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Finanzamt Schulden übertragbar?

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    schulden
....
Aber: Die ganze Geschichte ist ja sowieso brandgefährlich.
"Geschäft übertragen" - was soll denn das sein? Man kann ein Geschäft verkaufen und wieder zurückkaufen. Aber da muß Geld geflossen sein. Das wird das FA interessieren! Man kann nicht einfach "Geschäfte übertragen" oder verschenken. Damit könnte man sich u.U. strafbar gemacht haben.

ich lese u.U. "strafbar" .....
wusste nicht , dass das "nicht strafbar" heissen sollte 😀
Da fällt also eine Übertragung eines Geschäftes in ein Strafverfahren
mike ???????? Oder ist das eine Unterstellung ?



Geschäft verschenken ist gut. Das würd ich mal probieren. Richtig ist, daß es - wenn es an die Kinder geht - Freibeträge gibt - aber nicht an Fremde.

Ich kann ja gern mal den seligen Papa Konz zitieren:
Du weißt hoffentlich, daß es Dich viel an Steuern kosten kann, wenn Du Deinen Betrieb aufgibst. Bei der Veräußerung bzw. Aufgabe des Betriebes müssen sämtliche stillen Reserven offenbahrt und - nach Abzug gewisser Freibeträge - der Einkommensteuer unterworfen werden.

Wäre ja ein guter Witz, wenn man einfach so den Betrieb der Frau z.B. schenken könnte und dannach die Hand lupft. Das hat der Fiskus was dagegen. verständlich auch.
Ich habe auch nicht von irgendwelchem Quatsch ( ungesetzlich, strafbar ) geredet - da unterstellst Du einfach was. Ich rede davon, daß das FA die Manipulation, den Verkauf des Betriebes mitbekommen hat und möglicherweise in den Jahresteuererklärungen der Beteiligten wiedersehen will. Nicht mehr und nicht weniger.

1. Wenn ein Geschäft einen Wert hat, dann steht dieser in der Bilanz. Abgesehen von stillen Reserven.

2. Wer ein Geschäft verschenkt, der muß natürlich stille Reserven aufdecken. Was sind stille Reserven, mike ? z.b. Haus und Grundbesitz.
also : Warum sollte jemand werthaltige Dinge verschenken und dann die Hand lupfen? Das verschließt sich mir total. Anscheinend kennt dein Papa Konz Menschen, die ihr Hab und Gut verschenken und dann in die Insolvenz gehen ? Oder meinst du etwas anderes mit dem "Hand lupfen"?

3. solltest du erst lachen, wenn die Oper zuende ist. Und die ist erst zuende, wenn die Dicke Dame gesungen hat. Leider sind deine Beiträge hierzu nicht lachhaft. Manipulationen einfach mal so zu unterstellen, ist jedenfalls nicht lachhaft. Lass das einfach sein.

4. Es war kein Tip von mir, die Firma Siemens als Vorbild beim Fina hinzustellen. Ich weiss auch nicht, wie die das bilanziert haben. Aber du anscheinend. Na dann mal los, großer Meister. Papa Konz hilft, vielleicht ...😀
 
Lies doch einfach mal die Abgabenordnung! Da steht es drin und wenn Du was anderes weißt, schreib doch die Texte hier rein.
Selbstverständlich macht man sich strafbar, wenn man den Verkauf nicht angibt. Darüber kann es doch keienn Zweifel geben.

Verstehe nicht wieso man einen glasklaren Sachverhalt bezweifeln kann.
NMatürlich ist das mit Siemens dummes Geschwafel. Weder Du noch ich weiß, wer da was gekauft hat. Ob das eine inländische oder ausländische Vertretungw ar.

So und jetzt bitte die § der Abgabenordnung, nach denen man einen Betrieb verschenken kann.

Und PS: KOnz ist sogar Steuerliteratur auf den FAs.
Kauf Dir mal einen, dann weißt Du auch was.

