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Frage zu Bürgergeld

Müsli2023

Neues Mitglied
Mein Mann und ich und unser Sohn 25 J. leben von der kleinen Erwerbsminderungsrente meines Mannes.
Unser Sohn beendet im Juni 2026 sein Ausbildung er bekommt dann ungfähr +- 250 € Arbeitslosengeld. Meine Frage,wenn er dann für sich Bürgergeld beantragen will (falls nicht gleich eine neue Stelle in Sicht) wird da die Erwerbsminderungsrente meines Mannes mit angerechnet?
Lg
 
Hallo Müsli,

Nach Abschluss der Ausbildung deines Sohnes und Erreichen des 25. Lebensjahres ist dieser rechtlich eine eigene Bedarfsgemeinschaft, auch wenn er weiterhin bei dir wohnt. Da ihr dann keine gemeinsame Bedarfsgemeinschaft seid, darf das Einkommen deines Mannes nicht angerechnet werden.

Allerdings wird das Amt meist davon ausgehen, dass ihr alle zusammen eine Haushaltsgemeinschaft bildet und euch gegenseitig unterstützt. Deswegen ist wichtig, dass dein Sohn im Antrag klar stellt, dass er keine Unterstützung von euch erhält.

Im Ergebnis sollte dein Sohn den vollen Regelsatz für Alleinstehende (ich glaube derzeit 563 €) erhalten. Sein Arbeitslosengeld (ca. 250 €) wird als allerdings als Einkommen gewertet und von seinem Gesamtbedarf abgezogen.

Etwas schwieriger vielleicht bei der Miete, ne nach Raumaufteilung könnte man hier aber auch 1/3 der Gesamtwarmmiete vom Amt kriegen. Hier könnte das Amt aber besonders dann kritisch nachfragen wenn euer Sohn nur ein "Kinderzimmer" bewohnt.

Alles keine Keine Rechtsberatung und mein Kenntnisstand ist nicht ganz aktuell.
Fachforen oder im Streitfall ein kostenlos gestellter Anwalt könnten vermutlich besser helfen.

Alles Gute!
 
Mein Mann und ich und unser Sohn 25 J. leben von der kleinen Erwerbsminderungsrente meines Mannes.
Unser Sohn beendet im Juni 2026 sein Ausbildung er bekommt dann ungfähr +- 250 € Arbeitslosengeld. Meine Frage,wenn er dann für sich Bürgergeld beantragen will (falls nicht gleich eine neue Stelle in Sicht) wird da die Erwerbsminderungsrente meines Mannes mit angerechnet?
Lg

Warum gehst du davon aus, dass dein Sohn nach Abschluss seiner Ausbildung keine Arbeit bekommt?
 
Unser Sohn beendet im Juni 2026 sein Ausbildung er bekommt dann ungfähr +- 250 € Arbeitslosengeld. Meine Frage,wenn er dann für sich Bürgergeld beantragen will (falls nicht gleich eine neue Stelle in Sicht)

Dann kann er sich doch wo anderst bewerben, wenn es im Ausbildungsberuf nicht klappt. Das ist doch kein Grund um BG zu beantragen.....
 
Ja, das Einkommen deines Mannes kann mit berücksichtigt werden, aber es kommt auf die genaue Wohn- und Bedarfssituation an.
Wenn euer Sohn weiterhin bei euch im Haushalt lebt, wird er in der Regel Teil der sogenannten Bedarfsgemeinschaft. Dann wird das Einkommen im Haushalt (also auch die Erwerbsminderungsrente) bei der Berechnung von Bürgergeld mit einbezogen.
Allerdings gibt es Freibeträge und individuelle Berechnungen, deshalb heißt das nicht automatisch, dass er gar nichts bekommt.
Wenn er auszieht oder eine eigene Bedarfsgemeinschaft bildet, wird das Einkommen der Eltern nicht mehr angerechnet.
Für eine genaue Einschätzung lohnt sich eine Beratung beim Jobcenter oder einer Sozialberatungsstelle.
 
Meine Frage,wenn er dann für sich Bürgergeld beantragen will (falls nicht gleich eine neue Stelle in Sicht) wird da die Erwerbsminderungsrente meines Mannes mit angerechnet?
Nein, die kleine Erwerbsminderungsrente deines Mannes würde bei deinem Sohn nicht angerechnet werden. Und wie von Andreas900 richtig geschrieben würde er eine eigene Bedarfsgemeinschaft bilden. Dies folgert im Umkehrschluss aus § 7 Absatz 3 Nummer 4 Zweites Buch Sozialgesetzbuch (SGB II).
 
Nein, die kleine Erwerbsminderungsrente deines Mannes würde bei deinem Sohn nicht angerechnet werden. Und wie von Andreas900 richtig geschrieben würde er eine eigene Bedarfsgemeinschaft bilden. Dies folgert im Umkehrschluss aus § 7 Absatz 3 Nummer 4 Zweites Buch Sozialgesetzbuch (SGB II).
Ganz so pauschal stimmt das nicht.
Ob dein Sohn eine eigene Bedarfsgemeinschaft bildet, hängt nicht automatisch nur vom Alter ab, sondern auch davon, ob er noch im Haushalt der Eltern lebt und wie die konkrete Situation ist.
Lebt er weiterhin bei euch, wird er in vielen Fällen eben nicht komplett getrennt betrachtet, und Einkommen im Haushalt kann sehr wohl eine Rolle spielen.

Der zitierte § ist so nicht eindeutig auf euren Fall übertragbar. Deshalb bleibt es dabei: Es kommt auf die konkrete Konstellation an, und eine individuelle Berechnung durch das Jobcenter ist entscheidend.
 

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