Marisol
Sehr aktives Mitglied
In der Tat.Seine Mutter schien aber doch einige medizinische Sachverhalte besser zu verstehen als Du.
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In der Tat.Seine Mutter schien aber doch einige medizinische Sachverhalte besser zu verstehen als Du.
Hallo Marisol,
schau mal hier: Genervt von meiner Schwiegermutter. Hier findest du vielleicht was du suchst.
Habe ich nicht ich habe sie nur gefragt ob sie wüsste wo sein Ehering ist, weil er eben nicht in der tüte war. Und das wars also hör auf mir was zu unterstellen was gar nicht passiert ist.Du hast das ja auch so gemeint.
Du hast ihr unterschwellig unterstellt, den Ring einbehalten zu haben.
An Stelle deines Mannes würde ich mir nach vollendeter Genesung eine lange Auszeit von beiden Frauen gönnen.
Hoffentlich bekommt er unterstützend Psychotherapie, vielleicht wird ihm dann einiges klarer.
Hat er tatsächlich auch gemacht Nachdem sie einfach gegangen ist ohne auf Wiedersehen zu sagen hat mein Mann einen der Pfleger gerufen und gesagt das er ab jetzt nur noch ich Auskunft bekomme neben ihm nicht mehr seine Mutter. Weil er mittlerweile selbst davon genervt ist das sie einfach zu Ärzten geht obwohl fünf Minuten vorher eine Ärztin bei ihm war.Sorry, falls das schon kam:
Die Ärzt*innen haben Schweigepflicht. Sie dürfen nur denjenigen Personen Auskünfte erteilen, bei denen Dein Mann die Erlaubnis erteilt hat.
Ihr müsst nicht erst eine Patientenverfügung aufsetzen. Dein Mann kann ganz einfach verlangen, dass mit seiner Mutter keine Arztgespräche geführt werden.
Das war die falsche Anlaufstelle.Nachdem sie einfach gegangen ist ohne auf Wiedersehen zu sagen hat mein Mann einen der Pfleger gerufen und gesagt das er ab jetzt nur noch ich Auskunft bekomme neben ihm nicht mehr seine Mutter.
Dem Frieden zuliebe könntest du vielleicht noch einmal freundlich erklären, wie es gemeint war, und deutlich machen, dass du ihr nichts unterstellen wolltest.Habe ich nicht ich habe sie nur gefragt ob sie wüsste wo sein Ehering ist, weil er eben nicht in der tüte war. Und das wars also hör auf mir was zu unterstellen was gar nicht passiert ist.
Die können es aber den Ärzten sagen, bzw. in der Akte vermerken - das allein nur noch die Ehefrau Auskunft bekommen soll.Das war die falsche Anlaufstelle.
Pfleger geben generell keine medizinischen Auskünfte.
Kann der oder die Ehegatt:in aufgrund einer Erkrankung oder eines Unfalls seine beziehungsweise ihre eigenen Angelegenheiten gegenüber Ärzt:innen, der Krankenkasse, einem Krankenhaus oder einer Reha-Einrichtung nicht selbst regeln, so kann der andere Ehegatte in diesem eng gesteckten Rahmen für ihn beziehungsweise sie tätig werden. Er beziehungsweise sie kann in Untersuchungen des Gesundheitszustandes, in Heilbehandlungen oder ärztliche Eingriffe einwilligen oder diese untersagen. Der oder die Ehegatt:in kann alle erforderlichen Verträge, zum Beispiel Behandlungsverträge, abschließen und über freiheitsentziehende Maßnahmen im Krankenhaus oder im Heim entscheiden, sofern die Dauer der Maßnahme im Einzelfall sechs Wochen nicht überschreitet. Im Rahmen der Befugnisse, die dem oder der vertretenden Ehegatt:in übertragen sind, sind die Ärzte ihm beziehungsweise ihr gegenüber von ihrer Schweigepflicht entbunden.
Quelle:Das Notvertretungsrecht gilt nur für Ehegatten und eingetragene Lebensgemeinschaften. Es gilt nicht für Menschen, die nicht verheiratet sind und auch nicht im Verhältnis zu Kindern, Eltern oder Geschwistern.
Diese Aussage finde ich sehr vermessen.An Stelle deines Mannes würde ich mir nach vollendeter Genesung eine lange Auszeit von beiden Frauen gönnen.
Mich wundert etwas die anscheinend schnelle, dauerhafte Verfügbarkeit des Personals und der Ärzteschaft in dem Krankenhaus.ist das sie einfach zu Ärzten geht obwohl fünf Minuten vorher eine Ärztin bei ihm war.
