Anzeige(1)

  • Liebe Forenteilnehmer,

    Im Sinne einer respektvollen Forenkultur, werden die Moderatoren künftig noch stärker darauf achten, dass ein freundlicher Umgangston untereinander eingehalten wird. Unpassende Off-Topic Beiträge, Verunglimpfungen oder subtile bzw. direkte Provokationen und Unterstellungen oder abwertende Aussagen gegenüber Nutzern haben hier keinen Platz und werden nicht toleriert.

Fristlos gekündigt, Strafverfahren... ich halte es nicht aus....

Blaumeise

Aktives Mitglied
Also der Polizist meinte, dass wäre falsche Verdächtigung und hat mir geholfen, die Anzeige zu erstatten. Was meinst du damit, dass viel gelogen wurde bzgl. der Ermittlungsakte? Weißt du vielleicht, wie lange es dauert, bis diese blöde Akte kommt? Ich habe am 09.09. den Termin vor dem Arbeitsgericht und möchte bis dahin wissen, ob ich im Knast lande oder nicht.
Ach, deswegen landest du doch nicht gleich im Knast. Solange du nicht vorbestraft bist, wirst du nicht so schnell inhaftiert. Es kommt natürlich auch darauf an, was die alles vorgeworfen wird.

Der Tatvorwurf „Verbreitung pornografischer Schriften“ ist ja auch sehr schwammig. Geht es hier um Verbreitung von Kinderpornografie, dann ist das sich noch was anderes als Erwachsenenpornografie. Weißt du da genaueres?

Was gibt es denn noch für Vorwürfe?

Wie auch immer... dir muss man erst mal nachweisen, dass du dies und jenes getan hast. Behaupten kann man erst mal viel, aber man muss es dir auch stichhaltig nachweisen können.
 
G

Gelöscht 77808

Gast
Also ich weiß auf jeden Fall, dass die Anzeige direkt bei der Staatsanwaltschaft gestellt wurde. Bei der letzten Anfrage meines Anwalts hieß es von der Staatsanwaltschaft "die Akten sind aktuell versandt".
Natürlich sind die Akten aktuell versandt.
In jedem Strafverfahren gibt es Ermittlungsbehörden, die von der Herrin des Verfahrens - hier: der STA - angewiesen werden zu ermitteln. Die STA hat für derartige Tätigkeiten weder Personal noch Gerät und bedient sich daher der Behörden, die so etwas ermitteln würden, wenn die Anzeige dort eingetroffen worden wäre.

Du musst Dir vorstellen, dass die STA Delikte jeglicher Art und Qualität auf den Tisch bekommt, also für jegliche Art von Ermittlungen die passenden Strategien vorrätig halten müsste.
Alleine im BTM Bereich wären das ein Dienstwagen, eine Feinwaage, eine Grobwaage, Lagerraum, Transportmöglichkeiten, Telekommunikations-Abhöranlagen, ein Labor zur Bestimmung der Inhaltsstoffe und deren Quantität ,alle möglichen Verbindungen und Ansprechpartner anderer Behörden im Einzelfall und so weiter und so fort. Also etwa ein Mini-Imperium. Das kann keine STA leisten.
 
G

Gelöscht 77808

Gast
Also der Polizist meinte, dass wäre falsche Verdächtigung und hat mir geholfen, die Anzeige zu erstatten. Was meinst du damit, dass viel gelogen wurde bzgl. der Ermittlungsakte? Weißt du vielleicht, wie lange es dauert, bis diese blöde Akte kommt? Ich habe am 09.09. den Termin vor dem Arbeitsgericht und möchte bis dahin wissen, ob ich im Knast lande oder nicht.
Deine Anzeige ist ein komplett anderer Vorgang, der erst mal in die Warteschleife kommt, bis darüber rechtskräftig entschieden wurde, wie die Anzeige gegen Dich ausgegangen ist.
Eigentlich müsste Dein RA Dir raten, in der Anzeige eine Position einzunehmen, die Dir die möglichkeit verschafft, darin Akteneinsicht zu bekommen. Als Anzeigeerstatter - sprich: Zeuge hättest Du die Möglichkeit vermutlich nicht.
 

Gaja

Mitglied
Der Tatvorwurf „Verbreitung pornografischer Schriften“ ist ja auch sehr schwammig. Geht es hier um Verbreitung von Kinderpornografie, dann ist das sich noch was anderes als Erwachsenenpornografie. Weißt du da genaueres?

Was gibt es denn noch für Vorwürfe?

Also ich hab mal am PC ein paar Filme abgecheckt, die die Jungs gerne gucken. Ich wollte sehen, worum es da geht. Es waren die Filme wie der Diktator. Da kommen Penisse drin vor. Jedenfalls hat der junge Mann mich dabei gesehen. Das fand ich auch nicht schlimm. Die Filme sind ja ab 12. Er hat behauptet, ich hätte Filme mit ihm geguckt mit Penissen...


