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Führerschein bringt mich langsam um bitte Helft mir!

mikenull

Urgestein
Die wirklich kleinen Einzelheiten wissen wir ja nicht. Zum Beispiel ob alle in Belgien erhaltenen Möglichkeiten auch im deutschen Schein erhalten bleiben. Beispiel: Wenn ich hier in Frankreich mit meinem deutschen Schein etwas anstelle, bei dem sich mich direkt schnappen ( also zum Beispiel mit mehr als 95 über die Landstraße ) dann verlangen sie, daß ich meinen deutschen Schein in einen französischen tausche. Und in diesem iust dann meine bis zu 7,5 Tonnen Erlaubnis weg und ich darf nur noch 2,8 Tonnen bewegen. ( oder waren es 3,5 ? - weiß nicht )
Vielleicht gäbe es für den TE ja auch die Möglichkeit sich kurzeitig in Belgien bei einer Verwandtschaft anzumelden.....
 

Realtalk

Mitglied
Danke für all die Antworten und die Rechersche Ja einige von euch haben sich schon gut Informiert mein bestandene Prüfung ist 3 Jahre gültig und ja es hört sich einfach und simpel an: "einfach irgenwo anmelden und Zack"

Das ding ist nur ich kann mich schlecht Teilen also nicht gleichzeitig hier um die Ausbildung weiter zu machen und in Belgien sein damit dann der Polizist da ist.

Ich habe schon erwähnt das Ich sehr viel versucht habe (Ich habe das nur nicht erwähnt weil ich euch kein Roman schreiben wollte)

Das mit der Fahrerlaubnis behörde hab Ich versucht die frau war sehr nett und sagte mir leider das es nicht geht da ich denn Umtauschen oder einfach irgenwie hier Adressiert bekomme.

Doch die frau scheint sich schon mit solchen fällen auszukennen da sie genau wusste was sache war ohne irgenwas zu erklären.

Doch ich glaub sie hatte mir nicht ganz geglaubt und dachte das ich irgenwie eine gefälschte prüfung gemacht habe oder so.

Doch ich sagte ihr: c
" Es könnte jemand hier genau auf meinem Platz sitzen der so wie Ich gerade das jetzt nur alles behaupten könnte, (weil sie meinte das früher leute mit absicht im Ausland denn führerschein machten da ey billiger und so wahr) aber Ich kann ihnen alles beweisen Ich habe alle Original dokumente sie können gerne dort anrufen nachrfragen...etc"

Dann hat sie gemerkt das ich es wirklich ernst meine und bot mir folgendes: wenn ich ein Dokomuent von der Commun (das ist die behörde in belgien wo man in belgien denn führerschein oder Personalausweis bekommt) bekomme wo drin steht das es wirklich nur wegen diesen wohnsitz grund dran liegt das ich meinen führerschein nicht bekommen kann mit stempel dann könnte sie mir vllt. Helfen aber sie sagte auch nicht zu 100 Prozent:

Ich habe dann endlich ne lösung gehabt bzw. Ein neues Ziel und machte mich direkt auf dem Weg, hatte mir auch Tage frei genomen....

Doch dann als ich dort wurde und so ein Dokument also wo wirklich nur drauf steht weshalb ich denn führerschein nicht bekomme also wirklich nur der grund doch die sagten wir dürfen dir soway nicht geben und da wurde ich echt sauer wieso will mir BELGIEN einfach immer ein Strich durch die Rechnung machen...

Ich habe doch nur nach einem Dokument verlangt worauf ich 100 Pro sicher bin ein recht drauf hab da ich wirklich alles nur Original Unterlagen vorlegen kann.

Doch bevor ich gegangen bin hab ich noch zu dem Chef dieser behörde gesagt das sie sich wirklich schämen sollen denn Deutschland was wirklich null mit diesem Fall zu tun hat will mir Helfen aber Belgien also ihr die eigentlich für diesen fall zuständig seit gebt mir noch nicht mal eine Lösung...

