Eine andere Maßnahme, die jetzt schon ginge, wäre auch, den Eltern gerichtlich das Sorgerecht für die Kinder zu entziehen. Sie würden dann in die Obhut des Jugendamts genommen. Dann könnte man sie in einer geeigneten Einrichtung unterbringen.
Es kommt immer auf die Besonderheiten des Einzelfalls an.
Wie gesagt, vielleicht ticken die beiden auch nicht richtig und gehören in eine geschlossene Anstalt.
Niemand hier kennt die Details dieses Falles, daher können wir auch nicht beurteilen, was hier die richtige Lösung wäre.
Man könnte das Strafmündigkeitsalter herabsetzen, aber das würde nach meiner Einschätzung niemals dazu führen, dass man Kinder in den Knast stecken kann. Es würde auch bei einer solchen Regelung Rücksicht auf das Alter der Kinder genommen. Wahrscheinlich würden Kinder dieses Alters von der Jugendstrafe ausgenommen und es wären nur andere Maßnahmen zulässig. Anderenfalls kann man politische Mehrheiten für eine solche Regelung von vornherein vergessen. Primitive Rachegelüste würden durch eine solche Änderung jedenfalls nicht befriedigt, der Illusion sollte sich niemand hingeben