Anzeige(1)

  • Liebe Forenteilnehmer,

    Im Sinne einer respektvollen Forenkultur, werden die Moderatoren künftig noch stärker darauf achten, dass ein freundlicher Umgangston untereinander eingehalten wird. Unpassende Off-Topic Beiträge, Verunglimpfungen oder subtile bzw. direkte Provokationen und Unterstellungen oder abwertende Aussagen gegenüber Nutzern haben hier keinen Platz und werden nicht toleriert.

Freund soll Wohnung bis 14.10 räumen...

Steph_S

Aktives Mitglied
Im Moment ist der Auszugstermin gerichtlich festgelegt. Wenn der Freund diesem nicht folgt und auszieht, dann folgt die Räumungsklage und der Gerichtsvollzieher.

Diese Kosten trägt der Freund dann auch noch.
@kasiopaja Kommt mir vor wie wenn Du parteiisch bist. Arbeitest Du zufällig für 'Haus & Grund'? Entschuldige bitte die Frage aber es kommt mir vor wie wenn Du auf der Seite des Vermieters argumentierst. Klar kostest es alles Geld, darum geht es ja am ende, aber wer die Kosten bezahlt legt das Gericht fest...

Ich bin jetzt hier raus, habe mein Teil geschrieben und reagiere auch langsam genervt. Bye
 
G

Gelöscht 5176

Gast
@Kasiopeja: Stichwort Härtefallregelung...... hat er keine Chance auf eine Wohnung, dann kriegt man den Mieter schlecht raus.

Ich verstehe das ganze Gejammere der TE nicht.
Man weiß, dass man Miete zahlen muss... und ganz ehrlich, der Mieter hat Rechte ohne Ende.
Hätte die TE Lust ihrem Lohn beim Chef jeden Monat vergeblich nachzuspringen? Vermutlich nicht.

Unsere Gesetze gegen zahlungsunwillige Mieter sind viel zu lasch. Wem wundert, dass man Wohnraum lieber leer stehen lässt anstatt sich mit Mietern rumzuärgern.
 
K

kasiopaja

Gast
@kasiopaja Kommt mir vor wie wenn Du parteiisch bist. Arbeitest Du zufällig für 'Haus & Grund'? Entschuldige bitte die Frage aber es kommt mir vor wie wenn Du auf der Seite des Vermieters argumentierst. Klar kostest es alles Geld, darum geht es ja am ende, aber wer die Kosten bezahlt legt das Gericht fest...

Ich bin jetzt hier raus, habe mein Teil geschrieben und reagiere auch langsam genervt. Bye

Nein, ich arbeit nicht bei Haus und Grund.

Aber der Mieter hat nunmal das Problem selber verursacht und muss dafür geradestehen.

Es ist das Eigentum des Vermieters und der möchte , logischerweise , auch irgendwann wieder darüber die Verfügungsgewalt.

Im übrigen tun solche Mieter auch anderen Wohnungssuchenden nicht gut, weil eben aus Angst vor solchen Mietern oft gar nicht dauerhaft vermietet wird.

Wir tun es jedenfalls, genau aus diesem Grund nicht und lassen dann die Wohnung unten im Haus lieber teilweises leerstehen oder vermieten sie nur für einen begrenzten Zeitraum an Menschen, von denen wir garantiert wissen, dass sie dann wieder gehen werden.
 
Zuletzt bearbeitet:
G

Gelöscht

Gast
@kasiopaja Kommt mir vor wie wenn Du parteiisch bist. Arbeitest Du zufällig für 'Haus & Grund'? Entschuldige bitte die Frage aber es kommt mir vor wie wenn Du auf der Seite des Vermieters argumentierst. Klar kostest es alles Geld, darum geht es ja am ende, aber wer die Kosten bezahlt legt das Gericht fest...

Ich bin jetzt hier raus, habe mein Teil geschrieben und reagiere auch langsam genervt. Bye
Kasiopaja ist bestimmt nicht parteiisch. Sie kennt aber die Rechtslage, so wie ich auch. Und es ist halt Fakt, dass dies hier ein Laienforum ist und da haben es Fachleute wie Kasiopaja oder ich oder andere halt schwer, wenn die Laien die Fakten nicht nachvollziehen könne, weil sie eine andere Meinung haben, die vom geltenden Recht aber abweicht. Das nervt den Laien dann verständlicherweise.
 

Schokoschnute

Aktives Mitglied



Solange ein Schuldner laufende Miete bezahlt und Restschuldmiete in Raten laufend und ununterbrochen abzahlt ist ein Rauswurf schwierig.
Ich schätze mal das dein Freund die laufenden Raten für seine Mieteschuld unterbrochen hat.

Damit konnte der Vermieter solch eine Räumungsklage zu RECHT gewinnen,zumal ein festes Datum dafür steht.
Ich denke das der jetzige Auszugtermin einer langen Zeit voraus ging..

Es sieht wohl so aus,wie hier gesagt wurde,das der Gerichtsvollzieher die Whg schließen wird,mit anderem Schloss.

Zahlt er allerdings Nachweisbar immer noch Raten ununterbrochen ab,würde ich einen Widerspruch schreiben für den Auszugstermin,mit allen Unterlagen und allen Belegen.

Wenn er am Tag eines gezwungenen Auzuges keine neue Unterkunft hat und wirklich auf der Straße steht,also Obdachlos ist ,steht ihm eine Not Unterkunft (1 Zimmer) vom Sozialamt zu.
D.h er muss sich an diesen Tag beim Sozialamt melden und sich Obdachlos anmelden..(,man achte auch die Öffnugszeiten)
Meist bekommt man am selben Tag die Notunterkunft,die natürlich nicht berauschend und Zeitbegrenzt ist,aber man dennoch nicht auf der Straße schlafen muss.
Auch werden seine restlichen Sachen eingelagert wenn er Vorweg keine eigene Möglichkeiten fand.
Die Kosten dafür wird er natürlich zusätzlich tragen.

Danach kommt wohl das Inkasso und hat kaum mehr Möglichkeiten aus dieser Miserie heraus zu kommen,es sei denn er zahlt unendlich hohe monatliche Raten ab,inkl der Aufwandpauschalen und der Bearbeitungsgebühren des Inkasso Unternehmen die Utopisch sind.

Damit ist seine Zukunft ziemlich verbaut,zumal er so an anständige Wohnungen kaum mehr Ran kommt.
..mein Wissen dazu,als Laie.
 
Zuletzt bearbeitet:

Anzeige (6)

Ähnliche Themen

Anzeige (6)

Anzeige(8)

Regeln Hilfe Benutzer

Du bist keinem Raum beigetreten.

    Anzeige (2)

    Oben