Es hat sich so weit alles geklärt, der Antwalt hat gesagt dass ich Beratungshilfe für die jetzige Beratung bekäme. Und die Verfahrenskostenhilfe ist dann nochmal was anderes.
Ich habe auch ein Schreiben bekommen vom Anwalt, dass wir getrennt lebend sind, womit ich finanzielle Hilfen wie z.B. Wohngeld beantragen kann, trotz das wir noch verheiratet sind. Bis dahin muss ich auch nicht die Hälfte der Wohn- und Lebenskosten zahlen, sondern anteilig vom Einkommen abhängig. Ohne Einfluss auf das Trennungsjahr.
Durch finanzielle Hilfen (Wohnberechtigungsschein, Wohngeld, Hilfen zum Lebensunterhalt; Je nachdem was ich tatsächlich bekomme; Grundsicherung oder Bürgergeld geht nicht) sollte ich dann auch ausziehen könnten.
Ich habe auch ein Schreiben bekommen vom Anwalt, dass wir getrennt lebend sind, womit ich finanzielle Hilfen wie z.B. Wohngeld beantragen kann, trotz das wir noch verheiratet sind. Bis dahin muss ich auch nicht die Hälfte der Wohn- und Lebenskosten zahlen, sondern anteilig vom Einkommen abhängig. Ohne Einfluss auf das Trennungsjahr.
Durch finanzielle Hilfen (Wohnberechtigungsschein, Wohngeld, Hilfen zum Lebensunterhalt; Je nachdem was ich tatsächlich bekomme; Grundsicherung oder Bürgergeld geht nicht) sollte ich dann auch ausziehen könnten.