Bei deinen Ausführungen ist es mir icht ganz klar, um was es dir bei dem Thema geht.
Du schilderst deine Situation, bekommst dazu Meinungen, Hilfetipps und Situationsanalysen.
Ich persönlich habe den Eindruck, du kannst oder möchtest nichts damit anfangen, denn eine Art Einsicht, Verständnis oder Lösungsorientierung kann ich nicht erkennen.
Also um was geht es dir hier:
Möchtest du hier nur deine Gedanken niederschreiben,
dich auskotzen,
brauchst du Unterstützung
oder ???
Die können es aber den Ärzten sagen, bzw. in der Akte vermerken - das allein nur noch die Ehefrau Auskunft bekommen soll.
....
Da ich diese Aussagen doch recht zweifelhaft fand habe ich dann doch mal selber recherchiert. Tatsächlich ist es alles nicht ganz so einfach, wenn a) keine Patientenverfügung vorliegt und b) der Sohn aufgrund des künstlichen Komas nicht in der Lage ist, seinen Willen, wer Auskunft erhalten und wer entscheiden soll, selber zu äußern. Gerne das was ich herausgefunden habe:Die können es aber den Ärzten sagen, bzw. in der Akte vermerken - das allein nur noch die Ehefrau Auskunft bekommen soll.
Normalerweise wird so was ja geklärt, wenn man in ein Krankenhaus kommt. Da gibt es ja auch eine Art "Datenschutz"Formular.
Das geht aber eben nicht auszufüllen, wenn der Pat. bewusstlos ist bzw. eben nicht in der Lage ist, das klar zu formulieren. Wie das ja beim Mann von Minimaus der Fall war.
Und dann ist normalerweise eben nur die nächste Angehörige der Ansprechpartner - also die Ehefrau. Außer diese gibt ihr ok, dass noch andere Angehörige Auskunft bekommen sollen/dürfen.
Ich denke mal, wenn der Mann bei Bewusstsein gewesen wäre - dann hätte er von Anfang an nur seine Frau als Kontaktperson (mit Entbindung der Schweigepflicht) benannt.
Insofern hat das Krankenhaus sogar gegen geltende Gesetze verstoßen.
(Außer Minimaus hätte das ok dazu gegeben - was wohl nicht passiert ist).
Denn selbst Angaben zum Gesundheitszustand fallen ja auch schon unter eine Entbindung von der Schweigeplicht.
Quelle:
Das Notvertretungsrecht
Das die Mutter einen legitimen Anspruch hat bzw. hatte, etwas über ihren Sohn zu erfahren - ist natürlich klar.
Aber durch das Verhalten gegenüber ihrer Schwiegertochter - Vorwürfe über Vorwürfe und dies "eigenmächtige" Handeln hat sie sich selbst in diese Situation manövriert.
Wäre sie nicht von Anfang an übergriffig gewesen - Vorwürfe bezüglich Schuld, über Absprachen des KH mit der Schwiegertochter hinwegsetzen, Absage OP bestimmen zu wollen, .... - und hätte einen normalen (verständnisvollen ?) Kontakt gesucht. Dann hätte das auch ganz anders laufen können.
Interessant kommen weiterhin die Aufforderungen, Minimaus soll dies und jenes tun.
Sie ist genauso betroffen wie die Mutter, wenn nicht so gar noch mehr. Denn sie hat noch ein Kind zu Hause, dass die ganze Situation verstehen/verarbeiten soll.
Das sie anfangs unter Schock stand - ist nicht verwunderlich.
Und dass sie manches erst mit etwas Abstand verstanden hat, ist auch normal. Wer ist als Laie im ersten Moment nicht überfordert, wenn einem komplexe Sachverhalte geschildert werden.
Das scheint zwar bei der Mutter nicht so zu sein. Aber aufgrund mancher Äußerungen, frage ich mich, ob diese wohl wirklich auch den Sinn und Zweck mancher Maßnahmen richtig verstanden hat.
Diese Aussage finde ich sehr vermessen.
Warum von Minimaus?!? Sie kann bzw. konnte ja nur auf das Verhalten ihrer Schwiegermutter reagieren. Das das bei deren Verhalten und unter dem Gesamtbild der vergangenen Tage - Schock über das Ereignis selbst, Mann im Koma, Kind zu Hause, .... - vielleicht nicht immer optimal gelaufen ist, lässt sich im Nachhinein nicht mehr ändern. Offenbar hat Minimaus aber versucht, möglichst deeskalierend aufzutreten. Aber wenn das Gegenüber statt unterstützt eher noch draufhaut - bleibt kaum einer ganz unbeeinflusst davon.
