Q
*quasi*
Gast
verheiratet waren wir nicht.
seine vaterrolle bzw.vaterpflichten kann und soll er ja auch nachkommen.
was er auch tut.
wieso ist jemand so erpicht darauf die hälfte vom sorgerecht zu erhalten??
nehmen wir mal folgendes als beispiel:
sorgerecht geteilt,eltern verstritten
mutter+kind wollen in anderen ort ziehen-erlaubnis muß eingeholt werden.
erlaubnis zum umzug nicht erteilt und dann??
sparbucheröffnung-ohne beide unterschriften nicht machbar
meiner meinung nach bringt ein geteiltes sorgerecht nur probleme mit sich.
Dem ist nicht ganz so. Derjenige, bei dem das Kind lebt, hat das sog. Aufenthaltbestimmungsrecht. Wir haben es bei unserem Jüngsten, der nach einem Zusammenbruch meinerseits zum Vater ziehen musste mit 14, so gehandhabt hinsichtlich des geteilten Sorgerechts und es war auch für unseren Sohn wichtig - er benannte es so -, zu wissen, dass ich nun nicht nur biologisch, sondern auch immer noch rechtlich mit Entscheidungsbefugnis seine Mutter bin.
Aber es gibt Bereiche - wie die von dir gegannten -, in denen der Vater allein entscheiden darf; es wäre sonst in Alltagsdingen in der Tat auch zu kompliziert.
Wie ich schon meinte: Diese Entscheidung muss jeder für sich fällen und sie hängt von den jeweiligen Gegebenheiten ab. Für uns alle war es gut so (heut ist mein "Kleiner" volljährig).
Gruß quasimodo