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Gewissensfrage

Hallo Minimaus1990,

schau mal hier: Gewissensfrage. Hier findest du vielleicht was du suchst.

Wir hatten die Kinder seinerzeit über unser Testament aufgeklärt, und da gab es von ihr schon ein großes Veto, viele Einwände und viele Fragen, was wem gehören sollte. Sie war absolut nicht einverstanden mit dieser Entscheidung und hat dies meinem Mann sehr unschön und niveaulos in einem Streit geäußert. Sinngemäß, wenn er keine Verantwortung tragen wolle für seine Kinder dann hätte er sie nicht zeugen sollen.
Was ich in der damaligen Geschichte und auch heute fühle, ist emotionale Erpressung und einen ganz großen Moralapostel.
Für dich @Minimaus1990
 
Was auffällt ist, dass die Kinder von der TE abgewertet und nicht wirklich ernst genommen werden...

Was denn nun, "emotionale Erpressung" oder "Moralapostel"...?

Moralapostel klingt eher danach, dass die TE selbst das Testament nicht besonders moralisch einwandfrei empfindet aber dass diese Gerechtigkeit von der Tochter nicht eingefordert werden darf, weil das "Niveaulos" wäre....

Ein Testament ist eben ein Testament ist ein Testament...letzter Wille und so und ausserdem leben wir nun mal in einer ungerechten Gesellschaft, ich kann ja nun auch nicht bei der Villa nebenan klingeln und meinen Unmut äußern, dass das nicht mein Heim ist...

Aber wenn das Kind dann vom eigenen Vater benachteiligt wird, ist das natürlich nochmal schmerzhafter und unverständlicher...

Doch wenn der Vater schon kein Ohr dafür hatte, wird das Kind Fürsorge erstrecht nicht von der Stiefmutter erwarten können.
 
Zuletzt bearbeitet:
Ich finde es abartig, eine Wohnung an Kinder mit Nießrauch zu vererben. Im Prinzip kannst Du die Wohnung bis in alle Ewigkeit vermieten, die Kinder haben nie was von ihrem Erbe. Du kannst das ausnutzen bis zum Lebensende oder ihr macht einen Deal. Da der eine Sohn wohlhabend ist, soll er auf seinen Anteil verzichten und der kranken das Geld überlassen. Ich würde auf die Hälfte bei Verkauf bestehen, wenn er das nicht will. Dann würde ich einen Fond anlegen für die kranke Person, sodaß Du ihr was zustecken kannst nach eigenem Ermessen. Wenn Sie Dir nicht die Hälfte überlassen, dann vermiete die Wohnung und erfreue Dich an der Miete. Da gibts nichts zu teilen. Die gehört Dir.
 

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