Darrauf haben weshalb auch immer leute die mitgehört haben ind die hände geklatscht -_-

-Zum 2ten Punkt Ja Ich habe in Belgien 7 Jahre gelebt.

-Ich bin nicht belgier auch nicht meine Eltern.

-Anwälte habe Ich angerufen also hier in deutschland und keiner will diesen fall übernehmen da alle einfach sagen das das so kompliziert ist.

In belgien hab ich kein Anwalt angerufen zum 1nen vllt. Kennt ihr das ihr denkt habt ne lösung und kommt aber einfach nicht weiter dann hab ich die lust verloren und konzentierte mich mehr auf die Ausbildung und hab dann aucb bissel abgeschaltet..

-Momentan sieht es so aus :
Ich habe mich bei meinem OPA angemeldet unzer seiner adresse aber dieser polizist verlangt ein Dokument vom sozialamt das mein Opa mich aufnehmen darf erst dann will dieser Entschuldigung bescheurte Polizist Unterschreiben...

Denn Ich brauch nur diese unterschrift von diesem Polizisten mit diesem Unterschriebenen Unterlage kann ich dann mein führerschein sogar direkt beantragen und mein führerschein wäre sogar in nur 5 tage. Bereit zum abholen.

Das war sowas wie eine superlösung doch dieser Polizist ist einfach so gemein er wollte sich nicht mal anhören was ich für ein problem hab und hat einfach gesagt "Stop ich will nur dieses Dokument vom Sozialamtd dann unterschreib ich doch das Sozialamt will mir dieses dokument nicht geben weil mein Opa eine zu kleine Wohnung hat...

Langsam dreh ich echt durch ich habe bald Uhrlaub also 5 Tage nur aber wenn es geht dann würde ich einfach mich bei einer leeren wohnung anmelden als ob ich da wohnen würde und dann müsste das doch gehen ob dann ein Polizist nachprüfen muss weiß ich leider nicht aber es ist so das Die Polizisten immer von bezirk zu bezirk unterscheiden also. Vllt. Hab i h dann ja einen nette. Polizist der einfach unterschreibt ich mein ich will ja nicht dort wohnen ich will maximal 1 woche angemeldet sein nur damit ich mein führerschein habe dann bin ich auch schon weg aber nee ich habe null glück.

Aber danke für alle antworten.
 

Zebaothling

Sehr aktives Mitglied
Also rechtlich stellt sich mir die Sache anders dar.

Um in Belgien den Führerschein machen zu können ( Anmeldung für die Prüfungen etc. )muß man soweit ich weiß 185 Tage Wohnsitz in Belgien nachweisen.

Das der TE in Begien gewohnt hat , ist das wohl für ihn auch kein Problem gewesen den Führerschein dort zu machen.

Die Prüfung hat der TE bestanden , daher ist der begische Staat verpflichtet , die bestandene Prüfung anzuerkennen, soweit ich das verstanden habe, hat der TE zur Zeit der Prüfung noch in Begien gewohnt, was aber im Grunde egal ist.

Erteilt nun der begische Staat den Führerschein nicht , obwohl die Prünfungsunterlagen der bestandenen Prüfung vorhanden sind ( die kann man sich ja in der Fahrschule besorgen, wenn man sie nicht hat ) , sollte man einen Anwalt einschalten.
Für die Erteilung hat nämlich der Wohnsitz in Begien, soweit ich weiß, keinen Bestand sondern der Nachweis über die bestandene Prüfung.

