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Gerichtsvollzieher droht mit Haft

mikenull

Urgestein
Und ich verstehe nicht warum Du Dich nicht vorher mit dem Gläubiger in Verbindung gesetzt hast. Verhandlungen mit Gläubigern sind immer möglich. Und eines mal nicht vergessen: Der GV wird vom Gläubiger bezahlt ( zunächst ) und muß das tun, was dieser verlangt!
 

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