Anzeige(1)

  • Liebe Forenteilnehmer,

    Im Sinne einer respektvollen Forenkultur, werden die Moderatoren künftig noch stärker darauf achten, dass ein freundlicher Umgangston untereinander eingehalten wird. Unpassende Off-Topic Beiträge, Verunglimpfungen oder subtile bzw. direkte Provokationen und Unterstellungen oder abwertende Aussagen gegenüber Nutzern haben hier keinen Platz und werden nicht toleriert.

Frage zu Kündigung/ALG2/Elterngeld

S

soulfire

Gast
Hallo,
vielleicht kennst sich ja jemand ausreichend aus, um meine Frage beantworten zu können.

Wenn man 1 Jahr Elternzeit nimmt und dann gegen Ende kündigt, wird die Sperre des ALG NACH der Elternzeit drangehängt oder könnte man drei Monate vor Ablauf der Elternzeit kündigen, hätte dann während der Kündigungsfrist die Sperre (und noch Elterngeld) und dann ALG2?

Wahrscheinlich ersteres, aber weiß es jemand sicher?

Wenn man das Erziehungsgeld für ein Jahr in Anspruch nimmt, aber zwei jahre Elternzeit machen möchte (oder 1,5), kann man dann irgendeine Unterstützung beziehen? Theoretisch hätte man ja eine Arbeit, von der man leben könnte, wenn man nicht beim Kind bleiben wollen würde, bekommt man dementsprechend kein Hartz usw.?

Wenn man das Elterngeld auf 2 jahre strecken lässt, es dann aber zum leben kaum noch reicht, kann man zusätzliche Unterstützung beantragen? oder ist das dagegensprechende Argument, dass man ja auch nur ein jahr nehmen udn dann ausreichend gut leben könnte?

Falls man dazu noch etwas beatnragen kann, bis zu welcher Höhe von Elterngeld denn etwa?

Und noch ne Frage:
Das Elterngeld wird nach dem gehalt berechnet.
Ich habe ein grundgehalt, dazu kommen Schichten, feiertagsausgleiche und extrabonus, weil ich in leitender Funktion angestellt bin.
Wird nur das Grundgehalt herangezogen oder auch die Leitungszulage?


Finde das alles recht undurchsichtig udn würde mich gerne darauf einstellen, wie die finanzielle Lage in Zukunft so ist.
 
S

Sanni

Gast
Wenn du kündigst, wirst du wohl die 3 monate sperre inkauf nehmen müssen.
es gibts das bundes-und landeserziehungsgeld beides wird am gehalt des partners bzw ein deinem erziehungsgeld berechnet.

zu deiner letzten frage, dass komplette einkommen wird soviel ich weiss, zu grunde gelegt auch die zulagen.

wo du weiter unterstützung bekommen kannst, weiss ich nicht genau aber ich würde es an deiner stelle bei der Alg stelle versuchen.
 
S

soulfire

Gast
Die Frage ist ja: wird die Sperre während der Kündigungsfrist abgegolten, oder, da ich dann Elterngeld beziehe, erst im Anschluss?
 

Anzeige (6)

Autor Ähnliche Themen Forum Antworten Datum
N Frage zu Outlook 2016 Sonstiges 10
cafard Frage zur Musik: Spaltrhythmus Sonstiges 9
Schattenkind Allgemeine Frage zur "Schlüppifrage" Sonstiges 42

Ähnliche Themen

Thema gelesen (Total: 0) Details

Anzeige (6)

Anzeige(8)

Regeln Hilfe Benutzer

Du bist keinem Raum beigetreten.

    Anzeige (2)

    Oben