Bitterschokolade
Aktives Mitglied
Nein, nicht unbedingt. Eine Haushaltsgemeinschaft liegt bei Zusammenleben und gemeinsamen Wirtschaften vor. Nur dann trifft die widerlegbare Vermutung nach § 9 Absatz 5 SGB II zu.Aber: Wenn er mit über 25 Jahren bei euch wohnt, bildet ihr eine Haushaltsgemeinschaft.