Solange ein Schuldner laufende Miete bezahlt und Restschuldmiete in Raten laufend und ununterbrochen abzahlt ist ein Rauswurf schwierig.
Ich schätze mal das dein Freund die laufenden Raten für seine Mieteschuld unterbrochen hat.
Damit konnte der Vermieter solch eine Räumungsklage zu RECHT gewinnen,zumal ein festes Datum dafür steht.
Ich denke das der jetzige Auszugtermin einer langen Zeit voraus ging..
Es sieht wohl so aus,wie hier gesagt wurde,das der Gerichtsvollzieher die Whg schließen wird,mit anderem Schloss.
Zahlt er allerdings Nachweisbar immer noch Raten ununterbrochen ab,würde ich einen Widerspruch schreiben für den Auszugstermin,mit allen Unterlagen und allen Belegen.
Wenn er am Tag eines gezwungenen Auzuges keine neue Unterkunft hat und wirklich auf der Straße steht,also Obdachlos ist ,steht ihm eine Not Unterkunft (1 Zimmer) vom Sozialamt zu.
D.h er muss sich an diesen Tag beim Sozialamt melden und sich Obdachlos anmelden..(,man achte auch die Öffnugszeiten)
Meist bekommt man am selben Tag die Notunterkunft,die natürlich nicht berauschend und Zeitbegrenzt ist,aber man dennoch nicht auf der Straße schlafen muss.
Auch werden seine restlichen Sachen eingelagert wenn er Vorweg keine eigene Möglichkeiten fand.
Die Kosten dafür wird er natürlich zusätzlich tragen.
Danach kommt wohl das Inkasso und hat kaum mehr Möglichkeiten aus dieser Miserie heraus zu kommen,es sei denn er zahlt unendlich hohe monatliche Raten ab,inkl der Aufwandpauschalen und der Bearbeitungsgebühren des Inkasso Unternehmen die Utopisch sind.
Damit ist seine Zukunft ziemlich verbaut,zumal er so an anständige Wohnungen kaum mehr Ran kommt.
..mein Wissen dazu,als Laie.