Anzeige(1)

  • Liebe Forenteilnehmer,

    Im Sinne einer respektvollen Forenkultur, werden die Moderatoren künftig noch stärker darauf achten, dass ein freundlicher Umgangston untereinander eingehalten wird. Unpassende Off-Topic Beiträge, Verunglimpfungen oder subtile bzw. direkte Provokationen und Unterstellungen oder abwertende Aussagen gegenüber Nutzern haben hier keinen Platz und werden nicht toleriert.

Gerichtsvollzieher droht mit Haft

S

seatlady6

Gast
Hallo, ich hoffe hier kann mir jemand helfen.....

Ich steh im moment vor dem absoluten Abgrund und würde am liebste auch springen....

Der Gerichtsvollzieher war bei mir aber da ich nicht da war isser wieder gegangen mit einer Nachricht das er entweder in 2 Wochen wiederkommt oder ich solle mich mal bei Ihm melden. Dies tat ich dann auch, ich habe ihm meine Sachlage erklärt und er sagte mir ich solle doch erstmal die eidesstatliche versicherung abgeben... Woraufhin ich mal bei nem anwalt nachgefragt hab wie es denn nun ist wenn ich die eidess. abgebe ob ich dann noch in die Privatinsolvenz kann, dies verneinte der Anwalt...
Ich also wieder beim GV angerufen um ihm zu sagen das ich 10euro im monat zahlen könne da ich ja nur 400euro verdiene, er meinte daraufhin dies könne er bei 1400 euro schulden nicht durchgehen lassen, er würde mir jetzt nen termin zukommen lassen wo ich die eidess. abzugeben hätte ansonsten würde mir Haft drohen...

Daraufhin nen Termin bei nem Anwalt gemacht der sich auch mit Schuldnerberatung auskennt, der will natürlich einen Beratungsschein haben.
Schön und gut, ich war beim Amtsgericht aber man bekommt für nen Anwalt in der Sache Schuldnerberatung keinen Beratungsschein man könne ja die öffentlichen nehmen, woraufhin ich meinte ja aber die haben zu lange Wartezeiten, das wäre egal ich hätte mich ja schon längst drum bemühen können... er hat ja schon etwas recht aber ich hatte eine ganze zeit lang sehr schlimme Depressionen und war nicht in der lage einen klaren gedanken zu fassen oder sonstiges.

Nun steh ich da und weiß nicht mehr was ich machen soll, Schuldnerberatung isses zu spät und anwalt geht auch nicht da er ja geld haben will, was ich mir nicht leisten kann....

das Amt läßt sich mit der Bearbeitung meines Antrages auch zeit, die wollen immer andere Papiere die angeblich noch fehlen nachgereicht haben obwohl die auch wissen das ich depris hatte, ich kann bald nicht mehr..

wäre lieb wenn irgendwer noch nen kleinen tip hätte was ich machen kann.
der brief zur vorladung vom GV kommt iwann nächste woche, ich hab schon panik davor..


 

mikenull

Urgestein
Also unter Vorbehalt: Die Insolvenz sollte trotz e.V. gehen. Das ist ja wohl Sinn der Sache. Warum hast Du ein Problem mit der Abgabe der e.V. ?
Der GV kann übrigens keine Haft anordnen. Eine Haft kann nur der Gläubiger erzwingen - aber nur, wenn Du die Abgabe der e.V. verweigerst.
Der Brief mit der Vorladung besagt nicht viel. Der Gerichtsvollzieher muß - bevor er Dir die e.V. abnehmen darf - eine Pfändung bei Dir durchführen bzw. durchzuführen versuchen.
 
O

Oh_jee, oh_jee

Gast
@Seatlady,

ich habe verstanden, dass Du 1.400 € Miese hast.

Ein Gläubiger will natürlich sein Geld zurück und Du hast keines.

Du bekommst einen Mahn- und Vollstreckungsbescheid.

Der Gerichtsvollzieher kommt und trifft Dich nicht an.

Er will offensichtlich die eidesstattliche Erklärung von Dir und droht mit Haft, falls Du diese nicht abgibst.

Dies bereitet Dir Kopfschmerzen, Du rennst wegen so einem Kack zum Anwalt, anstatt sich um die existenziellen Dinge in dieser Angelegenheit zu kümmern.

Gib doch die eidesstattliche Erklärung ab. Dann hast Du erst mal 3 Jahre Ruhe vor dem Gläubiger.

Sofort nach Abgabe der EV bei anderer Bank neues Konto eröffnen, da durch EV dein jetziges Konto bekannt und Pfändungen drohen könnten.

Privatinsolvenz wegen 1.400 € ist Quatsch!

Warte lieber so ein Jahr, spare etwas an und sage dann dem Gläubiger, dass ein Bekannter Dir helfen will und einen Vergleich über 200 € anbietet und die Angelegenheit somit erledigt ist.

Und wetten, das funktioniert.

Das ist Denken, taktisch handeln ohne irgendeinen Anwalt, der eh keine Ahnung hat.

Und Privatinsolvenz wegen der paar Kröten ist einfach lächerlich, es sei denn, es sind noch mehr Leichen im Keller.

Aber deswegen bekommt man keine Depris. Die müsste eher der Gläubiger bekommen.

