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Finanzielle Probleme

Nein es ist anders herum. Meine EM-Rente ist auf Bürgergeld Höhe, nur, dass ich davon eben auch noch meine Wohnkosten anteilig selbst bezahlen muss. Die Wohn- und Lebenskosten sind nicht hoch, aber mein Einkommen dafür sehr wenig. Alleine wohnend würde ich etwa 580€ Wohngeld dazu bekommen, das habe ich jetzt nicht.
Ja, das verstehe ich. Du meinst, dass deine Kosten nicht besonders hoch sind, sondern dass deine Rente einfach zu niedrig ist. Unterm Strich läuft es aber aufs Gleiche hinaus: Die monatliche Rechnung geht nicht auf. Und das ändert leider nichts daran, dass man entweder die Fixkosten senken oder die Einnahmen erhöhen muss, sonst bleibt die Lücke bestehen.

Hast du eigentlich noch irgendwelche Rücklagen, auf die du im Moment zurückgreifen kannst? Manchmal kann man damit zumindest eine Übergangszeit abfedern, bis Leistungen wie Wohngeld oder andere Hilfen greifen.
 
Letztendlich dürfte nun erst einmal Dein Mann für Dich finanziell aufkommen und somit ist das Sozialamt natürlich raus aus der Zahlungsverpflichtung.

Zumindest dann, wenn er so viel verdient, dass er für sich und für Dich das Leben finanzieren kann, deshalb ist er zum Unterhalt verpflichtet bis es zur Scheidung kommt und da dann der Richter sich mit den Themen wie Unterhalt und Rentenzahlungen beschäftigt.

Das A und O ist ein Besuch beim Rechtsanwalt, der auch die finanziellen Dinge in die Wege leitet. Eventuell auch ohne der Kostenübernahmeerklärung. Der Rechtsanwalt wird schon wissen, wie er seine Forderungen in bare Münze umsetzen kann. Ich persönlich würde mal Rechtsanwälte anrufen und fragen ob diese einen Vorschlag hätten.
Der Rechtsanwalt kann auch prüfen, ob er (falls Dein Mann wohlhabend ist) zu einem Verfahrenskostenvorschuss verpflichtet ist. Ob Dein Mann damit einverstanden ist oder nicht spielt keine (!) Rolle, falls er eben der Hauptverdiener war (und unterhaltspflichtig ist).

Gruß von Grisu
 
Zuletzt bearbeitet:
Es ist immerhin gut gewesen, dass ich beim Amtsgericht angerufen habe und nachgefragt wegen meinem Antrag. Man hatte mir angeblich vor 3 Wochen ein Schreiben geschickt, dass eine Unterschrift fehlen würde, mit einer Frist von 4 Wochen das nachzureichen. Verschicken die so etwas denn nicht per Einschreiben?

Finde ich etwas seltsam, da ich auch ein Schreiben bekommen habe, mit dem ich meine Kontoauszüge zurück bekam. Das kam ja offenbar bei mir an, aber das Schreiben mit der Frist zufällig nicht. Hätte sie mich deswegen einfach angerufen, wäre ich vorbei gegangen und hätte es direkt hinbringen können, oder vor Ort unterschrieben.

Wenn das Schreiben die nächsten Tage kommt, sollte vermutlich der Antrag bis nächste Woche auch bewilligt sein. Ich denke auch, dass ich den Termin beim Anwalt abwarten muss und der mich dann aufklärt, wie viel ich tatsächlich anteilig bezahlen muss.

Das traurige ist ja, dass mein Ex mit seinem Einkommen die Warmmiete sogar komplett übernehmen könnte und dann immernoch 2/3 seines Nettoeinkommens zur Verfügung hätte. Mir würde es bei umgekehrten Verhältnissen gar nicht einfallen, meinen noch Mann so auszunehmen.

Natürlich habe ich das auch bisher freiwillig mit gemacht, aufgrund der Information, dass getrennte wirtschaftliche Verhältnisse für das Trennungsjahr notwendig sind. Um das Trennungsjahr nachzuweisen, so lange ich keine eigene Wohnung gefunden habe.
 
Verschicken die so etwas denn nicht per Einschreiben?
Nein. Sogar Beschlüsse des Gerichts werden durch einfachen Brief zugestellt. Anwälte erhalten die Dokumente aber immer elektronisch, und leiten es dann an dich weiter.

Du lannst auch selbst elektronisch mit denen kommunizieren, allerdings muss man sich da registrieren und anmelden, was einen gewissen Aufwand verursacht.

Solche Verfahrenshilfesachen machen Justizangestellte, kein Richter. Und die arbeiten wie jede andere Behörde auch- es kommt was weg, es dauert lange, es fehlt die Hälfte, die Entscheidung ist falsch. Da musst du echt hinterher sein, um was zu erreichen.
 
Dh bevor die Scheidung nicht eingereicht ist bzw. zumindest der Scheidungsanwalt die finanzielle Situation geklärt hat, kann ich ohne finanzielle Hilfen auch nicht ausziehen?

Ich hätte jetzt nach langer Suche (mehrere Monate) erstmals die Möglichkeit auf eine Wohnungsbesichtigung. Denn "Tisch und Bett" sollten für die Scheidung ja auch getrennt sein, zudem will ich auch nicht ewig weiter mit ihm zusammen wohnen.

Für die Miete bräuchte ich Unterstützung in Form von Wohngeld, wodurch sich das irgendwie wieder im Kreis dreht.
Wäre ich Vollzeitverdiener und könnte mir selbst eine Wohnung leisten, hätte ich längst ausziehen können und die Verhältnisse wären klar, sowohl finanziell als auch räumlich. Aber ohne Sozialleistungen komme ich ja nicht mal in eine eigene Wohnung.

