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gemeinsames Sorgerecht

Dame

Aktives Mitglied
kann mir jemand hier folgende Frage beantworten:

Es besteht gemeinsames Sorgerecht. Was ist, wenn der Vater sein Kind, wenn er es hat, ständig von seiner Mutter versorgen lässt, oder es gleich zu ihr bringt? Praktisch: er holt das Kind bei der Mutter ab und bringt es dann zu sich nach Hause, wo die Oma wartet oder er bringt es gleich zu ihr.

Ist sowas gemäß dem gemeinsamen Sorgerecht gültig?
ich meine, dass der Vater in der Zeit, in der er das Kind hat, über es verfügen kann, wie es ihm passt?

LG Dame
 

HappyDreams

Aktives Mitglied
Nein, denn er hat auch seine Verpflichtungen !!!
Einfach abgeben und von anderen versorgen lassen,
düfte für einen Sorgeberechtigter eigentlich nicht so zugelassen sein!
Sprich ihm mal auf seine Verpflichtungen gegenüber dem Kind an!

Solange er das Kindeswohl aber nicht beeinträchtigt
kannst auch nicht das alleinige Sorgerecht bekommen.
Du müsstes dann nachweisen können das er ausserstande
für das Kind zu sorgen.
 

Dame

Aktives Mitglied
wie macht sich eine Störung des Kindeswohl bemerkbar bzw. was ist, wenn Störungen vorhanden sind, jedoch mehr psychischer Natur, die schlecht nachgewiesen werden können?

Oder wenn er das Kind holft, obwohl er weiß, dass er arbeiten muss?

Dame
 
R

Ratlos 200

Gast
oja das kenn ich auch.

wie alt ist das kind denn? wenn es das kind selber nicht stört das es zur oma gebracht wird ( und sich event. noch freut darüber) und wenn es in der regel-regelmäßig bei oma geparkt wird-mußt du trifftige gründe vorlegen.

aber wenn es dich selber nur stört weils die oma ist kannst du wenig ausrichten.

denn es ist leider oder gott sei dank so; das auch die großeltern einen anspruch auf umgang haben wenn die eltern des kindes getrennt sind.


In § 1685 I Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) ist Folgendes normiert: “Großeltern und Geschwister haben ein Recht auf Umgang mit dem Kind, wenn dieser dem Wohl des Kindes dient.”
------------------------------------------------------------

du sagst: ich meine, dass der Vater in der Zeit, in der er das Kind hat, über es verfügen kann, wie es ihm passt?

" Du verfügst doch über das kind auch wie du es möchtest bzw. es für richtig hälst"
 
Zuletzt bearbeitet:

Dame

Aktives Mitglied
wenn dieser dem Wohl des Kindes dient.”
Das ist der haken, sie haben mittelalterliche Vorstellungen und verfolgen eine Erziehung von Härte und Strafe, voller Bedinungen an das Kind, die es erfüllen muss. Das Kind soll lustig sein, wenn es sie wollen und soll ruhig sein, wenn es nach ihnen geht. Nach den Kontakten mit den Verwandten ist es völlig verstört und macht deutliche Entwicklungsrückschritte.

Dame
 

Dame

Aktives Mitglied
Als Entwicklungsrückschritt sehe ich es an, wenn das Kind nach Kontakt mit der Oma oder Ur-Oma zu reden aufhört, zu schreien anfängt und nicht mehr schlafen kann.

Meinst du mit dokumentieren, alles aufzuschreiben, wann es Kontakte gegeben hat und was danach passiert ist?

LG Dame
 
R

Ratlos 200

Gast
ich bin zwar nicht"die diva":)

aber ich denke mal das es so gedacht ist.

genau buch führen:wann wer das kind holt-bringt
in welchem zustand es nach hause kommt.
eventuelle aktivitäten des vaters o.a. notieren.falls du an solch infos kommen kommst.

falls du vertrauen zu deinem kinderarzt hast-aufsuchen,das kind nach einem solchen vaterbesuch vorstellen und eventuele aufäligkeiten des kindes notieren lassen.

eben wirklich alles bis aufs kleinste notieren.
hilfreich wäre es viell. noch wenn du zeugen für deine aussagen hättest.
ich wünsch dir viel kraft

LG Ratlos
 

Dame

Aktives Mitglied
Hallo DieDiva,

lies dir mal das durch.
http://www.hilferuf.de/forum/willko...es-liebt-aber-ins-abseits-geschoben-wird.html

Hier sind Schäden vorhanden und nichts wurde von behördlicher Seite unternommen. Waren wohl auch schwammige Interpretationen von Gesetzestexten?

Dame

P.S.
die negativen Veränderungen fanden jedes Mal nach Kontakt mit der anderen Oma und Ur-Oma statt. Weihnachten waren sie da. Danach ging´s wieder los, mehr als zwei Wochen lang, bis ich wieder einschreiten konnte, weil der Vater daheim war und dann nichts mehr ging.
 

Dame

Aktives Mitglied
Hallo,

das Gesetz berücksichtigt also einzig eine Kindswohlgefährdung durch Vater oder Mutter? Was darüber hinaus geht, gibt es vor dem Gesetz nicht?

Habe ich das richtig verstanden?

Dame
 

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