Achtung!
Herr Dr. Dr. "Univ. Prag" Salzgeber schreibt in einer Stellungnahme zu einem GWG-Gutachten:
„Der Vorwurf, dass sich das vorliegende Gutachten nicht zu einer wissenschaftlichen Arbeit entwickelt hat, geht völlig fehl, da ein psychologisches Gutachten nie eine wissenschaftliche Arbeit sein kann.“
Dies gilt allerdings nur für GWG-Gutachten, wie der Auszug aus den „Richtlinien für die Erstellung psychologischer Gutachten" (BDP) belegt:
„Ein Psychologisches Gutachten ist eine wissenschaftliche Leistung, die darin besteht, aufgrund wissenschaftlich anerkannter Methoden und Kriterien nach feststehenden Regeln der Gewinnung und Interpretation von Daten zu konkreten Fragestellungen fundierte Feststellungen zu treffen.“
Teilen Sie dies Ihrem Richter mit und verlangen Sie deshalb vor der Erstellung des Gutachtens einen Gutachter, der entsprechend den Richtlinien eine wissenschaftliche Arbeit abgeben kann.
Weitere Informationen:
http://www.welt.de/welt_print/article2056490/Warum_bayerische_Richter_immer_wieder_denselben_Gutachter_bestellten.html
http://www.moehnle.eu/themen/familie.htm
Der erste GWG-Gutachter wirft das Handtuch!
http://www.nachrichten.at/oberoesterreich/art4,303090
http://www.kindergefuehle.at/themen/gutachterscharlatanerie/egon-bachler/gwg-gutachter-egon-bachler/
Geld zurück von der GWG
Man kann sich ausrechnen, dass es deutschlandweit bei der Zahl der Scheidungen jährlich um mindestens mehrere hundert Millionen Euro geht, wovon der Staat in den Fällen mit Gerichtskostenhilfe offenbar unbesehen die Hälfte bezahlt. Die so genannten Sachverständigen können sich sehr sicher sein, dass nichts überprüft wird, auch nicht die Qualität der Gutachten.
Die Kostenbeamten des Amtsgerichts wollen Betroffene mit fast schon verbaler Gewalt von einer Beschwerde abhalten. Wörtlich: "Was wollen Sie denn, das ist doch immer so!". Lassen Sie sich nicht einschüchtern und fordern Sie beim Kostenbeamten eine detaillierte Rechnung ein. Kaum eine der GWG-Rechnungen wird den OLG Anforderungen genügen. Mit dem Verweis auf dieses Urteil kann Beschwerde eingelegt werden, die kostenlos und ohne Anwaltspflicht ist. So kann man auch bei den Gerichten eine Öffentlichkeit herstellen und ein Bewusstsein dafür schaffen, dass hier offensichtlich jede Menge im Argen liegt.
http://www.gwg-gutachten.de/pages/Gerichtsurteile/SalzgeberRechnungUrteil01.pdf
http://www.gwg-gutachten.de/pages/Gerichtsurteile/SalzgeberRechnungUrteil02.pdf