A
Another Ex User
Gast
Ja, auch ich bin der Meinung, daß du ihm unbedingt ein Ultimatum setzten musst, sonst wird er sich nicht bewegen, so tragisch das auch ist, er muss die Konsequenzen für sein Handeln selbst ausbaden/geradebiegen, und sich nicht auf deine Kosten aus der Affäre ziehen.
Das ganze hat natürlich auch eine rechtliche Seite.
Zum einen die Besuchsdauer bei dir, andererseits die Meldepflicht.
Habe das mal angefügt, muss aber darauf hinweisen, daß er so gesehen ja kein Besucher ist, da er keine eigene Bleibe hat:
Besuchsdauer in Mietwohnungen
Im Mietrecht kann Besuch in einem Mitbewohner oder Untermieter übergehen, wenn dieser dauerhaft in der Wohnung zu Gast ist. Allerdings ist keine konkrete Dauer festgelegt, ab der ein Besuch in eine sogenannte Gebrauchsüberlassung übergeht. Dies muss dann im Einzelfall geklärt werden. Denn handelt es sich um einen Mitbewohner oder einen Untermieter, muss die Genehmigung des Vermieters eingeholt werden.
Üblicherweise wird der Zeitraum von sechs Wochen bei einem ununterbrochenen Aufenthalt herangezogen, um im Mietrecht einen Besuch als solchen bewerten zu können. Vermieter müssen jedoch nachweisen, dass es sich nicht um einen Besucher handelt. In diesem Fall kann Buch über den Besuch geführt werden, sofern keine technische Überwachung stattfindet bzw. in die Privatsphäre des Mieters eingegriffen wird.
Desweiteren muss er ja auch polizeilich gemeldet sein, dazu hat er ca. 4 Wochen Zeit, macht er das nicht, muss er mit einer Ordnungswidrigkeitenanzeige rechnen, evtl. hängst du dann da auch mit drin, weil du ihn wissentlich Unterschlupf gewährst.
Das kann soweit gehen, daß bundeweit nach ihm gefahndet werden kann.
Das ganze hat natürlich auch eine rechtliche Seite.
Zum einen die Besuchsdauer bei dir, andererseits die Meldepflicht.
Habe das mal angefügt, muss aber darauf hinweisen, daß er so gesehen ja kein Besucher ist, da er keine eigene Bleibe hat:
Besuchsdauer in Mietwohnungen
Im Mietrecht kann Besuch in einem Mitbewohner oder Untermieter übergehen, wenn dieser dauerhaft in der Wohnung zu Gast ist. Allerdings ist keine konkrete Dauer festgelegt, ab der ein Besuch in eine sogenannte Gebrauchsüberlassung übergeht. Dies muss dann im Einzelfall geklärt werden. Denn handelt es sich um einen Mitbewohner oder einen Untermieter, muss die Genehmigung des Vermieters eingeholt werden.
Üblicherweise wird der Zeitraum von sechs Wochen bei einem ununterbrochenen Aufenthalt herangezogen, um im Mietrecht einen Besuch als solchen bewerten zu können. Vermieter müssen jedoch nachweisen, dass es sich nicht um einen Besucher handelt. In diesem Fall kann Buch über den Besuch geführt werden, sofern keine technische Überwachung stattfindet bzw. in die Privatsphäre des Mieters eingegriffen wird.
Desweiteren muss er ja auch polizeilich gemeldet sein, dazu hat er ca. 4 Wochen Zeit, macht er das nicht, muss er mit einer Ordnungswidrigkeitenanzeige rechnen, evtl. hängst du dann da auch mit drin, weil du ihn wissentlich Unterschlupf gewährst.
Das kann soweit gehen, daß bundeweit nach ihm gefahndet werden kann.