Möglichkeiten der Betriebsübergabe und Konsequenzen
1. Verkauf des Betriebes
Der Verkauf an den Betriebsnachfolger ist rechtlich wohl möglich, aus steuerlichen
Gründen aber indiskutabel, da beim Verkauf erhebliche Veräußerungsgewinne mit der
Folge einer hohen Einkommenssteuerzahlung entstehen. Nur das Finanzamt würde
daran verdienen,

Hier nochmal gerne.

Und damit auch jeder weiß, was stille Reserven sind:

Stille Reserven

Siehe auch: Rücklagen

Nicht aus der Bilanz ersichtliche Reserven, die entweder auf der Aktiv- und/oder der Passivseite vorhanden sind. Aktivische stille Reserven entstehen, wenn der Buchwert niedriger als der Zeitwert ist oder bestimmte Wirtschaftsgüter gar nicht aktiviert werden (z.B. selbsterstellte immaterielle Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens). Auf der Passivseite können sie entstehen, wenn die Wertansätze höher sind als der Zeitwert einer Verbindlichkeit.

Da kann es zum Beispiel passieren, daß das FA sagt: Deine Kneipe ist soundso alt und hat deshalb einen Firmenwert von xxxxx
Alles schon dagewesen.
 
Zuletzt bearbeitet:
Oh, oh, da haben sich die beiden Experten aber festgehakt. Entgeltlicher oder unentgeltlicher Übergang - so ziemlich des Schwierigste, was in Steuerberater- und Steuerinspektoren-Abschlussklausuren reingepackt wird. Aber ist es das, was der TE hier wissen wollte?

Mir scheint das eher so, dass er einen Krauter-Laden (ich hatte an eine Kneipe gedacht) angemeldet hat, das Geschäft nie richtig lief und jetzt nach 2 Jahren jede Menge Schulden, auch Steuerschulden (vielleicht aus Schätzungen) vorhanden sind. Und nun kommt er auf die Idee, dass es ja eigentlich IHR Laden ist, den er da nach außen hin betrieben hat.Sie sieht das auch halbwegs ein und zahlt auch ein wenig seine Schulden ab. Ihm geht das nicht schnell genug, und er sucht jetzt einen Weg, IHR die bisher IHM zugerechneten Steuerschulden sofort und in voller Höhe an den Hals zu hängen. Zumal sie mittlerweile das Geschäft auf eigenem Namen weiterführt (hat es also irgendwann mal selbst angemeldet und er abgemeldet).
Das scheint mir die Situation.

Und da gibt es mM nach nur die bereits von mir geschilderten rechtlichen Konsequenzen.

chio
 
...
Selbstverständlich macht man sich strafbar, wenn man den Verkauf nicht angibt. Darüber kann es doch keienn Zweifel geben.

Wenn du immer das schreiben würdest, was du 6 Postings später darlegst, was du schreiben wolltest, wäre jedenfalls mir geholfen.🙂

Verschenken kann man erstmal alles. Strafbar macht man sich nur, wenn man bewusst Dinge verschleiert oder nicht angibt. Ansonsten muß man halt seine Steuer darauf bezahlen, ob mit oder ohne Konz....


...
Verstehe nicht wieso man einen glasklaren Sachverhalt bezweifeln kann.
NMatürlich ist das mit Siemens dummes Geschwafel. Weder Du noch ich weiß, wer da was gekauft hat. Ob das eine inländische oder ausländische Vertretungw ar.

So und jetzt bitte die § der Abgabenordnung, nach denen man einen Betrieb verschenken kann.

Es gibt keinen § Abgabenordnung gegen oder für eine Schenkung. Es gibt nur die Regelung der Schenkung und wie sie steuerlich behandelt wird.
Ich kann meinen Betrieb verschenken an wen ich will. Bitte kein dummes Geschwafel oder wieder die Hälfte weglasssen, siehe obiges Bemerkung.


QUOTE=mikenull;655906]...
Und PS: KOnz ist sogar Steuerliteratur auf den FAs.
Kauf Dir mal einen, dann weißt Du auch was.

