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falsche Möbelbestellung. komm ich da nochmal raus ?

Da stellt sich mir die Frage ob das überhaupt noch ein Annahmeverzug ist? Du hattest die Ware doch somit angenommen, sie befand sich in deinen Räumlichkeiten und der Fehler wurde erst beim Aufbau festgestellt.
Erstmal im Paket rumfummeln, verschiedene Teile rausholen und anhalten und dann irgendwann merken das was nicht stimmt. Denn das geschieht auch nicht in der ersten Sekunde.
Das hat mich auch gewundert.

Entweder hat sie es nicht angenommen, aus welchen Grund auch immer.
Oder sie hat es angenommen. Was dann keine Annahmeverweigerung ist.

Ausnahme:

Es wird beim Tragen in die Wohnung oder abladen bemerkt, sprich der Lieferant ist noch vor Ort und die Annahme noch nicht abgezeichnet. Auch wenn ein Aufbauservice durch den Lieferanten gebucht wird, ist eine Möglichkeit, dass es gleich wieder mitgenommen wird. Das hängt aber auch von der jeweiligen Spedition ab und wie der LKW verplant ist.
Manchmal kann die Ware nicht wieder sofort mitgenommen werden da die Spedition den Platz schon verplant hat. z.Bsp. Wenn der nächste Kunde, den sie anfahren, eine Altmöbelmitnahme gebucht hat oder auch einige Retouren /Reklamationen abholen muss.
 
@CasperH die anderen Streiten sich über rechtliche Nichtigkeiten.
Hier geht es um Kulanz des Unternehmens und im Fall dieses speziellen Möbelhaus relativ einfach. Anrufen bzw hinfahren, Fall schildern und du bekommst in aller Regeldas richtige Sofa mit richtiger Ausrichtung zugeschickt.

Also nein, du hast hier kein Gesetz das dir hier etwas nachhilft, du hast nur die Kulanz und ggf. den Verbraucherschutz. Letzteres brauchst du eben bei diesem speziellen Möbelhaus nicht, da es sich relativ schnell erledigen sollte.

Habe gerade aus Neugier mal bei einer Freundin nachgefragt die dort arbeitet.
 
Auch hier gilt diese Frist. Der TE sagt sie hat es online ausgesucht aber vor Ort bestellt.

Das ist wie wenn du in einen Bestellshop gehst.
Was ist ein Bestellshop? Sie hat sich vor Ort beraten lassen und die Bestellung vor Ort aufgegeben, was anderes interessiert nicht. Das Widerrufsrecht bei Fernabsatzverträgen soll kompensieren, dass man sich die Ware vorher nicht im Laden ansehen oder sie ausprobieren kann. Man kann natürlich nicht im Laden zum Verkäufer sagen "Warten Sie mal kurz", das Geschäft verlassen, die Bestellung im Geschäft von draußen mit dem Handy aufgeben und sich so ein 14-tägiges Widerrufsrecht nach den Bestimmungen zum Fernabsatz erschleichen.

Zu sagen "Ich habe den Artikel zwar im Laden gekauft, aber mich vorher online schlau gemacht", entfällt als Argument für ein Widerrufsrecht nach den Bestimmungen zum Fernabsatz natürlich völlig.

Ist die Rücktrittsfrist (oder auch Rückgaberecht genannt), verstrichen, dann ist der Kaufvertrag bindend und der Käufer kann nach dieser Frist nicht einfach so die Ware zurückschicken. Es ist quasi der Zeitraum, der den Kunden gewährt wird, um sich das Produkt anzuschauen und um zu entscheiden, ob er die Ware behalten will oder nicht, egal ob ihm die Farbe nicht gefällt, nicht passt oder nicht zum Inventar passt. Ist die Frist verstrichen, ist beidseitig der Kaufvertrag erfüllt.
Das Problem ist, dass du feststehende rechtliche Begriffe mit dem durcheinanderwirfst, was offenbar manche Hersteller aus Marketinggründen freiwillig anbieten. Ein Kaufvertrag ist vom Zeitpunkt der Unterschrift an bindend. Der Händler verschickt ja nicht auf gut Glück Möbel an irgendwelche Unbeteiligte, sondern tut das aufgrund eines zuvor mit dem Kunden abgeschlossenen Kaufvertrages. Und die Erfüllung eines Kaufvertrages tritt nicht durch Zeitablauf ein, sondern durch Zahlung des Kaufpreises und Übergabe und Übereignung des Kaufgegenstandes an den Kunden. Auch laufen hier u.a. Rücktritt und Widerruf durcheinander. Bei einem Widerruf (bei Fernabsatzgeschäften) kommt kein Kaufvertrag zustande, von dem man zurücktreten könnte. Andersrum muss es erstmal einen wirksam abgeschlossenen Vertrag geben, damit man überhaupt von irgendwas zurücktreten kann.
 