Und es scheint ja wohl auch schon (länger) Diskrepanzen - wenn auch nicht offen angesprochen - zwischen Sohn und Mutter gegeben zu haben. Denn sonst würde sich der Ehemann ja nicht so klar für seine Frau (und gegen die Mutter) positionieren.
Da täuscht du dich auch hier kommen die Ärzte nicht immer aber meine Schwiegermutter nervt so lange bis die einen Arzt findet. Keine Ahnung wie sie es anstellt die geht plötzlich raus ist für mehrere Minuten nicht da kommt irgendwann wieder und dann hat sie mit einem Arzt gesprochen. Das Ärzte und Pfleger sich auch um andere Patienten da sindMich wundert etwas die anscheinend schnelle, dauerhafte Verfügbarkeit des Personals und der Ärzteschaft in dem Krankenhaus.
Bei meinen Eltern war es teilweise langwierig und umständlich eine gesicherte Arztauskunft zu bekommen.
In einer Klinik war die Stationsärztin nur "halbtags" tätig.
Jouh...
UND...
mein Post #168
Um was geht es dir 🙂
Wie geht es deiner Tochter ?
Ich war nicht überfordert nur weil ich gewisse Sachen vielleicht nicht so gut erklären kann Fakt ist erst nachdem Luftröhrenschnitt den seine Mutter verhindern wollte ging es bergauf mit ihm. Ohne ihn wäre er wahrscheinlich gar nicht mehr am Leben ich habe auf die Ärzte Gehört und nicht auf sie. Sie hätte den tot ihres Sohnes Riskiert sie hat mit der Ärztin telefoniert hinter meinem Rücken und wollte verhindern das ich unterschreibe. Und es war an dem Tag wo er eingeliefert wurde angesprochen mit dem Arzt das ich anrufe und ich informiert werde wenn was passiert und das ich auf der Intensivstation anrufe. Sie war dabei und war damit einverstanden und was hat sie gemacht ich habe morgens angerufen da und mit dem Pfleger gesprochen jeden Morgen unf gefragt wie die Nacht war und es meiner Schwiegermutter erzählt und die rief da nochmal an. Und ich wurde mehrfach und sie auch wenn sie da war darum gebeten das nur ich anrufe und nicht immer nur sie. Und mein Mann hat nicht umsonst jetzt veranlasst das sie eine Auskunft Sperre bekommt und nicht umsonst sich entschieden das er bald wenn er Zuhause ist die Patientenverfügung auf mich ist wenn er nochmal sowas ist. Nicht sie weil was sie gemacht geht nicht sie hat nicht immer alles in Frage zu stellen was ich ihr erzählt habe.Da ich diese Aussagen doch recht zweifelhaft fand habe ich dann doch mal selber recherchiert. Tatsächlich ist es alles nicht ganz so einfach, wenn a) keine Patientenverfügung vorliegt und b) der Sohn aufgrund des künstlichen Komas nicht in der Lage ist, seinen Willen, wer Auskunft erhalten und wer entscheiden soll, selber zu äußern. Gerne das was ich herausgefunden habe:
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In Deutschland sind hier mehrere Rechtsbereiche relevant: ärztliche Schweigepflicht, Vertretungsrecht und das Recht auf Information.
Grundsätzlich gilt:
Allerdings gibt es seit 2023 ein gesetzliches Notvertretungsrecht für Ehegatten (§ 1358 BGB). Dieses erlaubt dem Ehepartner unter bestimmten Voraussetzungen, in Gesundheitsangelegenheiten Entscheidungen zu treffen, wenn der Patient vorübergehend nicht einwilligungsfähig ist. Das gibt der Ehefrau eine stärkere rechtliche Stellung als der Mutter. (Damit, dass die Mutter den Luftröhrenschnitt unterbinden wollte, ist sie daher auch nicht durchgekommen.)
- Ärzte unterliegen der Schweigepflicht. Informationen über den Gesundheitszustand dürfen nur mit Einwilligung des Patienten weitergegeben werden.
- Befindet sich der Patient im künstlichen Koma und kann seinen Willen nicht äußern, müssen die Ärzte versuchen, seinen mutmaßlichen Willen festzustellen.
- Ohne Patientenverfügung oder Vorsorgevollmacht ist weder die Ehefrau noch die Mutter automatisch allgemeine Vertreterin des Patienten.
Das bedeutet aber nicht automatisch, dass die Mutter keinerlei Auskunft erhalten darf.
