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Gerichtliches Urteil zur Miethöhe

Alegra67

Aktives Mitglied
Du hast also schon ein Schreiben vom Gericht bekommen?

Ich würde die Wohnung wieder verkaufen, die Immobilienpreise sind gestiegen, auch wenn sie momentan wieder etwas rückläufig sind.

Ich würde diesem Mieter auch wegen Eigenbedarfs kündigen, ...
Das ist so einfach nicht.
Aber falls der TE die Wohnung verkauft und beim Käufer besteht Eigenbedarf, hat der Mieter sich ins eigene Fleisch geschnitten.

Wie so oft in solchen Fällen empfehle ich das Jura-Forum:
 

Kirschblüte

Aktives Mitglied
Dass das mit der Mietpreisbremse gekippt wurde, ist richtig, aber je nach dem, um welchen Zeitraum es geht, kann man da als Mieter auch rückwirkend noch was geltend machen, wenn die Miete für den entsprechenden Zeitraum zu hoch angesetzt war.

~~~

@Hobelbank

Wenn du dich mit der ganzen Sache selbst nicht gut auskennst, oder nicht recherchieren kannst, wäre es wohl ratsam, einen entsprechenden Fachanwalt zu konsultieren.
Oder Haus- und Grund, die die Interessen der Eigentümer/Vermieter vertreten:
 
G

Gelöscht 125515

Gast
Ist die Mietpreisbremse nicht schon gekippt?

.
Das LG Berlin hat die Mietpreisbremse vor drei Wochen bestätigt:

 

Daoga

Urgestein
Ich empfehle, bei allen gleichartigen Wohnungen im Haus und auch in der näheren Umgebung wenn machbar, mal die Höhe der Mieten zu vergleichen. Dann hat man nämlich den ortstypischen Durchschnittswert in der Hand, der bei Wohnungen mit hochwertiger Ausstattung deutlich über dem Mietspiegel (der Durchschnittswerte einschließlich Wohnungen geringer Qualität enthält) liegen kann. Mit einem solchen Vergleich hat man auch bei Anwalt und vor Gericht bessere Chancen, daher sorgfältig dokumentieren / schriftlich festhalten.
 

natasternchen

Aktives Mitglied
Ja, ich kenne diese Fälle auch. Gerade die Gutverdiener unter den Mietern profitieren von der Mietpreisbremse. Ich kennen auch jemanden, der seine Miete einer 4500 € Wohnung über die Mietpreisbremse massiv reduziert hat, obwohl ein Whirlpool auf der Dachterrasse verbaut ist und die Wohnung im Luxussegment liegt.

Das Problem ist, dass die Mietenspiegel politisch manipuliert sind und viel zu niedrig sind und als Bemessungsgrundlage für hochwertigen Wohnraum gar nicht taugen.

Die Kündigung auf Eigenbedarf nach einer Mietpreisbremsenprozess geht meistens schief. Es wäre zu schön, wenn es so einfach wäre :) .

Meist sind die Fehler im Mietvertrag gemacht, weil die neue Mietpreisbremse 2020 zwingend eine Aufklärung des Mieters nach § 556g ff BGB voraus setzt. Man sollte niemals den Mietvertrag von einem Makler machen lassen, 95% dieser Verträge sind nach meinem Bauchgefühl grob mangelhaft und rechtlich angreifbar.

Wer in seinem Mietvertrag einen minimalen formalen Fehler bei der Aufklärung macht, muss jetzt sogar die überzahlte Miete für 30 Monate zurück zahlen. Mich wundert, wer bei solchen Regelungen in Deutschland noch in Wohnraum investieren mag.
 

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