Was ist ein Bestellshop? Sie hat sich vor Ort beraten lassen und die Bestellung vor Ort aufgegeben, was anderes interessiert nicht. Das Widerrufsrecht bei Fernabsatzverträgen soll kompensieren, dass man sich die Ware vorher nicht im Laden ansehen oder sie ausprobieren kann. Man kann natürlich nicht im Laden zum Verkäufer sagen "Warten Sie mal kurz", das Geschäft verlassen, die Bestellung im Geschäft von draußen mit dem Handy aufgeben und sich so ein 14-tägiges Widerrufsrecht nach den Bestimmungen zum Fernabsatz erschleichen.

Zu sagen "Ich habe den Artikel zwar im Laden gekauft, aber mich vorher online schlau gemacht", entfällt als Argument für ein Widerrufsrecht nach den Bestimmungen zum Fernabsatz natürlich völlig.
Nein, da du die Ware ja erst begutachten kannst, wenn du sie bekommen hast. Du nimmst ja nicht genau das Teil mit das du im Laden getestet hast.

Passt auf, ihr müsst mir nicht glauben. Ich weiß, was ich seit mehr als 10 Jahren arbeite und habe täglich solche Fälle zu bearbeiten. Wenn ihr es besser wisst, solls mir auch recht sein.

Und auch wenn der Kunde einen Fehler gemacht hat, wenn er es nicht will, gehts zurück. Und der Händler kann kein Geld vom Kunden behalten, wenn er keine Ware ausgeliefert hat!!!!
Eine Anzahlung dient nicht der Kostendeckung und darf nicht vom Verkäufer behalten werden.
Und auch wenn du im Laden kaufst, hast du ein Rückgaberecht! Bestes Beispiel ist das Zurückbringen von Weihnachtsgeschenken, die man nicht braucht oder doppelt bekommen hat.
 
Zuletzt bearbeitet:
@unschubladisierbar. Du hast leider wirklich keine Ahnung wovon du redest.
Mag sein das du seit 10 Jahren deinen Job machst, hast dennoch nicht verstanden worüber wir hier reden.
Es ist ein Unterschied ob ein Händler einen Artikel aus Kulanz zurücknimmt oder umtauscht, das wäre z.B. dein Beispiel mit dem Weihnachtsgeschenk.
Eine gesetzliche Verpflichtung dazu gibt es jedoch nicht.
Du verwechselst leider solche Sachen hier im Thread, genauso wie Online Bestellungen und den Kauf im Laden.
Wenn ich mir im Laden ein Sofa anschaue und dann das Teil als Linksversion bestelle, dann weiß ich was ich bekomme. Hinterher damit kommen, man hätte es zuerst online gesehen ist da egal.
Die meisten Händler sind heutzutage sehr kulant, aber darauf kann man nicht pochen.
 
Du verwechselst leider solche Sachen hier im Thread, genauso wie Online Bestellungen und den Kauf im Laden.
Wenn ich mir im Laden ein Sofa anschaue und dann das Teil als Linksversion bestelle, dann weiß ich was ich bekomme. Hinterher damit kommen, man hätte es zuerst online gesehen ist da egal.
Die meisten Händler sind heutzutage sehr kulant, aber darauf kann man nicht pochen.
Wenn du denkst das alle Händler das aus Kulanz machen, bitte.

Ich streite mich hier auch nicht länger rum. Ich habe den TE meine Antwort gegeben. Wenn du es besser weißt dann schreib den TE deine Ansicht und kläre ihn auf.
 

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