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Gehalt reicht nicht für Alimente

Hayer31

Neues Mitglied
Liebe Leute, mein Gehalt ist ca.1600€. Aus einer früheren Ehe habe 16 jähriges Sohn, bis jetzt habe ich für mein Sohn 363€ Alimente Bezahlt. Von Jugendamt habe ich Brief bekommen, dass ich 395€ bezahlen muss.
Jetzt wohne ich mit meine Frau und wir habe ein minderjähriges Tochter. Meine Miete ist 540€ und . Jemand kann rechnen, dass ich viel bezahle oder nein.
Danke
 

Yara

Aktives Mitglied
Dir steht ein monatlicher Selbstbehalt zu, um dein eigenes Leben zu finanzieren.
Dein Selbstbehalt ist abhängig davon, ob du Single oder Verheiratet bist und wie alt die zu unterhaltenden Personen sind.
Hier verlinke ich dir zwei Seiten, die dir alles super erklären:
.

Bei Falschberechnung des Unterhaltes:
.
 

Dalmatiner

Aktives Mitglied
Der notwendige Selbstbehalt für Berufstätige beträgt 1450€. Diesen Betrag kannst du auf jeden Fall behalten. Bleiben 150€ als Unterhalt für deinen Sohn. Das Einkommen deiner Frau spielt dabei keine Rolle, da diese deinem Sohn keinen Unterhalt und auch keine Betreuung schuldet.

Tatsächlich wird der Unterhalt für deinen Sohn noch geringer ausfallen als 150€, da du mit deiner Frau ja noch ein weiteres Kind hast. Für dieses Kind bist du -gemeinsam mit deiner Frau- auch unterhaltspflichtig.

Lege schriftlich Widerspruch gegen diese Unterhaltsforderung ein. Schicke dem JA dazu auch die letzten 12 Gehaltsabrechnungen und die letzte elektronische Lohnsteuerkarte (für 2023)
 

Soley

Aktives Mitglied
Ich kenne mich rechtlich nicht aus, aber laut Internet besteht vielleicht Erstattungsanspruch:
"Hat der Unterhaltsverpflichtete zu viel Unterhalt gezahlt, ist die unterhaltsberechtigte Person rechtlich „ungerechtfertigt bereichert“. Es besteht in der Regel erst einmal ein Erstattungsanspruch. Dieser muss in der Regel gerichtlich durchgesetzt werden."
Unbedingt rechtlich beraten lassen.
 

weidebirke

Urgestein
Ich kenne mich rechtlich nicht aus, aber laut Internet besteht vielleicht Erstattungsanspruch:
"Hat der Unterhaltsverpflichtete zu viel Unterhalt gezahlt, ist die unterhaltsberechtigte Person rechtlich „ungerechtfertigt bereichert“. Es besteht in der Regel erst einmal ein Erstattungsanspruch. Dieser muss in der Regel gerichtlich durchgesetzt werden."
Unbedingt rechtlich beraten lassen.
Das ist so nicht richtig. Da Kindesunterhalt, und um den geht es hier, am Bedarf ausgerechnet wird, bereichert sich da niemand. Denn der Bedarf des Kindes bleibt ja. Zu viel gezahlter Unterhalt bis zu diesem Bedarf gilt als verbraucht. Die Angaben in deinem Link lassen sich in den meisten Punkten nicht auf Kindesunterhalt anwenden.

Was viele Unterhaltszahlende vergessen: Diese ca. 350 € sind der Bedarf des Kindes. Können sie ihn nicht zahlen, muss es jemand anderes tun. Meist das Elternteil, bei dem das Kind lebt. Oder bei Leistungsbezug eben die diversen Sozialkassen. Da bereichert sich also niemand, im Gegenteil.
 

weidebirke

Urgestein
Hi,
schreibe dazu das du die ganze Zeit freiwillig zu viel bezahlt hast, aber jetzt aufgrund ihrer dreisten Forderung nach mehr Geld, genau ausrechnen lässt was du künftig zu bezahlen hast.
Ich finde, solche geldgierigen Schüsse dürfen gerne mal nach hinten los gehen.
Die Forderung ist nicht dreist, sondern entspricht dem Kindesbedarf. Wofür der TE verantwortlich ist.

Wer es als "Geldgier" bezeichnet, seinem selbst gezeugten Kind Nahrung, Kleidung, Obdach und weitere Bedarfe finanzieren zu müssen, dem empfehle ich mal, sich selbst von 350 € entsprechend zu versorgen.
 

beihempelsuntermsofa

Sehr aktives Mitglied
Verbringst du auch Zeit mit deinem Sohn?
Sag es ihm, dass du nicht (mehr) für ihn zahlen willst/kannst.
Er ist 16, er wird das schon einzuordnen wissen, dass sein Vater ein neues Kind zeugt, aber für ihn nix mehr übrig hat.
Oder ist er dir eh egal?
 

weidebirke

Urgestein
Verbringst du auch Zeit mit deinem Sohn?
Sag es ihm, dass du nicht (mehr) für ihn zahlen willst/kannst.
Er ist 16, er wird das schon einzuordnen wissen, dass sein Vater ein neues Kind zeugt, aber für ihn nix mehr übrig hat.
Das geht so einfach nicht. Bis zur Volljährigkeit muss die Mutter (in diesem Fall hier) seine Unterhaltsansprüche wahren.

Und bei zwei minderjänhrigen Kindern wird die Differenz bis zum Selbstbehalt entsprechend gequotelt.

Sobald der Sohn volljährig ist, wird er verzichten müssen, denn volljährige Kinder sind minderjährigen gegenüber nachrangig.
 

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