Merke, nicht alle Gläubiger sind gläubig und nicht alle Schuldner sind schuldig!
 
Zuletzt bearbeitet:
D

Deichgräfin

Gast
Nach meiner Meinung hast du da was falsch verstanden.

Du kommst nicht in Haft,sondern wirst verhaftet und von der Polizei beim Gerichtsvollzieher vorgeführt um die eidesstattliche Versicherung abzugeben

Zivilprozessrecht [Bearbeiten]

Hier gibt es den Haftbefehl zur Erzwingung der Abgabe einer eidesstattlichen Versicherung (ehem. Offenbarungseid) gegenüber einem Gerichtsvollzieher (§ 901 ZPO).

Aus Wikipedia


§ 901
Erlass eines Haftbefehls Gegen den Schuldner, der in dem zur Abgabe der eidesstattlichen Versicherung bestimmten Termin nicht erscheint oder die Abgabe der eidesstattlichen Versicherung ohne Grund verweigert, hat das Gericht zur Erzwingung der Abgabe auf Antrag einen Haftbefehl zu erlassen. In dem Haftbefehl sind der Gläubiger, der Schuldner und der Grund der Verhaftung zu bezeichnen. Einer Zustellung des Haftbefehls vor seiner Vollziehung bedarf es nicht.
 
Zuletzt bearbeitet:
D

Deichgräfin

Gast
Ja schon, aber nicht von der Polizei. Die hat nichts damit zu tun. Und die Abgabe der e.V. setzt eine fruchtlose Pfändung voraus.
Wer verhaftet und führt vor ?

Der Schuldner ist zur eidesstattlichen Versicherung verpflichtet, wenn entweder
  • die Pfändung durch den Gerichtsvollzieher nicht zu einer vollständigen Befriedigung des Gläubigers geführt hat,
  • der Gläubiger glaubhaft macht, dass er durch Pfändung seine Befriedigung nicht vollständig erlangen kann,
  • der Schuldner die Durchsuchung seiner Wohnung verweigert oder
  • der Gerichtsvollzieher den Schuldner trotz Ankündigung mindestens zwei Wochen vorher wiederholt nicht in seiner Wohnung angetroffen hat.
 
Zuletzt bearbeitet:

mikenull

Urgestein
Der GV verhaftet. Und die e.V. kann er überall abnehmen.
Sie hat ja hier vermutlich einen Vordruck bekommen, in dem der GV natürlich mit allem möglichen droht. Aber dem allem steht ja der Wille des Gläubigers auf Vollstreckung ins Vermögen vor. Will heißen, Sie müsste mit dem gewaltsamen Öffnen Ihrer Wohnung jetzt schon rechnen.
Deshalb stellt man sich klugerweise mit seinem GV gut - und gibt die e.V. ehrlich ab. Denn zum einen hat man anschließend gewöhnlicherweise Ruhe - und es ist auch nicht einzusehen, das man sich - wenn man ehe nichts hat - dem Gläubiger auch noch hinterherrennt. Da muß eien Art Selbstschutz im Vordergrund stehen: Zuerst lebe ich und dann, wenn ich wieder mal was habe, erst der Gläubiger. So hat das der Gesetzgeber nämlich auch vorgesehen.
 
Zuletzt bearbeitet:
D

Deichgräfin

Gast
Haftbefehl, zivilrechtlicher

Der Haftbefehl zur Abgabe der Eidesstaatlichen Versicherung wird dann erlassen, wenn ein Schuldner einerseits seine Schulden nicht begleichen kann, andererseits sich weigert die Eidesstattliche Versicherung über sein Vermögen abzugeben.
Zunächst wird der Gerichtsvollzieher mit der Vollstreckung des Haftbefehles beauftragt. Im Normalfall sucht er den Schuldner auf und fordert ihn nochmal auf die Eidesstatttliche Versicherung abzugeben. Verweigert dies der Schuldner, so kann der Gerichtsvollzieher ihn mit Hilfe der Polizei verhaften lassen. Der Schuldner wird dann in Beugehaft genommen. Diese dauert so lange bis er bereit ist die Eidesstattliche Versicherung abzugeben, längstens 6 Monate.
Haftbefehl, zivilrechtlicher: Rechtsanwalt Breidenbach & Rechtsanwältin Popovic Köln Strafrecht Strafverteidigung Strafverteidiger Rechtsanwälte
 
Zuletzt bearbeitet:

mikenull

Urgestein
Damit der GV die Polizei holt, muß man aber schon mindestens handgreiflich werden bzw. sich standhaft wehren. Und der Schuldner wird auch nur in Beugehaft genommen, wenn der Gläubiger dafür die Kosten im voraus bezahlt!

Bitte auch genau lesen, was DU eingestellt ahst. Da steht das Wörtchen "KANN".
Natürlich der GV kann vieles - Schlossser holen, Zeugen holen etc. KANN und sollte er wohl auch, wenn seine Sprachbegabung und seine Muskeln nicht ausreichen.
 

Anzeige (6)

Ähnliche Themen

Anzeige (6)

Anzeige(8)

Regeln Hilfe Benutzer

Du bist keinem Raum beigetreten.

    Anzeige (2)

    Oben