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Gelöscht 5176
Gast
Ich habe noch ein wenig recherchiert.
Hier wollte eine Bak auch keine Löschungsbewiligung ausstellen, sondern nur ein Schreiben, dass der Kredit getilgt ist. Stattdessen verlangte die Bank, dass ein Notar die Löschungsbewilligung anfordert. (so kenne ich das auch) Der Betroffene fragte bei einem Anwalt online nach.
Deine Bank kann nur eine Löschungsbewilligung ausstellen, wenn sie siegelberechtigt ist. Sparkassen sind siegelberechtigt, online Banken wohl weniger.
Hier die Frage des Betroffenen:
Von der Bank (nicht siegelberechtigt) habe ich zur Antwort bekommen:
"Wir weigern uns nicht die Löschung auszustellen, aber so etwas wird über den Notar veranlasst.
Sie können zu einem beliebigen Notar gehen und eine Löschungsbewilligung in Auftrag geben,
anschließend bekommen Sie vom Notar ein justiziables Dokument ausgestellt."
Man hat mir stattdessen angeboten ein Schreiben zu erstellen, dass das Darlehen getilgt ist.
Der RA antwortete:
richtig ist, dass Sie gem. § 1144 BGB in Verbindung mit § 1192 BGB ein Anrecht auf die Ausstellung der Löschungsbewilligung haben.
Die Ausstellung an sich muss für Sie grundsätzlich kostenlos sein und darf nicht zu zusätzlichen Bankgebühren führen
Daher müssten Sie nunmehr in der Tat - sofern es sich nicht um ein siegelführendes Kreditinstitut wie z.B. die Sparkasse handelt - auf eigene Kosten eine Notarin oder einen Notar mit der Einholung der Löschungsbewilligung und Unterschriftsbeglaubigung beauftragen.
Lassen Sie sich von der Notarin oder dem Notar jedoch noch einmal gründlich beraten. Denn die bestehende Eigentümergrundschuld kann für Sie künftig noch sinnvoll sein, wenn einmal ein neues Darlehen erforderlich ist. Denn sie kann im Bedarfsfalle wieder aufgeladen werden und erspart die Kosten der Neubestellung einer Grundschuld.
Das ist genau das, was ich dir geschrieben habe. Der Notar ist zuständig - ganz dubiose Sparkassenmitarbeiter, die wissen das. Genauso verstehe ich deinen Notar nicht-auch er weiß das.
Hier wollte eine Bak auch keine Löschungsbewiligung ausstellen, sondern nur ein Schreiben, dass der Kredit getilgt ist. Stattdessen verlangte die Bank, dass ein Notar die Löschungsbewilligung anfordert. (so kenne ich das auch) Der Betroffene fragte bei einem Anwalt online nach.
Deine Bank kann nur eine Löschungsbewilligung ausstellen, wenn sie siegelberechtigt ist. Sparkassen sind siegelberechtigt, online Banken wohl weniger.
Hier die Frage des Betroffenen:
Von der Bank (nicht siegelberechtigt) habe ich zur Antwort bekommen:
"Wir weigern uns nicht die Löschung auszustellen, aber so etwas wird über den Notar veranlasst.
Sie können zu einem beliebigen Notar gehen und eine Löschungsbewilligung in Auftrag geben,
anschließend bekommen Sie vom Notar ein justiziables Dokument ausgestellt."
Man hat mir stattdessen angeboten ein Schreiben zu erstellen, dass das Darlehen getilgt ist.
Der RA antwortete:
richtig ist, dass Sie gem. § 1144 BGB in Verbindung mit § 1192 BGB ein Anrecht auf die Ausstellung der Löschungsbewilligung haben.
Die Ausstellung an sich muss für Sie grundsätzlich kostenlos sein und darf nicht zu zusätzlichen Bankgebühren führen
Daher müssten Sie nunmehr in der Tat - sofern es sich nicht um ein siegelführendes Kreditinstitut wie z.B. die Sparkasse handelt - auf eigene Kosten eine Notarin oder einen Notar mit der Einholung der Löschungsbewilligung und Unterschriftsbeglaubigung beauftragen.
Lassen Sie sich von der Notarin oder dem Notar jedoch noch einmal gründlich beraten. Denn die bestehende Eigentümergrundschuld kann für Sie künftig noch sinnvoll sein, wenn einmal ein neues Darlehen erforderlich ist. Denn sie kann im Bedarfsfalle wieder aufgeladen werden und erspart die Kosten der Neubestellung einer Grundschuld.
Das ist genau das, was ich dir geschrieben habe. Der Notar ist zuständig - ganz dubiose Sparkassenmitarbeiter, die wissen das. Genauso verstehe ich deinen Notar nicht-auch er weiß das.