HeartAttack
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Wenn es ein gravierender Fehler ist, kann einer ausreichen. Eine Schlamperei, die zu einem Datenschutzverstoss führt, ist ein besonders schwerer Fehler.
Und die Frage nach der „zulässigen Anzahl“ der Fehler disqualifiziert dich zusätzlich.
Positiv ist allerdings, dass du den Fehler dem Chef berichtet hast (allerdings nur dann, wenn du ihn überhaupt vor ihm hättest verschleiern können).
Bei mir käme es auch drauf an ob das für den Mitarbeiter eher so ein „uppsa, blöd aber auch“ ist oder ob ihm bewusst ist, dass das ein ganz Großer Mist war, der einen Kunden kosten kann.
Und die Frage nach der „zulässigen Anzahl“ der Fehler disqualifiziert dich zusätzlich.
Positiv ist allerdings, dass du den Fehler dem Chef berichtet hast (allerdings nur dann, wenn du ihn überhaupt vor ihm hättest verschleiern können).
Bei mir käme es auch drauf an ob das für den Mitarbeiter eher so ein „uppsa, blöd aber auch“ ist oder ob ihm bewusst ist, dass das ein ganz Großer Mist war, der einen Kunden kosten kann.