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Frage zu Bürgergeld

Ganz so pauschal stimmt das nicht.
Doch.
Ob dein Sohn eine eigene Bedarfsgemeinschaft bildet, hängt nicht automatisch nur vom Alter ab, sondern auch davon, ob er noch im Haushalt der Eltern lebt und wie die konkrete Situation ist.
Nein. Niemals bildet ein Kind, dass das 25. Lebensjahr vollendet hat, eine Bedarfsgemeinschaft mit den Eltern. Es kann allerdings Konstellationen geben, in denen Kinder unter 25 umgekehrt nicht zur Bedarfsgemeinschaft der Eltern gehören.
Lebt er weiterhin bei euch, wird er in vielen Fällen eben nicht komplett getrennt betrachtet, und Einkommen im Haushalt kann sehr wohl eine Rolle spielen.
Das stimmt. Hier ist die Grundlage § 9 Absatz 5 SGB II. Hier spielt es allerdings keine Rolle, weil von einer kleinen Erwerbsminderungsrente die Rede ist. "Klein" ist zwar unbestimmt, ich gehe jetzt aber einfach mal davon aus, dass es nicht um diverse tausend Euro pro Monat geht.
Der zitierte § ist so nicht eindeutig auf euren Fall übertragbar.
Doch.
Deshalb bleibt es dabei: Es kommt auf die konkrete Konstellation an, und eine individuelle Berechnung durch das Jobcenter ist entscheidend.
Auch das ist richtig. Und genau solche individuellen Berechnungen erstelle ich beruflich.
 
Doch.

Nein. Niemals bildet ein Kind, dass das 25. Lebensjahr vollendet hat, eine Bedarfsgemeinschaft mit den Eltern. Es kann allerdings Konstellationen geben, in denen Kinder unter 25 umgekehrt nicht zur Bedarfsgemeinschaft der Eltern gehören.
Absolut korrekt.

Ich zitiere hier einfach mal den Gesetzestext:

Zur Bedarfsgemeinschaft gehören... die dem Haushalt angehörenden unverheirateten Kinder ... wenn sie das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben


Mit 25 ist man raus aus der Bedarfsgemeinschaft, denn ja, es hängt vom Alter ab.

In der Praxis würde ich mich nur halt darauf einstellen, dass das Amt sofort sagt "Ja, aber ihr lebt doch in einer Haushaltsgemeinschaft und der Sohn wird von den Eltern unterstützt"

Nebenbemerkung:
Einige Beiträge hier zielen offenbar darauf die Umstände zu hinterfragen oder zu sagen "der Sohn soll sich bewerben". Ich unterstütze hier den Beitrag von @Hajooo -> beantwortet die gestellte Frage und belehrt die TE nicht. Ich finde es generell nervig wenn an in einem Forum die Frage nach einem "Auto" stellt und Andere einem dann sagen man solle gefälligst ein Fahrrad kaufen weil Auto fahren schlecht sei.
 
Mit 25 ist man raus aus der Bedarfsgemeinschaft, denn ja, es hängt vom Alter ab.

In der Praxis würde ich mich nur halt darauf einstellen, dass das Amt sofort sagt "Ja, aber ihr lebt doch in einer Haushaltsgemeinschaft und der Sohn wird von den Eltern unterstützt"
Womit das Amt dann Recht hätte.
Bürgergeld fürs "wohnen" könnte er sich ohnehin abschminken.
Er hat keinen Mietvertrag und er zahlt auch keine Miete. Das aufzustockende BG würde definitiv mager ausfallen.


Davon abgesehen verstehe ich die ungelegten Eier hier ohnehin nicht. Bin ich arbeitsfähig, habe eine Ausbildung und den Willen auch arbeiten zu wollen, werde ich nicht arbeitslos.
 
Vielen Dank für die Antworten.
Noch ein paar Infos. Wir leben im Eigenheim. Unser Sohn soll/müsste sich dann an den kosten beteiligen.
In derAusbildung lebt er nur am Wochenende Zuhause. Die Woche im Internat die Kosten dafür werden von seinem Gehalt abgezogen. Er macht keine Ausbildung wie man kennt ,er macht eine geschützte Ausbildung. Wir hoffen alle das er eine Stelle nach der Ausbildung findet was aber nicht immer einfach ist. Bis jetzt hat er nur Absagen bekommen.
Leider ist bei uns die Gemeinde zuständig für Bürgergeld.,die aber berät nicht sondern will ausgefüllte Unterlagen haben.
 
Womit das Amt dann Recht hätte.
Bürgergeld fürs "wohnen" könnte er sich ohnehin abschminken.
Er hat keinen Mietvertrag und er zahlt auch keine Miete. Das aufzustockende BG würde definitiv mager ausfallen.
Vermutlich hast du Recht, aber das liegt an den Rahmenumständen, die wir nicht kennen.

Wenn der Sohn z.B. einen Untermietvertrag abgeschlossen hat oder durch monatliche Kontoauszüge belegen kann, dass er sich den der Miete beteiligt, könnte er durchaus Anspruch auf Mietkosten im Rahmen des Bürgergeldes haben.
 
Wenn euer Sohn nach der Ausbildung noch bei euch wohnt und unter 25 ist, zählt er in der Regel zur Bedarfsgemeinschaft der Eltern. Dann wird das Einkommen im Haushalt - also auch die Erwerbsminderungsrente deines Mannes - bei der Berechnung des Bürgergelds mit berücksichtigt. Das kann dazu führen, dass dein Sohn gar keinen eigenen oder nur einen sehr geringen Anspruch hat.

Erst wenn er auszieht oder über 25 Jahre alt ist, wird er vom Jobcenter nicht mehr zur Bedarfsgemeinschaft rechnet. Dann wird sein Anspruch unabhängig von eurem Einkommen geprüft.
Aber: Wenn er mit über 25 Jahren bei euch wohnt, bildet ihr eine Haushaltsgemeinschaft.
Und da kommt der kleine Haken:
Das Jobcenter kann prüfen, ob ihr als Eltern ihn finanziell unterstützt. Denn es gibt die Vermutung, dass Verwandte sich gegenseitig helfen (§ 9 Abs. 5 SGB II). Diese Vermutung kann aber widerlegt werden (z. B. wenn jeder wirtschaftlich für sich lebt).

Aber mache dir darüber keinen Kopf. Bis Juni ist es noch eine Weile hin und wenn dein Sohn eine Ausbildung hat, die gefragt ist, wird er vermutlich recht zügig einen Job finden.

Wird er denn gar nicht vom Ausbildungsbetrieb übernommen?
 
Dann kann er sich doch wo anderst bewerben, wenn es im Ausbildungsberuf nicht klappt. Das ist doch kein Grund um BG zu beantragen.....
Man kann leider nicht wissen, wie lange die Jobsuche dauert. Ich habe nach meiner Ausbildung und ohne ein Fünkchen Berufserfahrung seeehr lange nach einem Job gesucht. Aber zu meiner Zeit war das auch noch deutlich schwieriger als heute. Aber leider geht die Tendenz wieder ein wenig dahin, dass man es als junger Mensch mit Abschluss aber ohne bzw. wenig Berufserfahrung schwerer auf dem Arbeitsmarkt hat. Das hängt auch immer mit der aktuellen Wirtschaftslage zusammen und die ist aktuell nicht so rosig.
 

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