GrayBear
Aktives Mitglied
@unschubladisierbar : Der Vertrag ist kein Fernabsatzvertrag, deshalb gibt es kein Rücktrittsrecht und auch keine Rücktrittsfrist. Deine Ausführungen greifen hier nicht.
Anzeige(1)
Im Sinne einer respektvollen Forenkultur, werden die Moderatoren künftig noch stärker darauf achten, dass ein freundlicher Umgangston untereinander eingehalten wird. Unpassende Off-Topic Beiträge, Verunglimpfungen oder subtile bzw. direkte Provokationen und Unterstellungen oder abwertende Aussagen gegenüber Nutzern haben hier keinen Platz und werden nicht toleriert.
Hallo GrayBear,
schau mal hier: falsche Möbelbestellung. komm ich da nochmal raus ?. Hier findest du vielleicht was du suchst.
Das hat mich auch gewundert.Da stellt sich mir die Frage ob das überhaupt noch ein Annahmeverzug ist? Du hattest die Ware doch somit angenommen, sie befand sich in deinen Räumlichkeiten und der Fehler wurde erst beim Aufbau festgestellt.
Erstmal im Paket rumfummeln, verschiedene Teile rausholen und anhalten und dann irgendwann merken das was nicht stimmt. Denn das geschieht auch nicht in der ersten Sekunde.
Auch hier gilt diese Frist. Der TE sagt sie hat es online ausgesucht aber vor Ort bestellt.Wenn ich die Geschichte richtig gelesen habe wurde nicht online bestellt, sondern direkt im Möbelhaus.
Da gibt es diese Frist dann aber nicht.
Was ist ein Bestellshop? Sie hat sich vor Ort beraten lassen und die Bestellung vor Ort aufgegeben, was anderes interessiert nicht. Das Widerrufsrecht bei Fernabsatzverträgen soll kompensieren, dass man sich die Ware vorher nicht im Laden ansehen oder sie ausprobieren kann. Man kann natürlich nicht im Laden zum Verkäufer sagen "Warten Sie mal kurz", das Geschäft verlassen, die Bestellung im Geschäft von draußen mit dem Handy aufgeben und sich so ein 14-tägiges Widerrufsrecht nach den Bestimmungen zum Fernabsatz erschleichen.Auch hier gilt diese Frist. Der TE sagt sie hat es online ausgesucht aber vor Ort bestellt.
Das ist wie wenn du in einen Bestellshop gehst.
Das Problem ist, dass du feststehende rechtliche Begriffe mit dem durcheinanderwirfst, was offenbar manche Hersteller aus Marketinggründen freiwillig anbieten. Ein Kaufvertrag ist vom Zeitpunkt der Unterschrift an bindend. Der Händler verschickt ja nicht auf gut Glück Möbel an irgendwelche Unbeteiligte, sondern tut das aufgrund eines zuvor mit dem Kunden abgeschlossenen Kaufvertrages. Und die Erfüllung eines Kaufvertrages tritt nicht durch Zeitablauf ein, sondern durch Zahlung des Kaufpreises und Übergabe und Übereignung des Kaufgegenstandes an den Kunden. Auch laufen hier u.a. Rücktritt und Widerruf durcheinander. Bei einem Widerruf (bei Fernabsatzgeschäften) kommt kein Kaufvertrag zustande, von dem man zurücktreten könnte. Andersrum muss es erstmal einen wirksam abgeschlossenen Vertrag geben, damit man überhaupt von irgendwas zurücktreten kann.Ist die Rücktrittsfrist (oder auch Rückgaberecht genannt), verstrichen, dann ist der Kaufvertrag bindend und der Käufer kann nach dieser Frist nicht einfach so die Ware zurückschicken. Es ist quasi der Zeitraum, der den Kunden gewährt wird, um sich das Produkt anzuschauen und um zu entscheiden, ob er die Ware behalten will oder nicht, egal ob ihm die Farbe nicht gefällt, nicht passt oder nicht zum Inventar passt. Ist die Frist verstrichen, ist beidseitig der Kaufvertrag erfüllt.
Nein, da du die Ware ja erst begutachten kannst, wenn du sie bekommen hast. Du nimmst ja nicht genau das Teil mit das du im Laden getestet hast.Was ist ein Bestellshop? Sie hat sich vor Ort beraten lassen und die Bestellung vor Ort aufgegeben, was anderes interessiert nicht. Das Widerrufsrecht bei Fernabsatzverträgen soll kompensieren, dass man sich die Ware vorher nicht im Laden ansehen oder sie ausprobieren kann. Man kann natürlich nicht im Laden zum Verkäufer sagen "Warten Sie mal kurz", das Geschäft verlassen, die Bestellung im Geschäft von draußen mit dem Handy aufgeben und sich so ein 14-tägiges Widerrufsrecht nach den Bestimmungen zum Fernabsatz erschleichen.
Zu sagen "Ich habe den Artikel zwar im Laden gekauft, aber mich vorher online schlau gemacht", entfällt als Argument für ein Widerrufsrecht nach den Bestimmungen zum Fernabsatz natürlich völlig.
Wenn du denkst das alle Händler das aus Kulanz machen, bitte.Du verwechselst leider solche Sachen hier im Thread, genauso wie Online Bestellungen und den Kauf im Laden.
Wenn ich mir im Laden ein Sofa anschaue und dann das Teil als Linksversion bestelle, dann weiß ich was ich bekomme. Hinterher damit kommen, man hätte es zuerst online gesehen ist da egal.
Die meisten Händler sind heutzutage sehr kulant, aber darauf kann man nicht pochen.
Anzeige (6)
| Autor | Ähnliche Themen | Forum | Antworten | Datum |
|---|---|---|---|---|
| E | Für die falsche Wohnung entschieden. Wem ist es auch schon so ergangen. | Sonstiges | 11 |
Anzeige (6)
Anzeige(8)
Anzeige (2)