In der Praxis unterscheiden Ärzte häufig zwischen:
Wenn die Ehefrau ausdrücklich verlangt, dass die Ärzte ausschließlich mit ihr sprechen, stellt sich die Frage, ob sie überhaupt berechtigt ist, die Weitergabe von Informationen an die Mutter zu untersagen.
- Entscheidungsrelevanten Informationen
- Diese müssen gegenüber der vertretungsberechtigten Person (hier möglicherweise der Ehefrau) vollständig offengelegt werden.
- Die Ehefrau muss die Informationen erhalten, die sie für medizinische Entscheidungen benötigt.
- Informationen an nahe Angehörige
- Wenn anzunehmen ist, dass der Patient damit einverstanden wäre, erhalten oft auch Eltern, Kinder oder Geschwister gewisse Auskünfte.
- Dies ist insbesondere bei schwer erkrankten oder bewusstlosen Patienten üblich.
Rechtlich kann die Ehefrau nicht einfach kraft eigener Entscheidung bestimmen, dass die Mutter keinerlei Informationen mehr erhält. Maßgeblich ist der Wille des Patienten, nicht der Wille der Ehefrau.
Die Ärzte müssen daher prüfen:
War es zuvor selbstverständlich, dass die Mutter informiert wurde, und gibt es keine Anhaltspunkte für einen entgegenstehenden Patientenwillen, kann eine vollständige Informationssperre gegenüber der Mutter rechtlich durchaus fragwürdig sein.
- Gibt es Hinweise darauf, dass der Patient den Kontakt seiner Mutter zu medizinischen Informationen abgelehnt hätte?
- Oder spricht alles dafür, dass er gewollt hätte, dass seine Mutter zumindest über den Gesundheitszustand informiert wird?
Andererseits müssen die Ärzte nicht mit mehreren Angehörigen parallel ausführliche Aufklärungsgespräche führen. Sie dürfen organisatorisch festlegen, dass die Hauptkommunikation über eine Person läuft, etwa die Ehefrau als vertretungsberechtigte Ansprechpartnerin. (Wenn sie es dennoch tun, war das aber eben entsprechend ihre freie Entscheidung.)
Zusammengefasst:
- Die Ehefrau hat regelmäßig die stärkere rechtliche Stellung, insbesondere wegen des Ehegatten-Notvertretungsrechts.
- Die Mutter hat nicht automatisch einen eigenen Anspruch auf umfassende medizinische Auskunft.
- Die Ehefrau kann aber nicht allein aufgrund ihres Wunsches bestimmen, dass die Mutter niemals Informationen erhält; entscheidend ist der tatsächliche oder mutmaßliche Wille des Patienten. (Und da der eben in der Phase, in der es zum Streit kam, nicht bekannt war, wurde die Mutter ebenfalls informiert.)
- Die Ärzte dürfen die Kommunikation aus praktischen Gründen auf eine Hauptansprechperson konzentrieren, müssen dabei aber die Schweigepflicht und den mutmaßlichen Patientenwillen beachten.
Falls sich die Ehefrau als Ansprechpartnerin als offensichtlich überfordert erweist und wichtige Entscheidungen anstehen, kann das Krankenhaus gegebenenfalls die Bestellung eines rechtlichen Betreuers über das zuständige Betreuungsgericht anregen. Das Gericht würde dann prüfen, wer die Interessen des Patienten am besten wahrnehmen kann.
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Ich wiederhole gerne meinen Eindruck, den ich zwischendurch hatte, dass du @Minimaus1990 sehr wohl auch überfordert warst. Im Wissen darum hätte ich an Stelle deines Mannes alles andere als ein gutes Gefühl, dir wichtige Entscheidungen, die möglicherweise über Leben und Tod entscheiden, zu übertragen. Ähnlich ist es wohl auch der Mutter ergangen. Ich fänd es gegenüber deinem Mann nur fair, dass du hier mit offenen Karten spielst. Und nein, ich verurteile das nicht, dass du die Hintergründe nicht verstanden hast. Solche komplexen Sachverhalte nachvollziehen zu können ist schon herausfordernd.
Dass man von Eltern mal genervt ist, ist das eine. Das aber zum Anlass zu nehmen, sie von der Info zum den Zustand des Kindes in kritischen Situationen abschneiden zu wollen, empfänd ich schon als starken Tobak. Der Sohn hat hier anscheinend ebenfalls wenig Einfühlungsvermögen, wie Eltern so etwas erleben.
Nach wie vor bin ich der Meinung, dass ihr euch zusammenraufen solltet.
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