Ich lese in diesen Zeilen nicht den hauch einer Patientenverfügung.
Das nennt man logische Schlussfolgerung! Nach Eltern würde kein Arzt
entscheiden. Es muss etwas schriftliches geben, dass die Eltern berechtigt
die Entscheidung für sich zu beanspruchen. Ansonsten würde der Arzt gegen
das Gesetz (Artikel 2 (2) GG) verstoßen und verliert seine Zulassung und
bekommt ggf. eine Zivilklage.
Nur weil TE nichts darüber geschrieben hat oder über diese Informationen
nicht verfügt, heißt es nicht das meine Aussage falsch ist.
Einfach zu wenig Informationen. Daher schrieb ich schon:
Ich gebe keine Empfehlung
aus seinen Freund darüber zu informieren. Da er zu wenig Informationen besitzt
und später möglicherweise zivilrechtlich verklagt werden kann.
Möchte jemand dafür verantwortlich sein, dass der Freund nach der erhaltenen
Todesnachricht noch weniger Tage zum Leben hat? Daher ist der Wunsch der
Familie immer zu akzeptieren und nicht des guten Freundes.
p.s. Sind auch nur Mutmaßungen von mir. Ich würde aber davon Abstand nehmen
die Ärzte verantwortlich zu machen. Da keiner von uns weiß, was die Eltern
mit dem Sohn und den Ärzten abgesprochen haben. Die Ärzte behandeln nicht
das erste mal ein Patienten und zudem kann keiner von uns wissen, inwieweit
sein Freund zurechnungsfähig ist.
L.G.uppy