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Freundin wollte mich zu strafbarer Handlung anstiften

Naja, wer 1+1 rechnen kann dürfte schon wissen, dass der Vorschlag, Geld am Staat vorbeischmuggeln zu wollen, nicht sauber ist. Und wer auch 1+1+1 schafft, dem dürfte auch klar sein, dass jemand, der Beihilfe zu diesem versuchten Betrug (denn nichts anderes ist es) leistet, genauso unredlich unterwegs ist und dafür belangt werden kann. Genauso dass Vater Staat sich nicht beschxxxen lässt und lediglich "Du, du, du, so etwas tut man aber nicht!" sagt, sondern sehr klar und nachdrücklich sanktioniert. Eine Freundin zu so etwas anstiften zu wollen ist ein no go und das würde ich ihr auch vermitteln. Dass man gerne hilft, aber im Rahmen der Legalität. Und dass es dir sehr unangenehm gewesen wäre, dass sie dich zu etwas Illegalem hätte anstiften wollen und dass sie das bitte zukünftig unterlassen soll, kannst du auch ruhig sagen. Ich kann mich nur wundern, wie viele hier so etwas wohl machen würden und sogar die Weigerung der TE verurteilen, sie als schlechte Freundin bezeichnen.

Bzgl. der anderen Sachen finde ich deine Reaktion jetzt ein bisschen überzogen. Die Freundin ist für ihre Handlungen verantwortlich. Da kannst du ihr deine abweichende Meinung mitteilen oder auch, dass sie sich ihre Zigaretten bitte selber kaufen soll und gut ist's. Wenn ich finanziell besser da stünde, würde ich sie schon auch mehr unterstützen. Als selbstverständlich sollte das aber nicht angesehen werden und ausnutzen lassen würde ich mich auch nicht wollen.
 
Zuletzt bearbeitet:
Die Freundin ist aber arbeitslos und bezieht Bürgergeld.
Von daher steht ihr auch kein Auto zu, es sei denn sie ist schwerbehindert und lebt auf dem Land.
Das ist per se nicht richtig. Wenn Sie Z.B. das Auto schon lange hat, kann es im Ermessen des Sachbearbeiters sein, ihr dieses zu lassen. So kann sie nämlich ggf. schneller wieder arbeiten.
Sollte sie krank sein (dies muss keine schwerwiegende Behinderung sein), kann es ebenfalls sein, dass ihr das Auto gelassen wird. Sollte ein bestimmter Wert unterschritten sein, dann darf sie das Auto ggf. auch behalten.
 
Das ist per se nicht richtig. Wenn Sie Z.B. das Auto schon lange hat, kann es im Ermessen des Sachbearbeiters sein, ihr dieses zu lassen. So kann sie nämlich ggf. schneller wieder arbeiten.
Sollte sie krank sein (dies muss keine schwerwiegende Behinderung sein), kann es ebenfalls sein, dass ihr das Auto gelassen wird. Sollte ein bestimmter Wert unterschritten sein, dann darf sie das Auto ggf. auch behalten.
Ah okay, also ist das mit dem Auto eine von den vielen "kann- Leistungen" der Behörden, mit denen sich die Gerichte herumstreiten?
 
Ah okay, also ist das mit dem Auto eine von den vielen "kann- Leistungen" der Behörden, mit denen sich die Gerichte herumstreiten?
Genau. Wenn jemand einen 13 Jahre alten Golf mit 157.000 auf der Uhr hat, dann bekommt man dafür nicht viel. Und ist aber bei weitem mobiler als mit den Öffentlichen, zumindest hier auf dem platten Land.
 
Wenn ich Geld am P-Konto vorbeischleuse, betrüge ich die Gläubiger, denen ich Geld schulde, aber nicht den Staat, Es sei denn, der Staat selbst ist einer der Gläubiger.

Wenn ich nicht weiss, daß der andere ein P-Konto hat, kann mich auch niemand belangen, wenn Geld auf meinem Konto eingeht. Aber wenn ich es weiss, dann ist das ungefähr so, als wenn ich sehe das jemand seine Geldbörse verliert. Statt ihm diese Geldbörse aber wiederzugeben, schenke ich dieses Geld einem Freund.

Ich weiss ja, dass das Geld der Versicherung den Gläubigern gehört. Wenn ich es der Freundin wiedergebe, tue ich es den rechtmäßigen Eigentümern vorenthalten.
 
Abschließen kann man sagen: liebe Te oder lieber Te, rede einfach mit deiner Freundin wie unangenehm das für dich war. Und sprich das Thema einfach an auch wenn es unangenehm ist, sind solche Themen immer!!!

Was sie dann daraus macht oder in ihrer Freizeit mit dem Auto und anderen schnicki Schnacki kann dir egal sein und dem Rest des Forums ebenso geht uns nichts an tatsächlich.
- Oder wenn du ne super gute Bürgerin sein willst zeig sie an. Aber das der Freundschaft sicherlich nicht dienlich, das obliegt dir. Dann rede einfach mal mit ihr und sag ihr einfach wie du dich fühlst wo du ein Problem hast und biete ihr einfach andere Hilfe an wenn du die Kapazitäten hast und die Energie! Und alternative Lösungen. Sowas ist hilfreicher als zu sagen die die die die macht alles falsch dann zeig ihr den richtigen Weg - wie wäre es damit??
 
Es ist auch ok wenn die Aktion bzw alles bei dem Thema komplett gegen dein Wertesystem geht und du die Freundschaft nicht mehr willst. Dann würde ich aber auch mit ihr reden, ganz ehrlich.

Was sie dann mit ihrem P Konto macht oder nicht oder Auto oder eben nicht .. kann dir dann egal sein.
 
Ah okay, also ist das mit dem Auto eine von den vielen "kann- Leistungen" der Behörden, mit denen sich die Gerichte herumstreiten?

Nein ist keine Kann-Leistung.

"Autos, deren Verkauf weniger als 15.000 Euro einbrächte, gelten von vornherein als angemessen."


Eine Freundin zu so etwas anstiften zu wollen ist ein no go und das würde ich ihr auch vermitteln. Dass man gerne hilft, aber im Rahmen der Legalität. Und dass es dir sehr unangenehm gewesen wäre, dass sie dich zu etwas Illegalem hätte anstiften wollen und dass sie das bitte zukünftig unterlassen soll, kannst du auch ruhig sagen. Ich kann mich nur wundern, wie viele hier so etwas wohl machen würden und sogar die Weigerung der TE verurteilen, sie als schlechte Freundin bezeichnen.

Dem schließe ich mich vollumfänglich an!
 

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