mikenull
Urgestein
Die wirklich kleinen Einzelheiten wissen wir ja nicht. Zum Beispiel ob alle in Belgien erhaltenen Möglichkeiten auch im deutschen Schein erhalten bleiben. Beispiel: Wenn ich hier in Frankreich mit meinem deutschen Schein etwas anstelle, bei dem sich mich direkt schnappen ( also zum Beispiel mit mehr als 95 über die Landstraße ) dann verlangen sie, daß ich meinen deutschen Schein in einen französischen tausche. Und in diesem iust dann meine bis zu 7,5 Tonnen Erlaubnis weg und ich darf nur noch 2,8 Tonnen bewegen. ( oder waren es 3,5 ? - weiß nicht )
Vielleicht gäbe es für den TE ja auch die Möglichkeit sich kurzeitig in Belgien bei einer Verwandtschaft anzumelden.....
Vielleicht gäbe es für den TE ja auch die Möglichkeit sich kurzeitig in Belgien bei einer Verwandtschaft anzumelden.....