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Für Alkoholiker Vater aufkommen?

Ich hatte nie Kontakt zu meinem Vater. Er ging, als ich klein war, zahlte aber mehr oder weniger oft Unterhalt.
Nun haben mich Nachbarn angesprochen von früher.
Es würde so nicht weitergehen. Seine Wohnung würde verwahrlosen, er würde ständig saufen und Post vom Gericht bekommen und ständig betrunken sein.
Ich hab ihn wie gesagt vor zig Jahren zuletzt gesehen. Wir haben ewig keinen Kontakt mehr und ich will auch keinen.
Was wäre, wenn der jetzt stirbt?
Bin ich dann für die Schulden verantwortlich und muss die Wohnung ausräumen? Kann ich nicht das Erbe ausschlagen?
 

Lightning13

Mitglied
Heißt, ich habe damit gar nichts zu tun?
Hallo,
Es könnte passieren, dass wenn dein biologischer Vater verstirbt, Die Behörde nach den nächsten Erben sucht, da du das leibliche Kind wärst (Einzelkind?) dann Sie nach dir suchen. (1. Erblinie)Weitere erben wie Andere weitere leibliche Kinder (1. Erblinie) , gefolgt von weiteren Verwandten, wie Enkelkinder (2. Erblinie) oder wenn der biologische Vater eine Ehefrau hat , würde die Ehefrau auch Anspruch auf das Erbe (bzw. Schulden) haben.

Natürlich, wenn du weisst, dass dein Vater nur Schulden hat, kannst du das Erbe (unabhängig Schulden oder Erbe) ablehnen. :)
Du bist auch nicht verpflichtet seine Wohnung ausräumen zu lassen, die Beerdigung zu organisieren und/oder auch den biologischer Vater zu pflegen...
 
Das hab ich so auch schon gehört.
Ich hab eine gute Freundin, bei der es genauso war und die musste dann noch die Wohnung ausräumen.
Das will ich auf keinen Fall.
Verheiratet ist er leider nicht.

Ich will das Erbe definitiv nicht.
Der versäuft und verspielt ja alles und auch so würde es sich nicht richtig anfühlen.
 
G

Gelöscht 77808

Gast
Deine Frage
Was wäre, wenn der jetzt stirbt?
Bin ich dann für die Schulden verantwortlich und muss die Wohnung ausräumen? Kann ich nicht das Erbe ausschlagen?
wird teils unter


beantwortet.
Für mich ergibt sich wohl noch die Frage ob man - ohne Restvermögen - einen Anspruch auf Kostenerstattung von Bestattungskosten gegenüber dem Erben ( Staat) hat, wenn Du innerhalb der 6-Wochen -Frist ausschlägst.
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:

Lightning13

Mitglied
Das hab ich so auch schon gehört.
Ich hab eine gute Freundin, bei der es genauso war und die musste dann noch die Wohnung ausräumen.
Das will ich auf keinen Fall.
Verheiratet ist er leider nicht.

Ich will das Erbe definitiv nicht.
Der versäuft und verspielt ja alles und auch so würde es sich nicht richtig anfühlen.
Das hab ich so auch schon gehört.
Ich hab eine gute Freundin, bei der es genauso war und die musste dann noch die Wohnung ausräumen.
Das will ich auf keinen Fall.
Verheiratet ist er leider nicht.

Ich will das Erbe definitiv nicht.
Der versäuft und verspielt ja alles und auch so würde es sich nicht richtig anfühlen.
Wichtig ist, dass nach Bekanntgabe des Todes *du selbst* auch handeln musst.! Du hast nach dem Erbnachlassrecht eine Frist von 6 Wochen, nach dem Du in Kenntnis gesetzt wurdest, dass dein Biologischer Vater Tod ist um auf Deine Erbe zu verzichten.
Wenn du nämlich nichts tust, dann hast du nämlich stillschweigend zu gestimmt, dass du das Erbe bzw. Schulden annimmst. Wenn du der einzige Erbe wärst und das Erbe Abschlägst, wird das Recht auf das Erbe auf den Staat weitergegeben...

Dadurch darfst du auch nicht die Wohnung betreten, ausräumen usw.

Unten ein paar Ausschnitte:

Du hast nämlich eine
Nach dem Tod des Mieters rückt dann der Erbe bzw. die Erbengemeinschaft und letztendlich in einer Ausschlagungssituation der Staat (Fiskus) automatisch kraft Gesetzes an die Stelle des bisherigen Mieters, vgl. § 1942 Bürgerliches Gesetzbuch (im Folgenden abgekürzt als: BGB) *1), das ist die sogenannte Universalsukzession bzw. Gesamtrechtsnachfolge.

Es dürfte sich hier um einen Fall von § 1946 BGB *2) handeln. Das ist das gesetzliche Erbrecht des Staats bzw. Fiskus sprich Ihres eigenen Bundeslandes, das so automatisch Ihr neuer Mieter wird.

Der Staat darf die so kraft Gesetzes erlangte Erbschaft nicht ausschlagen, vgl. den oben bereits zitierten § 1942 Absatz 2 BGB.
 
Werde ich da angeschrieben? Ich weiß ja sonst gar nicht, ob der tot ist.
Bei meiner guten Freundin war das so, dass plötzlich die Polozei vor der Tür stand und es hieß, Sie müssen mitkommen, Ihr Vater ist tot.
Und irgendwie wurde die zur Wohnungsaufräumung verpflichtet. Da bin ich aber nicht durchgestiegen.

Und wer trägt dann die Beerdigungs und Wohnungsräumungskosten?
Ich würde innerlich sterben, wenn ich für den auch nur einen Cent bezahlen müsste.
 

Lightning13

Mitglied
Werde ich da angeschrieben? Ich weiß ja sonst gar nicht, ob der tot ist.

- wenn du weisst, wo dein biologischer Vater wohnt, kann man beim Einwohnermeldeamt bei der Prüfstelle Nachfragen...
Zeitung, Google...
Aber das Nachlassgericht /Erbenermittler oä. würde auf die Suche nach den Erben gesetzt werden und Eventuell auf dich zukommen...

Bei meiner guten Freundin war das so, dass plötzlich die Polozei vor der Tür stand und es hieß, Sie müssen mitkommen, Ihr Vater ist tot.

-Wenn deine Freundin in der Nähe vom Vater wohnt, könnte das auch vorkommen, vllt würde die Polizei auf dich zukommen, da kenne ich die Umstände nicht bei deiner Freundin...
(Verkehsunfall oder wie ist die Sachlage?)

Und irgendwie wurde die zur Wohnungsaufräumung verpflichtet. Da bin ich aber nicht durchgestiegen.

- Sie hat hoherwahrscheinlichkeit nicht schriftlich auf ihr Erbe verzichtet, vllt weil Sie es nicht wusste oder stillgeschwiegen hatte ?
Da kannst du deine Freundin zur Verständnis einfach nochmal Fragen :)


Und wer trägt dann die Beerdigungs und Wohnungsräumungskosten?

-Indem moment wo du nach Paragraph 1943 BGB handelst, ein Verzichtsformular erklärst innerhalb der Frist von 6 Wochen auf deine Erbe verzichtest, bist du frei von der Pflicht ...
Die Kosten, wenn kein weiterer Erblinie folgt übernimmt der Staat.
Somit kein Ausräumen, somit keine Beerdigungskosten :)

Ich würde innerlich sterben, wenn ich für den auch nur einen Cent bezahlen müsste.
- Kann ich verstehen...
 
Zuletzt bearbeitet:

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