Hm. Was denn für Vorwürfe noch kamen... Ich war mal eine Zeit lang krank und musste Tabletten nehmen. Der junge Mann wollte mir die Tabletten entwenden, als er die sah und essen. Ich hab ihm die wieder weggenommen. Jetzt behauptet er, ich hätte ihm die geben wollen. Als ob ich so bescheuert wäre...
 
Zuletzt bearbeitet:

dr.superman

Sehr aktives Mitglied
Wenn ich verklagt werde, kriege ich eine Berufsperre für 10 Jahre..

Bei mir in der Familie ist ein Substitutionsarzt, dessen Patienten haben das Methadon weiter vertickt bzw. zwei von ihnen sich mit BTMs den Goldenen Schuss gesetzt,
mein Verwandter bekam keine 10 Jahre Berufsverbot,
das ist doch die von Dir angenommene Höchststrafe???
 

Gaja

Mitglied
Wenn ich verklagt werde, kriege ich eine Berufsperre für 10 Jahre..

Bei mir in der Familie ist ein Substitutionsarzt, dessen Patienten haben das Methadon weiter vertickt bzw. zwei von ihnen sich mit BTMs den Goldenen Schuss gesetzt,
mein Verwandter bekam keine 10 Jahre Berufsverbot,
das ist doch die von Dir angenommene Höchststrafe???

Hey. Ja aber ich habe ja nichts vertickt. Ich würde nie auf so eine blöde Idee kommen. Aber wie kann ich beweisen, dass ich es nicht getan habe? Ich war ja alleine im Dienst...
 
G

Gelöscht 77808

Gast
Hey. Ja aber ich habe ja nichts vertickt. Ich würde nie auf so eine blöde Idee kommen. Aber wie kann ich beweisen, dass ich es nicht getan habe? Ich war ja alleine im Dienst...
Moment, wir reden von Strafrecht.
Der Staat hat Rechtsanwälte beschäftigt, die sich mit den Gesetzen auskennen.
Und der Staat hat einen gesetzlich verankerten Strafanspruch.
Und: eine Straftat muss bewiesen werden, nicht umgedreht.
Ein Foto einer Verpackung sagt nicht wirklich viel darüber aus, ob sie leer oder voll war und was sich denn in dem Blister befunden hat und erst recht dann nicht, wenn es das Beweismittel nicht mehr gibt und dazu Dein BTM Rezept vorlag. Dumm wäre auch, wenn die verbrauchte Menge exakt der Dosierungsanweisung Deines Arztes entsprochen hätte.
Man müsste den jungen Mann mal fragen, ob er die Absicht hatte, sich drogen zu verschaffen
um sie zu konsumieren. Das zuzugeben würde etwas schräg klingen :)
 

dr.superman

Sehr aktives Mitglied
ich meinte, dass Du keine 10 Jahre bekommst wegen so einem Blödsinn, wenn mein Verwandter das nicht einmal wegen "vorsätzlichem Totschlag" bekommen hat...
Du musst gar nichts beweisen, hast Du denn im Studium nicht aufgepasst????
Das ist doch kein amerikanisches Gerichtsdrama mit zugesteckten Zetteln in letzter Minute....
Staatsanwaltschaft und Verteidiger tragen zusammen, was sie haben, inkl. Aussagen und dann sieht sich ein Richter das an.
 
Zuletzt bearbeitet:

nichtabgeholt

Aktives Mitglied
Der große Versager ist dein Chef.
Sowas geht überhaupt nicht, dass man seinen Angestellten in den Rücken fällt. Und das noch mit falschen Behauptungen.

Bleib konsequent bei der Wahrheit - daraus musst du deine Kraft schöpfen.

Gibt es eventuell eine übergeordnete Behörde, an die du dich wenden kannst?
 
A

Ano666

Gast
Im Verlauf wäre es wichtig, dass dein Arzt/Therapeut deinen Gesundheitszustand dokumentiert. Damit kannst du später evtl. eine Art Schadensersatz/Schmerzensgeld einklagen.
2 Dinge, die mich irritieren:
Warum nimmst du deine Tabletten im Beisein der Jugendlichen ein?
Seit wann darf jemand mit psychischen Erkrankungen (Angstzustände) eine Ausbildung/Studium in diesem Beruf machen bzw in dem von dir beschriebenen (psychisch erkrankte Jugendliche) Bereich arbeiten?
 

Anzeige (6)

Ähnliche Themen

Anzeige (6)

Anzeige(8)

Regeln Hilfe Benutzer

Du bist keinem Raum beigetreten.

    Anzeige (2)

    Oben