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Grundbuchlöschung wird ignoriert

G

Gelöscht 5176

Gast
Ich habe noch ein wenig recherchiert.
Hier wollte eine Bak auch keine Löschungsbewiligung ausstellen, sondern nur ein Schreiben, dass der Kredit getilgt ist. Stattdessen verlangte die Bank, dass ein Notar die Löschungsbewilligung anfordert. (so kenne ich das auch) Der Betroffene fragte bei einem Anwalt online nach.
Deine Bank kann nur eine Löschungsbewilligung ausstellen, wenn sie siegelberechtigt ist. Sparkassen sind siegelberechtigt, online Banken wohl weniger.

Hier die Frage des Betroffenen:
Von der Bank (nicht siegelberechtigt) habe ich zur Antwort bekommen:
"Wir weigern uns nicht die Löschung auszustellen, aber so etwas wird über den Notar veranlasst.
Sie können zu einem beliebigen Notar gehen und eine Löschungsbewilligung in Auftrag geben,
anschließend bekommen Sie vom Notar ein justiziables Dokument ausgestellt."
Man hat mir stattdessen angeboten ein Schreiben zu erstellen, dass das Darlehen getilgt ist.
Der RA antwortete:


richtig ist, dass Sie gem. § 1144 BGB in Verbindung mit § 1192 BGB ein Anrecht auf die Ausstellung der Löschungsbewilligung haben.

Die Ausstellung an sich muss für Sie grundsätzlich kostenlos sein und darf nicht zu zusätzlichen Bankgebühren führen

Daher müssten Sie nunmehr in der Tat - sofern es sich nicht um ein siegelführendes Kreditinstitut wie z.B. die Sparkasse handelt - auf eigene Kosten eine Notarin oder einen Notar mit der Einholung der Löschungsbewilligung und Unterschriftsbeglaubigung beauftragen
.

Lassen Sie sich von der Notarin oder dem Notar jedoch noch einmal gründlich beraten. Denn die bestehende Eigentümergrundschuld kann für Sie künftig noch sinnvoll sein, wenn einmal ein neues Darlehen erforderlich ist. Denn sie kann im Bedarfsfalle wieder aufgeladen werden und erspart die Kosten der Neubestellung einer Grundschuld.

Das ist genau das, was ich dir geschrieben habe. Der Notar ist zuständig - ganz dubiose Sparkassenmitarbeiter, die wissen das. Genauso verstehe ich deinen Notar nicht-auch er weiß das.
 
G

Gelöscht 5176

Gast
Wenn man ein Haus kauft, dann lässt man diesen Immobilienerwerb von einem Notar ins Grundbuch eintragen. Der Notar ist in solchen Fällen immer der Dreh- und Angelpunkt. Selbst die Kaufsumme wird zur Sicherheit über ein Notaranderkonto geleitet.
Auch Grundschuldsummen und sonstige Belastungen sind immer über einen Notar zu löschen.
Wenn man z.B. einer Belastung von Grundbesitz durch eine Bank zustimmt, kann diese das Objekt bankseitig belastet werden, ohne das man selbst einen Notar einschalten muss.
Bei der Löschung dieser Belastungen dagegen , lässt man sich die entsprechenden Abzahlungsquittungen von der Bank abgestempelt und gesiegelt aushändigen und schließlich einem Notar zukommen.
Dieser würde dann auftragsgemäß eine Löschung beim Grundbuchamt beantragen.
wie meinst du das? ohne das man selbst einen Notar einschaltet? Wer schaltet dann den Notar ein? Die Bank? Du als Schuldner musst doch zustimmen, oder meinst du , dass du der Bank eine Vollmacht gibst, damit die das für dich beim Notar erledigt?
Ich steig jetzt nicht durch, wie du das meinst.
 
G

Gelöscht 115710

Gast
Danke für deine Nachricht!

die Von essen Bank zieht die Sache viel zu lange hin.

seid 1 Monat, haben immernoch nicht die Belastung Gelöscht!
Die Sparkasse, möchte mir bis die Grundschuld weg ist die Nebenkosten von der Neuen Immobilie nicht auszahlen!
Nochmals zur Verfahrensweise

Du beantragst bei der Bank eine Löschungsbewilligung bzw. das macht der Notar. Der reicht diese beim Amtsgericht, Abt. Grundbuch ein. und dann wird die Grundschuld aus der jeweiligen Abteilung des Grundbuches gelöscht.
 

Stadtäffchen

Sehr aktives Mitglied
Ich habe noch ein wenig recherchiert.
Hier wollte eine Bak auch keine Löschungsbewiligung ausstellen, sondern nur ein Schreiben, dass der Kredit getilgt ist. Stattdessen verlangte die Bank, dass ein Notar die Löschungsbewilligung anfordert. (so kenne ich das auch) Der Betroffene fragte bei einem Anwalt online nach.

......... Gekürzt von: Stadtäffchen
Ich versuche mal daran zu denken, wenn ich daheim bin nach dem Schreiben zu suchen, welches ich von meiner Bank erhalten habe. Dann stell ich es hier mal ein. Vielleicht hilft es ja dem TE bissle. :)
 
G

Gelöscht 5176

Gast
ich gehe mit Stan komform - wenn du nicht bei der online Bank einen Kredit möchtest, damit du schneller zum Geld kommst, dann geh zum Notar und er leitet alles in die Wege.
Allerdings musst du dich auch 4-7 Wochen Wartezeit einstellen, bis du die Grundschuld beim Grundbuchamt gelöscht hast. Der Notar schreibt erst die Bank wegen der Löschungsbewilligung an, sobald diese von der Bank zurück ist beantragt er die Löschung beim Amtsgericht ( Grundbuchstelle).
Das hätte der Notar von Anfang an so machen sollen. Das weiß er genauso wie die Sparkasse.
Den ganzen Hickhack verstehe ich wie gesagt nicht.
Allerdings dauert der ganze Vorgang, da ja wegen "Corona" alles langsamer geht, sowohl bei der Bank als auch beim Amt. (Corona ist an allem Schuld;_))
Nach der Löschung kann eine neue Grundschuld auf die Sparkasse eingetragen werden und dann bekommst du das Geld von der Sparkasse.

Für Finanzamt und Makler fallen dann saftige Verzugszinsen für die Zwischenzeit an. Sprich mit dem Finanzamt und dem Makler - damit hier nicht zusätzlich Chaos herrscht.

Ich persönlich hätte den Kredit bei der Essen Bank von nornherein genommen, da hier die Grundschuld schon eingetragen ist und nicht weitere Gelder für Löschungen und Neueintragungen verschwendet werden.
Aber letztendlich musst du wissen, von wem du den Kredit willst.
 

Larissa

Aktives Mitglied
Ich würde an deiner Stelle mit der zuständigen Stelle bzw. Person beim Finanzamt einen Termin vereinbaren und mit den nötigen Belegen den Sachverhalt erklären und um Stundung bis zu Löschung bzw. Auszahlung bitten.
 
G

Gelöscht 5176

Gast
Ich würde an deiner Stelle mit der zuständigen Stelle bzw. Person beim Finanzamt einen Termin vereinbaren und mit den nötigen Belegen den Sachverhalt erklären und um Stundung bis zu Löschung bzw. Auszahlung bitten.
Zu Zeiten von Corona bekommst du keinen persönlichen Termin bei der zuständigen Sachbearbeiterin. Habe ich letzte Woche erfahren müssen. Nur zu den Damen, die am Empfang alle Post in Empfang nehmen gewährt das FA zutritt.
 

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