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Freund soll Wohnung bis 14.10 räumen...

mysterya

Mitglied
Hallo zusammen,

eine richtig besch.. Situation, momentan, mein Freund bekam gestern einen Brief mit der Bitte sich doch wegen dem Abnahmetermin mit der Hausverwaltung am 14.10 wegen eines Termines in Verbindung zu setzen. Vorher lief auch ein Gerichtsverfahren, mit vollstreckbarem Titel und allem dass die Kündigung bis zum 14.10 ausgesetzt sei. Problem ist bloß dass mein Freund bis dahin keine Wohnung findet... Hilfe was sollen wir machen? Der Vermieter kann ihn einfach so rausschmeißen? Laut Anwalt hieß es es würde überlegt ob er noch weiter in der Wohnung bleiben kann, da es halt vorher zu Mietrückständen kam die mein Freund aber in monatlichen Raten bis dato abbezahlt hat? Das ist doch echt sch...

Lg mysterya
 
K

kasiopaja

Gast
Seit wann existiert den das Gerichtsurteil?

Kann er nicht erstmal bei Dir unterkommen?

Der Vermieter ist nunmal im Recht und kann in - analog zum Urteil - zu diesem Datum rausschmeißen.
 
G

Gelöscht

Gast
Und diese Kosten der Zwangsräumung darf der Freund dann auch noch tragen. Soll zum Sozialamt gehen. Die haben die Möglichkeit bei drohender Obdachlosigkeit die Wohnung zu beschlagnahmen, falls keine anderen Unterkünfte zur Verfügung stehen.

@TE, warum gehst Du nicht mit Deinem Freund in das Haus, das Du angemietet hast. Wie Du geschrieben hast, bist du ja bei Ihm in seiner kleinen Bude mit rund 17 qm.

Ich verstehe das Ganze nicht so richtig.
 

_Tsunami_

Urgestein
Kann nicht ganz einschätzen, wie genau die Situation ist, aber bei einer fristlosen, gerechtfertigten Kündigung, oft durch Mietzahlungsrückstände bedingt, lässt sich durch Zahlung der ausstehenden Miete die fristlose Kündigung in eine ordentliche Kündigung mit 3-monatiger Kündigungsfrist umwandeln. Das ist im Zweifel aber nur eine "Gnadenfrist".
 
G

Gelöscht

Gast
Dein Freund hat doch eine fristgerechte Kündigung erhalten, nehme ich an und der Termin ist dann der 14.10. Dein Vermieter schmeißt ihn also nicht einfach so raus. Zur Not muss dein Freund bei dir unterkommen, die Möbel einlagern oder Hotel oder ähnliches.

Wendet euch an euren Anwalt und klärt, was möglich ist. Hat dein Freund einen Job?
 
G

Gelöscht

Gast
Es gibt schon ein gerichtliches Urteil wie man dem Eingangsposting entnehmen kann. Und aus welchem Grund soll ein Vermieter, der auch Kosten hat, auf so einen Mieter Rücksicht nehmen?
 

_Tsunami_

Urgestein
Es gibt schon ein gerichtliches Urteil wie man dem Eingangsposting entnehmen kann. Und aus welchem Grund soll ein Vermieter, der auch Kosten hat, auf so einen Mieter Rücksicht nehmen?
Sorry, hatte nicht so genau hingelesen. Aber selbst bei Mahn- und Vollstreckungsbescheid gäbe es grundsätzlich noch Möglichkeiten. In jedem Falle müsste man sich wohl mit dem Vermieter (bzw. seinem Anwalt) in Verbindung setzen, und umgehend die ausstehende Miete "rüberwachsen" lassen.
 
G

Gelöscht

Gast
Sorry, hatte nicht so genau hingelesen. Aber selbst bei Mahn- und Vollstreckungsbescheid gäbe es grundsätzlich noch Möglichkeiten. In jedem Falle müsste man sich wohl mit dem Vermieter (bzw. seinem Anwalt) in Verbindung setzen, und umgehend die ausstehende Miete "rüberwachsen" lassen.
Wie auch aus dem Eingangsposting zu entnehmen ist, wurde der Mietrückstand abgestottert. Aber welchem Vermieter ist die Fortsetzung eines solchen Mietverhältnisses zuzumuten? Und außerdem gibt es ein rechtskräftiges Urteil und das bedeutet ganz einfach raus aus der Bude.
 

Steph_S

Aktives Mitglied
Hallo zusammen,

da es halt vorher zu Mietrückständen kam die mein Freund aber in monatlichen Raten bis dato abbezahlt hat? Das ist doch echt sch...

Lg mysterya
Du schreibst sehr wirr, geht zum Mieterverein und lasst euch helfen. Meines Wissens muss der Vermieter eine Räumungsklage einreichen und mit Erfolg durchsetzen, wenn aber die Mietrückstände bezahlt wurden dann würde eine Räumungsklage keinen Erfolg haben. Und dann muss der Mieter auch nicht ausziehen. Ein gerichtlicher Titel als solches heißt noch nicht viel, es kommt darauf an was der Titel bewirkt.

Geht zum Mieterverein, widersprecht Schriftlich mit verweiss auf die bezahlten Mietrückstände. Darlegen was die Gründe sind weshalb Kündigung und Räumung ersuchen seitens des Vermieters nicht akzeptiert werden kann. Alles schriftlich machen per Einschreiben. Und geht zum Mieterverein sagen dass es ein Notfall ist, die beschäftigen auch Juristen.
 
K

kasiopaja

Gast
Du schreibst sehr wirr, geht zum Mieterverein und lasst euch helfen. Meines Wissens muss der Vermieter eine Räumungsklage einreichen und mit Erfolg durchsetzen, wenn aber die Mietrückstände bezahlt wurden dann würde eine Räumungsklage keinen Erfolg haben. Und dann muss der Mieter auch nicht ausziehen. Ein gerichtlicher Titel als solches heißt noch nicht viel, es kommt darauf an was der Titel bewirkt.

Geht zum Mieterverein, widersprecht Schriftlich mit verweise aber die bezahlten Mietrückstände. Darlegen was die Gründe sind weshalb Kündigung und Räumung ersuchen seitens des Vermieters nicht akzeptiert werden kann. Alles schriftlich machen per Einschreiben.
Wenn es ein Gerichtsurteil gibt mit einem Auszugstermin dann gilt der und ist wirksam. Da ist nichts mehr dran zu machen.

Der Freund kann maximal den Auszug verweigern und sich rausklagen lassen. Dann bezahlt er die Gerichtskosten dafür auch noch.
 

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