Möglichkeiten der Betriebsübergabe und Konsequenzen
1. Verkauf des Betriebes
Der Verkauf an den Betriebsnachfolger ist rechtlich wohl möglich, aus steuerlichen
Gründen aber indiskutabel, da beim Verkauf erhebliche Veräußerungsgewinne mit der
Folge einer hohen Einkommenssteuerzahlung entstehen. Nur das Finanzamt würde
daran verdienen,
[/QUOTE]

Ich gehe mal davon aus, das mein Stb. genaue Kenntnisse über meine Gegebenheiten hat. Da brauch ich weder den Konz noch dieses Wissen.

Dieses Wissen und dein Kommentar hierzu ist mir auch zu viel pauschal. Da geht also jemand davon aus, das die Eckkneipe einen Wert hat, nur weil sie 50Jahre Eckkneipe war ? Hä ?
Und wie ist das mit einer lebenslangen Rente ? Man kann auch die Firma über eine Rente veräussern oder (verschenken ).
Du streust hier ein Wissen ein ohne auf irgendwelche Dinge Rücksicht zu nehmen. Aus diesem Grund gibt es dann Missverständnisse und so geht das natürlich nicht.

Für einen Firmenwert gibt es unterschiedliche Bewertungsmöglichkeiten, genauso wie für einen Grundbesitzwert. Ertragswert, Verkehrswert, idieeller Wert, Verkaufswert usw. Auch ein Finanzbeamter muß seine Begründung für einen Wertansatz angeben. Klar ist, wenn ich eine Goldschmiede mit 1000 Goldmünzen/ -barren, Wertansatz vor 100 Jahren noch 1000 Reichsmark, heute verschenke, dann ist das ein steuerpflichtiges Geschenk. Und genauso wird das gesehen und das ist kein Schmarrn.



...
Hier nochmal gerne.

Und damit auch jeder weiß, was stille Reserven sind:

Stille Reserven

Siehe auch: Rücklagen

Nicht aus der Bilanz ersichtliche Reserven, die entweder auf der Aktiv- und/oder der Passivseite vorhanden sind. Aktivische stille Reserven entstehen, wenn der Buchwert niedriger als der Zeitwert ist oder bestimmte Wirtschaftsgüter gar nicht aktiviert werden (z.B. selbsterstellte immaterielle Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens). Auf der Passivseite können sie entstehen, wenn die Wertansätze höher sind als der Zeitwert einer Verbindlichkeit.

Da kann es zum Beispiel passieren, daß das FA sagt: Deine Kneipe ist soundso alt und hat deshalb einen Firmenwert von xxxxx
Alles schon dagewesen.

Vielleicht kannst du ja mal an dem Beispiel eines Fensterputzer darlegen, wo die Werthaltigkeit selbsterstellter Wirtschaftsgüter liegt. Dann wird sich mir das auch erschließen. Aber bitte nicht wieder mit Halbsätzen, wo man sich die 2.Hälfte wieder erdenken muß.
 
Oh, oh, da haben sich die beiden Experten aber festgehakt. Entgeltlicher oder unentgeltlicher Übergang - so ziemlich des Schwierigste, was in Steuerberater- und Steuerinspektoren-Abschlussklausuren reingepackt wird. Aber ist es das, was der TE hier wissen wollte?

Mir scheint das eher so, dass er einen Krauter-Laden (ich hatte an eine Kneipe gedacht) angemeldet hat, das Geschäft nie richtig lief und jetzt nach 2 Jahren jede Menge Schulden, auch Steuerschulden (vielleicht aus Schätzungen) vorhanden sind. Und nun kommt er auf die Idee, dass es ja eigentlich IHR Laden ist, den er da nach außen hin betrieben hat.Sie sieht das auch halbwegs ein und zahlt auch ein wenig seine Schulden ab. Ihm geht das nicht schnell genug, und er sucht jetzt einen Weg, IHR die bisher IHM zugerechneten Steuerschulden sofort und in voller Höhe an den Hals zu hängen. Zumal sie mittlerweile das Geschäft auf eigenem Namen weiterführt (hat es also irgendwann mal selbst angemeldet und er abgemeldet).
Das scheint mir die Situation.

