Ein Zwischenzeugnis hat doch kein Mindesthaltbarkeitsdatum! Das ist so lange gültig bis du ein Abschlusszeugnis hast oder eben ein weiteres Zwischenzeugnis, wenn sich an deinen Aufgaben etwas geändert hast. Ich würde das auch gar nicht beantragen, weil du es brauchst, sondern weil das eine Signalwirkung an den Arbeitgeber hat, dass du nicht alles mit dir machen lässt und dir durchaus vorstellen kannst, woanders tätig zu werden. Mindestens diesen Schreck der Erkenntnis hat deine Chefin verdient, nachdem sie sich ja so unerbittlich zeigt. Und sie wird sich gut überlegen, ob sie den ganzen Aufwand einer Nachfolgesuche erneut betreiben wird.
Ich würde übrigens mit deinen Problemen nicht so hausieren gehen. Das scheint du zu tun, sonst hätte der Kollege dir zum Zwischenzeugnis nicht diesen (dazu noch völlig blödsinnigen) Hinweis gegeben. Behalt das für dich - du weißt nie, wer mit wem redet. Dazu muss man schon länger in einem Unternehmen sein.
Wenn du nicht als Bereichsleitung eingestellt wurdest, kannst du darauf hinweisen und dann darum bitten, dass man dich dann bitte auch nur für deine ursprünglich vorgesehene Tätigkeit einsetzt. Ansonsten wäre das eine andere Stelle, die auch anders beschrieben ist und du müsstest danach bezahlt werden. Betriebsrat und Personalabteilung dürften das auch bestätigen und da kann die Chefin das Rumpelstilzchen geben, da muss sie sich fügen - m. E. wäre sie ansonsten sogar arbeitsrechtlich angreifbar.
Ich kann aber verstehen, dass du da jetzt nicht das große Rad drehen willst. Trotzdem solltest du dir überlegen, ob du dich so veräppeln und ausnutzen lassen möchtest. Der nächste Klops wird dann wahrscheinlich nicht lange auf sich warten lassen. Du bist als Mitarbeiter nicht ohne Rechte. Wenn du sie allerdings nicht einforderst, wird so etwas gerne ausgenutzt. Jetzt hast du eine erste Bruchlandung hingelegt - das bedeutet aber nicht, dass du resignieren musst.