Doch.Ganz so pauschal stimmt das nicht.
Nein. Niemals bildet ein Kind, dass das 25. Lebensjahr vollendet hat, eine Bedarfsgemeinschaft mit den Eltern. Es kann allerdings Konstellationen geben, in denen Kinder unter 25 umgekehrt nicht zur Bedarfsgemeinschaft der Eltern gehören.Ob dein Sohn eine eigene Bedarfsgemeinschaft bildet, hängt nicht automatisch nur vom Alter ab, sondern auch davon, ob er noch im Haushalt der Eltern lebt und wie die konkrete Situation ist.
Das stimmt. Hier ist die Grundlage § 9 Absatz 5 SGB II. Hier spielt es allerdings keine Rolle, weil von einer kleinen Erwerbsminderungsrente die Rede ist. "Klein" ist zwar unbestimmt, ich gehe jetzt aber einfach mal davon aus, dass es nicht um diverse tausend Euro pro Monat geht.Lebt er weiterhin bei euch, wird er in vielen Fällen eben nicht komplett getrennt betrachtet, und Einkommen im Haushalt kann sehr wohl eine Rolle spielen.
Doch.Der zitierte § ist so nicht eindeutig auf euren Fall übertragbar.
Auch das ist richtig. Und genau solche individuellen Berechnungen erstelle ich beruflich.Deshalb bleibt es dabei: Es kommt auf die konkrete Konstellation an, und eine individuelle Berechnung durch das Jobcenter ist entscheidend.