Basilikum_01
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Die Anzahl der Fehler ist erst mal zweitrangig. Die Schwere der Fehler ist ausschlaggebend. Genauso wie das Ammenmächen mit den Abmahnungen, man braucht keine drei, man braucht nicht mal eine.
Wenn die Firmen A und B bei euch Angebote für die gleichen Produkte angefordert haben, die Firma A als Großkunde wesentlich bessere Konditionen als Firma B mit wesentlich geringerer Abnahme bekommt, die Angebote vertauscht werden und Firma B deswegen als Kunde bei euch abspringt, ist das ein schwerer Fehler. Wenn die beiden Firmen lediglich Prospekte für unterschiedliche Produkte bei euch anfordern und diese vertauscht werden, ist das zwar ärgerlich, aber noch kein schwerer Fehler.
Wenn die Firmen A und B bei euch Angebote für die gleichen Produkte angefordert haben, die Firma A als Großkunde wesentlich bessere Konditionen als Firma B mit wesentlich geringerer Abnahme bekommt, die Angebote vertauscht werden und Firma B deswegen als Kunde bei euch abspringt, ist das ein schwerer Fehler. Wenn die beiden Firmen lediglich Prospekte für unterschiedliche Produkte bei euch anfordern und diese vertauscht werden, ist das zwar ärgerlich, aber noch kein schwerer Fehler.