in einer pflegefamilie ist. meine schwiegermutter hat gesagt das ich davor keine angst haben brauch, weil ich das schon schaffe, aber trotzdem habe ich angst. wie wird so ein gutachten erstellt? bleibt es bei dem einen termin? freu mich über euere antworten
glg
min-engelchen hallo!
Ich weiß wie es dir geht, habe selbst nächtse Woche ein Gutachten in dem es darum geht ob ich einen Betreuer brauche oder nicht ( eingeleitet durch das Jungendamt)und das nächste Gutachten wird eins über meine Erziehungstüchtigkeit sein.....
Habe gestern den beschluß vom Gericht zugestellt bekommen und wenn ich die Fragen lese die eine Gutachterin beantworten soll frage ich mich ernsthaft wie sie das tun will!
Am besten du machst dir da eine eigene Meinung wenn du die Fragen gelesen hast........mir stellen sich einfach nur die Nackenhaare dabei auf.....und es macht mich auch wütend.
- Ist die Kindesmutter in der Lage, die Belange der elterlichen Sorge bezüglich ihrer Kinder xxx und yyy ohne Einschränkung wahrzunehmen?
( wohl gemerkt, das Kind xxx leidet unter PAS und wurde in Obhut genommen, das Kind yyy lebt bei mir)
Wenn nein, welche Defizite bestehen in der Erziehungstüchtigkeit der Kindesmutter ( veralterter Begriff) bezüglichihrer Kinder, insbesondere des Kindes yyy?
- Welche Qualität hat die Bindung zwischen Kindesmutter und den Kindern xxx( welches unter den Folgen der Entfremdung leidet, siehe PAS und das bis jetzt keiner beachtet hat...immer nur die Aussage, da kann doch nur was nicht zu Hause stimmen) und yyy und wie schützendswert sind diese Bindungen?
- Sofern die Gutachterin zu dem Ergebnis kommt, das es vertratbat ist, das Kind yyy dauerhaft im mütterlichen Haushalt zu belassen, wird gebeten, die Voraussetzungen zu benennen, unter denen dies möglich ist, einschließlich geeigneter Hilfemaßnahmen.
 

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