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Frage zum Lebenspartnerschaftsgesetz

nightbreed

Mitglied
Momentan fülle ich einige Bögen für eine Behörde aus. Darin taucht eine Frage zum Lebenspartnerschaftsgesetz auf.

Sie lautet: »Ich lebe mit meinem Ehegatten / Lebenspartner im Sinne des Lebenspartnerschaftsgesetzes in häuslicher Gemeinschaft«. Dies muss mit Ja oder Nein beantwortet werden.

Muss diese Frage auch mit »Ja« beantwortet werden, wenn man als heterosexuelles Paar zusammenlebt und nichts Schriftliches eintragen liess? Soweit ich das verstehe, umfasst die Frage eher gleichgeschlechtliche Paare, die seit 2001 eine eingetragene Lebenspartnerschaft eingehen konnten oder? Wer weiß es?
 

Piepel

Aktives Mitglied
Ist das Gesetz "LPartG" auf Deine Situation anwendbar?

§ 1 Lebenspartnerschaft
Nach dem 30. September 2017 können Lebenspartnerschaften zwischen zwei Personen gleichen Geschlechts nicht mehr begründet werden.
Dieses Gesetz gilt für
1.
vor dem 1. Oktober 2017 in der Bundesrepublik Deutschland begründete Lebenspartnerschaften und
2.
im Ausland begründete Lebenspartnerschaften, soweit auf sie deutsches Recht anwendbar ist.

Gab es ein ähnliches Gesetz für gegengeschlechtliche Partner, die sich binden - aber nicht heiraten wollten, oder waren die Bestimmungen eine Angleichung an eine Ehe?
 
Zuletzt bearbeitet:

Saccharina

Aktives Mitglied
Vielleicht hilft das weiter:
Seit der Einführung der Ehe für alle im Jahr 2017 können zwar keine neuen Lebenspartnerschaften mehr begründet werden. Doch die Regeln gelten weiterhin für alle Paare, die ihre Partnerschaft nicht in eine Ehe haben umwandeln lassen.
Ich verstehe das so, dass früher gleichgeschlechtliche Paare zwar nicht heiraten durften, aber stattdessen eine Lebenspartnerschaft eintragen konnten. Oder Heteropaare, die im Konkubinat lebten konnten ebenfalls eine Lebenspartnerschaft eintragen lassen. Es ging m.E. hauptsächlich um Erbschaften und um Hinterbliebenenrenten.
 
I

Irgendeinname

Gast
Momentan fülle ich einige Bögen für eine Behörde aus. Darin taucht eine Frage zum Lebenspartnerschaftsgesetz auf.

Sie lautet: »Ich lebe mit meinem Ehegatten / Lebenspartner im Sinne des Lebenspartnerschaftsgesetzes in häuslicher Gemeinschaft«. Dies muss mit Ja oder Nein beantwortet werden.

Muss diese Frage auch mit »Ja« beantwortet werden, wenn man als heterosexuelles Paar zusammenlebt und nichts Schriftliches eintragen liess? Soweit ich das verstehe, umfasst die Frage eher gleichgeschlechtliche Paare, die seit 2001 eine eingetragene Lebenspartnerschaft eingehen konnten oder? Wer weiß es?
Der Begriff Lebenspartner bezieht sich hier auf die "Ersatzehe" die es eine zeitlang gab bevor homosexuelle Paare heiraten durften. Heute betrifft das nur noch Paare, die ihre Lebenspartnerschaft nicht in eine Ehe haben umwandeln lassen.

In einer heterosexuellen Partnerschaft kannst du also niemals unter das Lebenspartnerschaftsgesetz fallen und musst hier dementsprechend Nein ankreuzen.
 

nightbreed

Mitglied
In einer heterosexuellen Partnerschaft kannst du also niemals unter das Lebenspartnerschaftsgesetz fallen und musst hier dementsprechend Nein ankreuzen.

Habe mal gegoogelt. Ich verstehe darunter auch, dass mit dem Lebenspartnerschaftsgesetz heterosexuelle Beziehungen nicht angesprochen sind da es um eine Form der Ersatzehe geht. Denke auch das Nein richtig ist. Danke.
 

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