Soweit ich weiß kann man bei der Botschaft auch eine Liste deutschsprachiger Anwälte erhalten.
 

mikenull

Urgestein
Das ist die Frage, ob das so ist.......
Nach der Logik könnte man bzw. dürfte man in jedem Land, in dem lange genug gewohnt hat, einen Führerschein machen und hätte am Ende dann 18 Stück oder so. Da habe ich Zweifel......Ich zweifel eh an der gesamten Geschichte. ( nicht am TE !!! ) Seit wann überprüft die Polizei wo jemand wohnt ( dem nichts weiter als ein Führerschein zugeschickt werden soll ) und ob der dortige Vermieter Platz hat? Das ist doch zu komisch. Die Frage wäre tatsächlich - so wie das hier schon mal anklang - ob nicht dort lediglich ein Polizist "übereifrig" ist und sich seine Vorschriften selbst macht.
Natürlich iste s Unfug in der BRD einen Anwalt anzurufen - der ist in der Regel an belgischen Gerichten nicht zugelassen und müßte einen belgischen Kollegen beauftragen. Also kann man gleich zu einem belgischen Anwalt gehen. Aber wozu? Normalerweise müßte bei der belgischen Führerscheinbehörde kostenlos Auskunft zu erlangen sein.
 
G

Gast

Gast
Ist doch alles gesetzlich dokumentiert.
Im Recht des Landes in dem ich meinen ( überwiegenden ) Wohnsitz habe.
Im Recht des Landes in dem ich Vorübergehend wohne oder arbeite.
Und im EU Recht.
Diese Vorschriften werden nach verfassungsrechtlichen Vorgaben durch die Länder in eigener Zuständigkeit ausgeführt.
Dazu sollte das Straßenverkehr Amt und da die Führerschein Stelle was sagen können.
BMVI - Führerschein-Gültigkeit ausländischer Fahrerlaubnisse (Führerscheine) in der Bundesrepublik Deutschland
 

Zebaothling

Sehr aktives Mitglied
Tatsache ist , das man in EU Ländern, wie in nicht EU Ländern Führerscheine machen kann, soviele man will , aber die Notwendigkeit besteht nicht, wenn diese anerkannt werden.

Hat man aber den Führerschein entzogen bekommen ist es wieder ne ganz andere Nummer.
Das ista ber bei dem TE ja nicht der Fall. Da geht es um die Erteilung eines belgischen Führerscheins, dessen Prüfüng bestanden ist .

Weigert sich nun die Führerscheinstelle diesen zu erteilen , hier aus mir nicht plausiblen und rechtlich aus meiner Sicht bestandslosen Behauptungen, so sollte man die Erteilung, wenn man es denn muß einklagen können.

Die belgische , wie die deutsche Botschaft halten eine Liste zweisprachiger Anwaltskanzleien bereit, die können auch sicher sagen , welche von denen sich in Verkehrsrecht spezialisiert hat.

Meiner Meinung nach ist für die Erteilung nicht der Wonsitz eine Voraussetzung, sondern die bestandene Prüfung.

Um für die Prüfung und die Anmeldung zugelassen zu werden muß nach EU Recht 185 Tage ein Wohnsitz im betreffenden Eu Land nachgewiesen werden.

Zur Erteilung allerdings nicht.

Aber kann ja auch sein, das sich da was geändert hat , ist mir aber nicht bewußt.
 

pecky-sue

Aktives Mitglied
So wie du es beschreibst hatte ich es nach meinem Lesen auch verstanden, Zebaothling.

Ich denke TE, ein Rechtsanwalt in Belgien kann dir darüber Auskunft geben.
Je länger du die gesetzliche Klärung hinauszögerst desto mehr Zeit verfällt vom Führerschein.
3 Jahre gültig, 3 Monate sind schon weg.

Außerdem Stehst du unter Zeitdruck wegen deiner Ausbildungsstelle, die ja wollen das du bis Februar den Führerschein hast.

Ich finde die beste Lösung wäre, du würdest hier den Führerschein machen, der bleibt ein Leben lang. Außer du lässt dir was zu Schulden kommen, das er dir entzogen wird.
Das dürfte für dich ja nicht das Große Problem sein.
Du machst nur die notwendigen Pflichtstunden, weil du ja alles kannst und dann hast du den Führerschein endlich.

Wenn du in Belgien nicht weiter kommst.
 
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