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Finanzamt Schulden übertragbar?

R

Ratloser Gast

Gast
Hallo,

Ich war vor einiger Zeit recht Dumm und wollte einer Freundin helfen ihr Restaurant zu retten.

Ich habe das (Ihr) Gewerbe auf meinen Namen angemeldet. Sie hat in 2 Jahren rund 10.000 Euro Schulden beim Finanzamt (auf meinen Namen) angehäuft. Inzwischen ist das Geschäft wieder auf Sie übertragen und sie zahlt diese Schulden in Raten (ca. 300.- monatlich) ab.

Meine Frage ist, sind diese Schulden auf Sie übertragbar?

Ich wäre dankbar für eine Antwort.

Lg Ratlos
 
C

chioaachen

Gast
Nein!
Für das Finanzamt sind es DEINE persönlichen Steuerschulden - und bleiben es auch. Natürlich kann sie für dich = in deinem Namen zahlen. Mehr aber auch nicht.

chio

Nachtrag: Sonst hätten in kurzer Zeit nur noch 90-jährige Alzheimer-Patienten Steuerschulden (leicht überspitzt gesagt), ohne dass Vater Staat große Aussichten für eine Beitreibung hätte.
 

mikenull

Urgestein
Oh, da wäre ich mit Aussagen ganz vorsichtig. Es gibt in der Abgabenordnung schon den Passus, daß ein neuer Geschäftsinhaber nach einem Verkauf eines Geschäftes auch die Schulden beim FA übrenehmen muß. ( wenn ich mal Zeit habe, suche ich das heraus ) Aber: Die ganze Geschichte ist ja sowieso brandgefährlich.
"Geschäft übertragen" - was soll denn das sein? Man kann ein Geschäft verkaufen und wieder zurückkaufen. Aber da muß Geld geflossen sein. Das wird das FA interessieren! Man kann nicht einfach "Geschäfte übertragen" oder verschenken. Damit könnte man sich u.U. strafbar gemacht haben.
 
C

chioaachen

Gast
In dem von dir genannten Fall HAFTET der Rechtsnachfolger für die Steuerschulden des Vorgängers. Haftung = Einstehen für eine fFREMDE Schuld. Das heißt, das FA kann sich einen der beiden oder beide zur Befriedigung seiner Forderung aussuchen. Aber es bleibt As Schuld.
Hier ist doch wohl was anderes gemeint. Wir machen einen Vertrag, dass du meine Schulden übernimmst. Du hast zwar nix, und das FA guckt in die Röhre.
Das geht nicht.

chio
 

mikenull

Urgestein
Inzwischen ist das Geschäft wieder auf Sie übertragen und sie zahlt diese Schulden in Raten (ca

Das ist der entscheidende Satz! Das Geschäft war vorher schon mal auf die Erstbesitzerin angemeldet, wurde dann von der Threaderstellerin angemeldet und ist dann wieder auf die Erstere umgemeldet worden. Sowas geht nicht ohne Verkauf. Und bei einem Verkauf eines Geschäftes werden Steuern ( Einkommensteuern ) fällig. Zwar nur der halbe Satz, weil es innerhalb eines halben Jahres abgeschlossen wurde - aber dafür wird sich das FA interessieren. Würde mich nicht wundern, wenn da nach Abgabe der Steuererklärungen von beiden Besitzern massive Nachfragen kommen.
 
C

chioaachen

Gast
Ich denke, das ist eher so ein Fall, wo A das Gewerbe angemeldet hat, draußen an der Tür steht auch A, beide (z.B. bei einer Kneipe) stehen hinter der Theke, und als klar wird, dass der Laden nicht läuft, fällt den beiden ein, dass ja eigentlich B die Inhaberin ist.

Dann tauchen auf einmal weit zurück datierte Verträge und Vereinbarungen auf, die belegen, dass eigentlich B die Unternehmerin ist. Nur auf die Frage, warum denn A die Anmeldung vornahm, kommt unklares Gestammele und Gestottere.

Keine Chance, dass das Finanzamt das -vor allem rückwirkend, wenn die Schulden drücken- mitmacht. Verstößt gegen die 3 Finanzbeamten-Grundsätze.

chio

(Falls die Grundsätze gerade nicht präsent sind: sie lauten
1.) Wo kämen wir denn da hin !
2.) Da könnte ja jeder kommen!
3.) Das haben wir noch nie anerkannt! )
 
S

Standhafter

Gast
Also ich kann euch beiden da nicht ganz folgen ... :D
Dem einen, der eine Geschäftsübertragung gar als "strafbare" Handlung ansieht,
dem anderen, der nur davon ausgeht, das hier das Fina betrogen werden soll.

natürlich sind Steuerschulden erstmal die eigenen, aber sie könnten sich durchaus aufsplitten in "geschäftliche" und "persönliche" Steuerschulden.

Geschäftsübernahmen sind ja allseits bekannt....
mike, und natürlich kann ich mein Geschäft auch verschenken oder übertragen, oder für 1,- Euro verkaufen ;) das solltest du ja wissen. Und das ist auch rechtens und nichts ungesetzliches.

Ich sehe das also so: Der ursprüngliche Geschäftsmann(freund) hat für dieses Geschäft eine Weile den Kopf hingehalten. Innerhalb dieser Zeit hat er mit dem Finanzamt einen Abzahlungsbetrag ausgehandelt mit einer gewisse Ratenhöhe. Diese wird jetzt von der Firma bezahlt. Das läuft alles unter der Rubrik "Selbstständige Tätigkeiten" , wobei er als Personengesellschaft dafür privat haftet.
Was genau da als Steuern geschuldet wurde ist ja nicht bekannt. Als Beispiel könnte es Umsatzsteuer sein. Wobei bei Umsatzsteuer das Finanzamt sehr entschieden vorgeht :D
Und wenn es Körperschaftssteuer/Gewerbesteuer sein sollte, dann ist das Geschäft ja hervorragend gelaufen....
Es könnten auch Nachforderungen aus einer Steuerprüfung sein. Da besteht dann auch die Möglichkeit zu stunden und teil zu zahlen ...

