M
Manuel+
Gast
Nein, Christmas,@Manuel+
Genau das ist es, was du schreibst:
Ein Anschein berechtigt noch nicht zu irgendetwas. Es müssen Fakten sein und dazu gehört auch ein ordentliches Gerichtsverfahren, egal ob Politiker oder nicht.
Aber ihr seid alle so Rechtschaffend, dass eine Verurteilung durch ein ordentliches Gericht nicht mehr nötig ist.
ein Bundespräsident der Bundesrepublik Deutschland erfüllt seine Aufgabe bereits dann nicht, wenn er den Anschein erweckt, eine moralisch nicht integere Persönlichkeit zu sein. In vielen anderen Funktionsfeldern (Tankwart, Kassierer, Informatiker etc) genügt es bereits, wenn man sich rechtskonform verhält und seine Funktionalität ausfüllt.
Die wichtigste Aufgabe des Bundespräsidenten ist es, die Bevölkerung unseres Landes zu repräsentieren. Ein Bundespräsident, der uns als geld- und karrieregeile Persönlichkeit repräsentiert, verfehlt seine Aufgabe. Moralische Integrität sieht anders aus.
Wulff hat gegen diverse Gesetze verstoßen. Dies muss das Recht regeln. Seinen "normalen" Aufgaben (Verleihung von Orden, Empfang von Gästen etc) ist er vielleicht hinreichend nachgekommen. Der Repräsentation einer moralisch integeren Persönlichkeit ist er bei weitem nicht in hinreichendem Maße gerecht geworden. Er hat auf den Feldern des Rechts und der Moral versagt. Als Bundespräsident wäre er bereits untragbar, wenn er nur auf dem Feld der Moral versagt hätte.