Anzeige(1)

  • Liebe Forenteilnehmer,

    Im Sinne einer respektvollen Forenkultur, werden die Moderatoren künftig noch stärker darauf achten, dass ein freundlicher Umgangston untereinander eingehalten wird. Unpassende Off-Topic Beiträge, Verunglimpfungen oder subtile bzw. direkte Provokationen und Unterstellungen oder abwertende Aussagen gegenüber Nutzern haben hier keinen Platz und werden nicht toleriert.

Geteiltes Sorgerecht

Geteiltes Sorgerecht

  • JA

    Teilnahmen: 2 50,0%
  • NEIN

    Teilnahmen: 2 50,0%

  • Anzahl der Umfrageteilnehmer
    4
  • Umfrage geschlossen .
Q

*quasi*

Gast
verheiratet waren wir nicht.
seine vaterrolle bzw.vaterpflichten kann und soll er ja auch nachkommen.
was er auch tut.:)

wieso ist jemand so erpicht darauf die hälfte vom sorgerecht zu erhalten??

nehmen wir mal folgendes als beispiel:
sorgerecht geteilt,eltern verstritten
mutter+kind wollen in anderen ort ziehen-erlaubnis muß eingeholt werden.
erlaubnis zum umzug nicht erteilt und dann??
sparbucheröffnung-ohne beide unterschriften nicht machbar

meiner meinung nach bringt ein geteiltes sorgerecht nur probleme mit sich.



Dem ist nicht ganz so. Derjenige, bei dem das Kind lebt, hat das sog. Aufenthaltbestimmungsrecht. Wir haben es bei unserem Jüngsten, der nach einem Zusammenbruch meinerseits zum Vater ziehen musste mit 14, so gehandhabt hinsichtlich des geteilten Sorgerechts und es war auch für unseren Sohn wichtig - er benannte es so -, zu wissen, dass ich nun nicht nur biologisch, sondern auch immer noch rechtlich mit Entscheidungsbefugnis seine Mutter bin.
Aber es gibt Bereiche - wie die von dir gegannten -, in denen der Vater allein entscheiden darf; es wäre sonst in Alltagsdingen in der Tat auch zu kompliziert.
Wie ich schon meinte: Diese Entscheidung muss jeder für sich fällen und sie hängt von den jeweiligen Gegebenheiten ab. Für uns alle war es gut so (heut ist mein "Kleiner" volljährig).
Gruß quasimodo
 
M

Mannequin

Gast
Sorgerecht kann nicht mehr grundlos verweigert werden

Das Sorgerecht des Vaters eines "nichtehelichen" Kindes kann seit dem 3. Dezember 2009 (EGMR-Urteil) von der Mutter nicht mehr einfach grundlos verweigert werden. Diese Praxis war weltweit einzigartig.
Die Fragen an die Abgeordneten Volkmar Klein, Andrej Hunko, Willi Brase, Helga Daub, Sabine Leutheusser-Schnarrenberger, Dorothee Bär, Dr. Kristina Köhler und viele andere mehr auf abgeordnetenwatch.de: Das virtuelle Whlergedchtnis zeigen auch, dass Väter Grundrechte nicht länger von schlechten Beispielen abhängig gemacht sehen wollen (müsste man dann mit Müttern ja auch so machen). Die allermeisten "Erzeuger" (bin auch einer davon) wollen Verantwortung tragen, durften laut § 1626a BGB aber bis dato nich, wenn die Mutter es nicht wollte - warum auch immer sie es nicht gewollt haben mag. Vor dem Hintergrund wird dann auch schnell klar, warum so viele die Zahlungen verweigern - weil sie alle Pflichten aber kaum Rechte haben.
Das muss ein Ende haben, dann klappt das auch mit der gemeinsamen Sorge der Eltern! Übrigens: viele Politiker antworten schon gar nicht mehr auf die Fragen entsorgter Väter, weil sie zunehmend unter Druck geraten.;)
 
G

Gefühllos

Gast
Wir haben bei unserer Scheidung geteiltes Sorgerecht vereinbart
und ich find es auch gut so.