Egal. Wird das Geschäft nun auf einen neuen Eigentümer übertragen(verschenkt) dann haftet der neue Eigentümer für diese Raten gegenüber dem Finanzamt. Natürlich könnte das Finanzamt den ursprünglichen Besitzer in die Pflicht nehmen. Aber das tun die nur dann, wenn eine qualitative Verschlechterung ihrer Forderungserfüllung eingetreten ist. Dies erkennen sie an den eingereichten Jahresabschlüssen.
Manchmal liest man das in den amtlichen Mitteilungen. Firma A über nimmt Firma B und wird ev. Gläubiger bei Inanspruchnahme auszahlen ... das bedeutet, der Gläubiger hat das Recht, seinen Betrag sofort zur Zahlung einzufordern.
Das Finanzamt als Gläubiger könnte deshalb auch von B (Übernehmer) sofort den Betrag komplett verlangen. Darauf muß dieser gefasst sein.

Ich gehe also davon aus, das die Finanzbeträge nicht auf einer "persönliche" Steuerschuld basieren.
Als persönliche Steuerschulden würde ich in diesem Falle ansehen:
- Entnahmen des Geschäftsführers ohne Lohnsteuer hierfür zu entrichten!

Denn für die Abführung der Lohnsteuer haftet zwar auch erstmals das Geschäft, aber das ist eine persönliche Steuerschuld , da diese bei Selbstständigen ja mindestens erst nach einem Jahresabschluß festgestellt wird. Danach müssen gleich 2 Jahre bezahlt werden. Nämlich das abgelaufene und das aktuelle (Vorauszahlungsforderung)
Das ist ja die krucks bei den Selbstständigen. Die leben anfänglich 1bis2 Jahre ohne Steuer in Sauss und Braus. Danach kommt der erste Bescheid, sofort die Abschläge für das 2.Jahr und ev. auch gleich noch für das dritte Jahr. Wenn jetzt keine Rückstellungen da sind oder gar die Geschäfte schlechter laufen, wird es ganz traurig....:D
Da kommt natürlich keiner durch eine Geschäftsübertragung raus. Höchstens braucht er für das aktuelle Jahr keine weiteren Vorauszahlungen zu leisten.
 
Zuletzt bearbeitet:

mikenull

Urgestein
Geschäft verschenken ist gut. Das würd ich mal probieren. Richtig ist, daß es - wenn es an die Kinder geht - Freibeträge gibt - aber nicht an Fremde.

Ich kann ja gern mal den seligen Papa Konz zitieren:
Du weißt hoffentlich, daß es Dich viel an Steuern kosten kann, wenn Du Deinen Betrieb aufgibst. Bei der Veräußerung bzw. Aufgabe des Betriebes müssen sämtliche stillen Reserven offenbahrt und - nach Abzug gewisser Freibeträge - der Einkommensteuer unterworfen werden.

Wäre ja ein guter Witz, wenn man einfach so den Betrieb der Frau z.B. schenken könnte und dannach die Hand lupft. Das hat der Fiskus was dagegen. verständlich auch.
Ich habe auch nicht von irgendwelchem Quatsch ( ungesetzlich, strafbar ) geredet - da unterstellst Du einfach was. Ich rede davon, daß das FA die Manipulation, den Verkauf des Betriebes mitbekommen hat und möglicherweise in den Jahresteuererklärungen der Beteiligten wiedersehen will. Nicht mehr und nicht weniger.
 
Zuletzt bearbeitet:
S

Standhafter

Gast
Es ist die Sache der Bilanz ! Es wäre nicht das erste Gschäft, das verschenkt würde ... bei Siemens gibts das ab und an sogar noch mit "Mitgift" ! Aber da liegt die Betonung auch auf dem Zusatz ..gift :D oder denk mal an Daimler ... mit der ..gift "Chrysler".
 

mikenull

Urgestein
Möglichkeiten der Betriebsübergabe und Konsequenzen
1. Verkauf des Betriebes
Der Verkauf an den Betriebsnachfolger ist rechtlich wohl möglich, aus steuerlichen
Gründen aber indiskutabel, da beim Verkauf erhebliche Veräußerungsgewinne mit der
Folge einer hohen Einkommenssteuerzahlung entstehen. Nur das Finanzamt würde
daran verdienen,
2. Verpachtung des Betriebes an den Betriebsnachfolger


usw.usw. Es werden Möglichkeiten der Pacht, der Miete vorgeschlagen - eben wie man steuerlich umsonst rauskommt. Interessant stelle ich mir Standhafters Tip vor, bei der Vorladung wegen einer möglichen Steuerverkürzung die Firma Siemens ins Spiel zu bringen.
"Ich habs so gemacht wie bei Siemens damals".
Ob das hilft? Es darf gelacht werden....

Wäre doch am besten, Standhafter, hier keine verlorenen Kämpfe auszufechten. Schließ Dich sicherheithalber einfach meinem Tip an die Threaderstellerian an: Ich rate bei Gelegenheit einen Steuerberater zu diesem Sachverhalt zu befragen. Das ist in diesem Fall die sicherste Methode, einer möglichen bösen Überaschung, aus dem Wege zu gehen - oder wenigstens vorbereitet zu sein.​
 
Zuletzt bearbeitet:

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