nightbreed
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Momentan fülle ich einige Bögen für eine Behörde aus. Darin taucht eine Frage zum Lebenspartnerschaftsgesetz auf.
Sie lautet: »Ich lebe mit meinem Ehegatten / Lebenspartner im Sinne des Lebenspartnerschaftsgesetzes in häuslicher Gemeinschaft«. Dies muss mit Ja oder Nein beantwortet werden.
Muss diese Frage auch mit »Ja« beantwortet werden, wenn man als heterosexuelles Paar zusammenlebt und nichts Schriftliches eintragen liess? Soweit ich das verstehe, umfasst die Frage eher gleichgeschlechtliche Paare, die seit 2001 eine eingetragene Lebenspartnerschaft eingehen konnten oder? Wer weiß es?
Sie lautet: »Ich lebe mit meinem Ehegatten / Lebenspartner im Sinne des Lebenspartnerschaftsgesetzes in häuslicher Gemeinschaft«. Dies muss mit Ja oder Nein beantwortet werden.
Muss diese Frage auch mit »Ja« beantwortet werden, wenn man als heterosexuelles Paar zusammenlebt und nichts Schriftliches eintragen liess? Soweit ich das verstehe, umfasst die Frage eher gleichgeschlechtliche Paare, die seit 2001 eine eingetragene Lebenspartnerschaft eingehen konnten oder? Wer weiß es?