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Grundsteuer online über Elster

Ein Flurstück ist *ein* Teil der Erdoberfläche, der vermessen wurde. Ein Grundstück ist ein Eigentum in dem Sinne. Ein Grundstück kann aus 1 Flurstück oder aus 10 bestehen. Und wenn das von dir betroffene Grundstück aus 10 FS besteht, dann wird bei uns eine WE gebildet, die dann in dem Sinne aussagt, dass diese 10 Flurstücke als "eins" zu sehen sind.

Deswegen verstehe ich die Formulierung des Formulars bei dir nicht.
 
Ein Flurstück ist *ein* Teil der Erdoberfläche, der vermessen wurde. Ein Grundstück ist ein Eigentum in dem Sinne. Ein Grundstück kann aus 1 Flurstück oder aus 10 bestehen.
Ja, das wissen wir. Es ist ein Grundstück, das aus einem Flurstück besteht. Also nicht ein Grundstück, das aus zwei oder mehr Flurstücken besteht.

Die Formulierung mit der wirtschaftlichen Einheit lautet übrigens "Zur wirtschaftlichen Einheit gehörender Anteil" und da muss man einen Zähler und einen Nenner eintragen. Wir wissen nur nicht, was genau wir da eintragen müssen und worauf sich Zähler und Nenner überhaupt beziehen. Es gibt zwar zwei Beispiele, aber keins davon bezieht sich auf eine Erbengemeinschaft und man kann da auch nichts draus ableiten.
 
Ja, das wissen wir. Es ist ein Grundstück, das aus einem Flurstück besteht. Also nicht ein Grundstück, das aus zwei oder mehr Flurstücken besteht.

Die Formulierung mit der wirtschaftlichen Einheit lautet übrigens "Zur wirtschaftlichen Einheit gehörender Anteil" und da muss man einen Zähler und einen Nenner eintragen. Wir wissen nur nicht, was genau wir da eintragen müssen und worauf sich Zähler und Nenner überhaupt beziehen. Es gibt zwar zwei Beispiele, aber keins davon bezieht sich auf eine Erbengemeinschaft und man kann da auch nichts draus ableiten.
Die Anteile der Erbengemeinschaft gehören dorthin, wo die Miteigentümer aufzuführen sind.
Die Zähler/Nenner "zur wirtschaftlichen Einheit" also beim Grund und Boden/Flurstücke bezeichnet die Anteile des jeweiligen Flurstücks, wenn es voll zum Grundstück gehört dann 1/1, aber oft teilen sich Grundstücksbesitzer z. B. Privatwege oder Garagenhöfe mit Nachbarn, dann darf man dort nur seinen eigenen Anteil eintragen, z. B. Wegfläche 1/6. Aber mit der vollen Fläche, das Ausrechnen des 1/6 von Gesamtfläche erledigt der Composter im Finanzamt (Bayrisches System!)
 
Ich hab mal eine Frage: Wenn ein Grundstück mit zwei Häusern einer aus zwei Personen bestehenden Erbengemeinschaft gehört, was muss man dann bei Zähler und Nenner der wirtschaftlichen Einheit angeben? Kann mir das bitte, bitte irgendwer erklären? Wir zerbrechen uns hier mit vier Leuten den Kopf darüber, haben aber absolut keine Ahnung und die Beispiele der Ausfüllhilfe helfen uns leider auch kein bisschen weiter. 🤯
Wirtschaftliche Einheit: 1/1 (100% MEA der Erbengemeinschaft am Grundstück)

Anteile der Eigenümer, bezogen auf die Erbengemeinschaft (andere Stelle der Erklärung): jeweils 1/2
 
Hmm, also ich hätte da jetzt 1/2 eingetragen, kann man da mehrere Einträge machen?
Nein, nur jeweils einmal Zähler und Nenner.

Die Zähler/Nenner "zur wirtschaftlichen Einheit" also beim Grund und Boden/Flurstücke bezeichnet die Anteile des jeweiligen Flurstücks, wenn es voll zum Grundstück gehört dann 1/1, aber oft teilen sich Grundstücksbesitzer z. B. Privatwege oder Garagenhöfe mit Nachbarn, dann darf man dort nur seinen eigenen Anteil eintragen, z. B. Wegfläche 1/6.
Okay, jetzt seh ich schon etwas klarer. Danke.

Wirtschaftliche Einheit: 1/1 (100% MEA der Erbengemeinschaft
Was bedeutet "MEA"?
 
Wir haben das aufgegeben. Allein schon die Anmeldung für ELSTER ist ja die Vorhölle. Ich kannte ELSTER früher nur in der alten, einfachen Software.

Werden das jetzt wohl aussitzen und bis zur letzten Ermahnung warten. Und dann ab zum Steuerberater.
 

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