Für das Wohngeld bräuchte ich den neuen Mietvertrag, ich kann aber bei einer neuen Wohnung mit meinem geringen Einkommen auch nicht in Vorleistung gehen.

Das wirkt gerade alles irgendwie recht frustrierend. Scheinbar muss ich bis die Scheidung durch ist dann hier wohnen bleiben, sodass ich dann erst mal für die aktuelle Wohnung Sozialhilfen bekäme und könnte mir danach erst eine eigene Wohnung suchen?
 
Dir kann nur ein Rechtsanwalt zur Seite stehen, wissen wie das juristisch aussieht und welche Verpflichtungen Dein (Ex-)Mann hat, je nachdem wie hoch sein Verdienst ist. NUR er alleine ist für Deinen Unterhalt erstmals zuständig.

Dann ruf doch mal die Rechtsanwaltskanzleien in Deinem Ort an! Je länger Du ohne Rechtsanwalt bist, desto weniger kannst Du eine neue Wohnung anmieten weil Du diese vermutlich nicht finanzieren kannst. Du drehst Dich im Kreis.

Ich würde nicht mit jemandem zusammen wohnen bleiben wollen, der mich nicht mehr mag - ich habe für meine Scheidung damals auch lange sparen müssen, bis sie endgültig bezahlt war, aber das war kein Grund für mich das nicht in die Wege zu leiten. Davon mal abgesehen verzichtest Du - meiner Meinung nach - auf den Unterhalt, der Dir vor der Scheidung zusteht.

Gruß von Grisu
 
Dann ruf doch mal die Rechtsanwaltskanzleien in Deinem Ort an!
Muss ich jetzt sowieso machen, da ich keine Beratungshilfe bekomme.

Laut Amtsgericht würde man Beratungshilfe nur für außergerichtliche Themen bekommen. Da eine Scheidung zwingend ein Gerichtsverfahren bräuchte, könnte ich daher dafür keine Beratungshilfe bekommen.

Das ist der Mitarbeiterin leider letze Woche am Telefon noch nicht eingefallen, bzw. vor 4 Wochen schon bei Antragsstellung. Dann wäre bei dem Antrag auch das mit der angeblich fehlenden Unterschrift völlig egal gewesen.

Ärgert mich jetzt nur, dass ich dann mit einem neuen Antrag wieder neu anfangen muss und das wieder Zeit kostet. Dieses Mal würde ich dann aber direkt beim Anwalt nachfragen, ob der dann auch den (korrekten) Antrag gleich selbst stellt.

Da ein Anwalt zur Scheidung sowieso verpflichtend ist, gibt es für mich auch keine andere Möglichkeit als dass ich dazu sowieso einen Anwalt brauche.
 
Ich hätte nicht gedacht, dass es so schwer ist sich scheiden lassen zu können.

Ärgert mich jetzt nur, dass ich dann mit einem neuen Antrag wieder neu anfangen muss und das wieder Zeit kostet.
Heute habe ich widerum erfahren, dass ich die Verfahrenskostenhilfe gar nicht selbst beantragen kann beim Amtsgericht.

Die Verfahrenskostenhilfe würde man nur zusammen mit dem Scheidungsantrag beantragen können, dazu muss ich vorher bei einem Anwalt gewesen sein. Ob mir die Anwaltskosten übernommen werden, würde dann die Richterin beim Antrag entscheiden.

Kann sein, dass die Anwaltskosten über die Verfahrenskostenhilfe voll übernommen werden, kann genau so sein, dass der/die Richte/in entscheiden könnte, dass ich die Antwaltskosten in Raten abzubezahlen hätte.

Wäre dann nur die Frage, von welchem Geld denn. Außer mein noch-Mann müsste dann im Rahmen von (Trennungs-)Unterhalt o.ä. (da er ja nach Abzug seiner Fixkosten noch um die 1000€ zur Verfügung hätte) dafür aufkommen.
 
Die Details wirst Du nur mit und bei einem Rechtsanwalt klären können.
Du hattest aber doch am Freitag geschrieben, dass Du so und so zum Rechtsanwalt wolltest.

Grisu
 
Ja, Verfahrenskostenhilfe gibt es nur, wenn es auch ein Verfahren gibt, ist ja eigentlich klar. Und natürlich kann über diesen Antrag erst entschieden werden, wenn das Verfahren= Ehescheidung bereits begonnen hat.

Den Scheidungsantrag stellt einer der Ehegatten, und üblicherweise erst, wenn die Voraussetzungen für eine Scheidung vorliegen. Hier geht es vor allem um das Trennungsjahr, das abgelaufen sein muss (ohne das es eine Versöhnung/Unterbrechung des Jahres gab)

Es kann also sein, dass du eine Allgemeine Beratung zur Ehescheidung selbst bezahlen musst. Lies dir ein bisschen Wissen dazu an, Vieles kann man sehr einfach nachgoogeln. Ein paar Grundlagen stehen auch oft auf den homepages der entsprechenden Anwälte.

Bei Verfahrenskostenhilfe (VKH) zahlt der Staat alles, oder er zahlt und du musst eine monatliche Rate zurückzahlen. Aber maximal für 48 Monate, egal wie hoch die Rate war. Und natürlich nicht mehr, als es tatsächlich gekostet hat.

Man muss die Hälfte des "überschiessenden Einkommens" für das Verfahren einsetzen. Wenn du z.B. 1000€ Selbstbehalt hast, und du verdienst 15000€, müssen 250€ im Monat als Rate zurückgezahlt werden. Der Selbstbehalt liegt ungefähr in Höhe des Wohngeldanspruchs. Es gibtbzur VKH ein eigenes Gesetz, man kann das auch genau nachlesen.
 

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