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Grundsteuer online über Elster

Die Neubewertungen für die Grundsteuer waren nicht die Idee des Staates oder des Finanzamtes.
Die wurden aufgrund einer Klage eines Steuerzahlers nötig, weil dieser dagegen geklagt hat das im Osten Deutschlands andere Einheitswerte (von 1954) als im Westen (von 1964) gelten und der Kläger hat diesbezüglich Recht bekommen und so kommt die Notwendigkeit einer Neubewertung überhaupt erst zustande.
Das ist nur die halbe Story. Der idiotische Kläger hat sich zwar auf die unterschiedlichen und angeblich viel zu alten Wertansätze berufen (witzig: die Brandversicherungen gehen heute noch von Werten von anno 1920/30 aus, man darf gespannt sein wann auch dort ein Idiot klagt), aber in Wahrheit wollte er erreichen, daß eigengenutzte Wohnungen ganz von Grundsteuer verschont bleiben, sprich seine eigene. Das konnte er natürlich knicken, weil die Gemeinden nun mal dringend auf die Grundsteuern, auch eigengenutzter Wohnungen, angewiesen sind.
Ich würde diesem Idioten sehr wünschen, daß auch seine zukünftige Grundsteuer ordentlich in die Höhe geht.
 
Mann und Schwiegersohn sind auch grad dran (sozusagen auf den letzten Drücker😏). Und sie haben das mal durchgerechnet und sind zu dem Ergebnis gekommen, dass nach der neuen Berechnung (Bayern) 4nal!! so viel Grundsteuer zu zahlen sein wird.
Kann das sein?
Das schockiert mich schon.
Kann schon, wenn in der Akte der alten Bewertung vielleicht Wohnflächen nicht erfaßt waren, die seit 1964 dazugekommen sind, außerdem wird im neuen System auch der Grund und Boden miterfaßt, was bisher nur im sogenannten Sachwert (meistens Firmengrundstücke und Luxusvillen) der Fall war. Oder es wurden versehentlich Keller etc. als Nutzfläche deklariert (Nutzfläche ist in erster Linie Gewerbefläche, Keller oder nicht ausgebaute Dachböden/Abstellräume sind nur Zubehör zur Wohnung und daher nicht anzusetzen!)
Die unterschiedlichen Ansätze 1954/1964 waren insofern nicht verkehrt, als damals in der Regel die erzielbaren Realmieten als Grundlage angesetzt wurden, die differieren nun mal örtlich und zwischen Ost und West sowieso. Allerdings kenne ich nur das bayrische System und weiß nicht, ob die anderen Bundesländer das auch so handhabten.
 
Kann schon, wenn in der Akte der alten Bewertung vielleicht Wohnflächen nicht erfaßt waren, die seit 1964 dazugekommen sind, außerdem wird im neuen System auch der Grund und Boden miterfaßt, was bisher nur im sogenannten Sachwert (meistens Firmengrundstücke und Luxusvillen) der Fall war. Oder es wurden versehentlich Keller etc. als Nutzfläche deklariert (Nutzfläche ist in erster Linie Gewerbefläche, Keller oder nicht ausgebaute Dachböden/Abstellräume sind nur Zubehör zur Wohnung und daher nicht anzusetzen!)
Dann wäre es vielleicht ja sogar klüger, die Grundsteuerangaben gar nicht zu machen, und es aufs Schätzen ankommen zu lassen😉
 
Dann würde ich die Zahlen entsprechend auf 1/2 setzen. Wobei mich das mit der WE irritiert, zumindest bei uns heißt das, dass mehrere Flurstücke ein Grundstück bilden. Würde also in dem Kontext für mich keinen Sinn machen.
Jetzt verwirrst du mich. Das ist nur ein Flurstück mit zwei Häusern. Und das gehört der Erbengemeinschaft zu gleichen Teilen. 🤔
 

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