Und da gibt es mM nach nur die bereits von mir geschilderten rechtlichen Konsequenzen.

chio

Egal ob schwierig oder nicht. Kann ja sein, das es so ist, wie du vermutest. Trotzdem :
Wenn der Übergang rechtlich einwandfrei gemeldet und vollzogen wird/wurde (das kann ich jetzt nicht herauslesen) muß sich auch das Finanzamt an die Gegebenheiten halten.
Und bei dieser Art gibt es dann auch wenigstens keine "stillen Reservern" die gehoben werden müssen 😀
 
Eben.
Übergang, wenn er und sie ihn gemeldet haben, d.h. er das Gewerbe ab- und sie es angemeldet hat.
Und die alten Schulden (bis zum Übergang) bleiben an IHM kleben. Eventuell ZUSÄTZLICH Haftung , wenn es Betriebssteuern sind, durch sie.
Darauf zielte doch das Ausgangsposting, oder ?

chio
 
Verschenken kann man erstmal alles. Strafbar macht man sich nur, wenn man bewusst Dinge verschleiert oder nicht angibt. Ansonsten muß man halt seine Steuer darauf bezahlen, ob mit oder ohne Konz....

Glaubst Du ernsthaft das in einer Kneipe - in einer Kneipe die ja geöffnet hat - nicht wenigstens ein Liter Bier ist, der bei einem Verkauf, zu versteuern ist. Für dieses Bier ( nehme ruhig mal an das es sich nicht nru um diesen Liter handelt. Ist das vorstellbar? ) hat der erste Besitzer die Vorsteuer verrechnet/kassiert. Beim Verkauf - ein Verkauf ist es auch dann wenn ALLES auf einmal verkauft wird - wird Ust. fällig. Oder bist Du da anderer Meinung? So, und infolgedessen ist diese Mwst. anzumelden.
Nochmal: Wenn ein Gewerbe ab und wieder auf jemanden anderen angemeldet wird - dann ist das FA darüber voll im Bilde. Spätestens bei Abgabe der Jahres-Einkommensteuer-Erklärung.
Wenn das aber nicht sauber gemacht wurde - was ich genau wie Chio auch annehme - dann wäre z.B. ein Gang auf das FA zwecks Umschuldung auf jemanden anderen - ganz gefährlich. Dann würden die nämlich sofort nachfragen was da gelaufen ist. Und auch zumindest nach dieser Ust. Erklärung fragen. Denn der alte Besitzer ( der Verkäufer ) müßte diese bis 10. des folgenden Monats deklariert haben. ( oder falls er Quartalszahler ist entsprechend ) So, jetzt kann man hoffen, daß dies alles sauber - mit Anfangsbilanz des neuen Besitzers so gelaufen ist - was ich halt nicht annehme - dann könnte schon die verspätete Abgabe einer Steuererklärung eine Hinterziehung sein.
Mit dem Verschenken gibt es noch eine andere Klippe. Man darf - und das ist ja hier Chios Annahme - wenn man verschuldet ist, keine Vermögengegenstände verschenken oder unter Wert verkaufen.
Für die Schenkung gibt es Freibeträge - aber mehr auch nicht.

Ich kann meinen Betrieb verschenken an wen ich will. Bitte kein dummes Geschwafel oder wieder die Hälfte weglasssen, siehe obiges Bemerkung.

Natürlich kannst Du das. Aber siehe oben - Du kannst nur eine leere Hülle verschenken. Ein paar wertlose Stühle und Tische. Gewöhnlicherweise sind aber Waren in einem Laden. Und da geht es los mit den Steuern. ( und den Terminen für die Abgabe der Erklärungen )
 

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