Das Ding ist, ich sah keinen Grund ihm das zu entziehen...er war und ist ein guter Vater...die Dinge die in unserer Beziehung schiefgelaufen sind haben ja nix mit den Kids zu tun.
Unabhängig von dem was auf dem Papier steht hätt ich ihn auch so in wichtige Entscheidungen einbezogen weil ich es einfach wichtig find den Kids ihren Vater zu lassen....rechtlich sowie emotional.

Also, wenn die Eltern sich nicht gerade bekriegen und es geschafft haben sich zusammenzuraufen, beide gewillt sind sich um das Kind zu kümmern finde ich geteiltes Sorgerecht als durchaus sinnvoll.
lg
 
G

Gast

Gast
hallo !!!
bei mir ist es so das ich meinen sohn über alles liebe.er auch gesagt hat beim ersten mal wo er erfahren das wir uns trennen das er bei mir bleiben möchte.das wäre mein größter wunsch.er ist mein engel.habe die vaterschaft gleich von anfangan anerkannt.habe ich dann auch gleich ein teil vom sorgerecht?mein kleiner ist gerade bei seiner oma er ist 8 J. war so abgemacht das er am we zu mir kommt.habe mich schon seit 1 1/2 wochen darauf gefreut.die mutter ist gerade in thailand und macht urlaub ohne kinder mit dem neuen lover.habe einen tag vorher angerufen um eine zeit auszumachen um ihn abzuholen mit seiner schwester.sie ist nicht von mir aber sehe sie als meine tochter an.bin vor elf jahren mit ihr zusammen gekommen und die kleine war ein halbes jahr alt.sie weiß das ich nicht ihr erzeuger bin nennt mich aber immer noch papa und sie hat mich sehr lieb hat sie gesagt.das ändert nix daran sagte die kleine.da sagte oma nein du brauchst sie nicht nehmen.habe deshalb eine hochzeit von einen grundschulkameraden abgesagt in der schweiz.da ich mich so auf meinen sohn gefreut habe und auf die kleine.habe ihr dann gesagt ich möchte den kleinen auf jeden fall haben und die kleine auch da ich mich schon so gefreut habe.da war dann mit der oma alles geklärt.der opa der nur opa genannt wird und nicht mit der oma verheiratet ist sagte das hin und her hickhack und so du bekommst den kleinen nicht am we und sie auch nicht.sondern erst am mittwoch da er donnerstag geburtstag hat.da bin ich dann kurz mal ausgeflippt und habe ihm gesagt was das soll und ich hole meinen kleinen auf jeden fall ab.bei der kleinen kann ich ja nix machen wirklich.er legt nur noch auf.habe schon überlegt mit der polizei vorbei zu fahren weil mein kleiner mir am telefon sagte er möchte auf jeden fall zu mir aber oma und opa wollen das nicht.was kann ich tun ???
 

bubberle

Mitglied
meine meinung: behalte das alleinige! ich hatte im februar erst gerichtsverhandlung wegen sorgerecht. der vater des kindes ist nichtmal zum termin gekomm.
als der junge vorher an den ohren operiert wurde mussten wir seine unterschrift fälschen, da seine auch benötigt wurde. problem aber: er wohnt 80 km weit weg, kümmert sich nicht. ich hatte nichtmal ne adresse oder tel-nr. von ihm.
 

Anzeige (6)

Autor Ähnliche Themen Forum Antworten Datum
R Sorgerecht dem Vater entziehen? Familie 27
S Alleiniges Sorgerecht beantragen? Familie 2
G Sorgerecht und Umgangsrecht abgeben Familie 104

Ähnliche Themen

Thema gelesen (Total: 0) Details

Anzeige (6)

Anzeige(8)

Regeln Hilfe Benutzer

Du bist keinem Raum beigetreten.

    Anzeige (2)

    Oben