S
soulfire
Gast
Hallo,
vielleicht kennst sich ja jemand ausreichend aus, um meine Frage beantworten zu können.
Wenn man 1 Jahr Elternzeit nimmt und dann gegen Ende kündigt, wird die Sperre des ALG NACH der Elternzeit drangehängt oder könnte man drei Monate vor Ablauf der Elternzeit kündigen, hätte dann während der Kündigungsfrist die Sperre (und noch Elterngeld) und dann ALG2?
Wahrscheinlich ersteres, aber weiß es jemand sicher?
Wenn man das Erziehungsgeld für ein Jahr in Anspruch nimmt, aber zwei jahre Elternzeit machen möchte (oder 1,5), kann man dann irgendeine Unterstützung beziehen? Theoretisch hätte man ja eine Arbeit, von der man leben könnte, wenn man nicht beim Kind bleiben wollen würde, bekommt man dementsprechend kein Hartz usw.?
Wenn man das Elterngeld auf 2 jahre strecken lässt, es dann aber zum leben kaum noch reicht, kann man zusätzliche Unterstützung beantragen? oder ist das dagegensprechende Argument, dass man ja auch nur ein jahr nehmen udn dann ausreichend gut leben könnte?
Falls man dazu noch etwas beatnragen kann, bis zu welcher Höhe von Elterngeld denn etwa?
Und noch ne Frage:
Das Elterngeld wird nach dem gehalt berechnet.
Ich habe ein grundgehalt, dazu kommen Schichten, feiertagsausgleiche und extrabonus, weil ich in leitender Funktion angestellt bin.
Wird nur das Grundgehalt herangezogen oder auch die Leitungszulage?
Finde das alles recht undurchsichtig udn würde mich gerne darauf einstellen, wie die finanzielle Lage in Zukunft so ist.
vielleicht kennst sich ja jemand ausreichend aus, um meine Frage beantworten zu können.
Wenn man 1 Jahr Elternzeit nimmt und dann gegen Ende kündigt, wird die Sperre des ALG NACH der Elternzeit drangehängt oder könnte man drei Monate vor Ablauf der Elternzeit kündigen, hätte dann während der Kündigungsfrist die Sperre (und noch Elterngeld) und dann ALG2?
Wahrscheinlich ersteres, aber weiß es jemand sicher?
Wenn man das Erziehungsgeld für ein Jahr in Anspruch nimmt, aber zwei jahre Elternzeit machen möchte (oder 1,5), kann man dann irgendeine Unterstützung beziehen? Theoretisch hätte man ja eine Arbeit, von der man leben könnte, wenn man nicht beim Kind bleiben wollen würde, bekommt man dementsprechend kein Hartz usw.?
Wenn man das Elterngeld auf 2 jahre strecken lässt, es dann aber zum leben kaum noch reicht, kann man zusätzliche Unterstützung beantragen? oder ist das dagegensprechende Argument, dass man ja auch nur ein jahr nehmen udn dann ausreichend gut leben könnte?
Falls man dazu noch etwas beatnragen kann, bis zu welcher Höhe von Elterngeld denn etwa?
Und noch ne Frage:
Das Elterngeld wird nach dem gehalt berechnet.
Ich habe ein grundgehalt, dazu kommen Schichten, feiertagsausgleiche und extrabonus, weil ich in leitender Funktion angestellt bin.
Wird nur das Grundgehalt herangezogen oder auch die Leitungszulage?
Finde das alles recht undurchsichtig udn würde mich gerne darauf einstellen, wie die finanzielle Lage in Zukunft so ist.