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es wäre alles einfach gewesen.

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Es wäre nicht nur alles einfach gewesen, es ist sogar ganz einfach.

Fakt 1 ist, der TE macht Kunst.

Fakt 2 ist, der TE verkauft Kunst.

Der Fakt 1, dass er Kunst macht ist kein Problem. Jeder kann Kunst machen. Ob es nachher tatsächlich Kunst ist, das ist eine andere Frage. Kunst kommt halt von Können.

Fakt 2, dass er ein Produkt, das er Kunst nennt, bleiben wir mal bei dem Begriff, verkauft, stellt einen anderen Sachverhalt dar. Er verkauft etwas. Es kann genau so gut Wurst sein. Es ist auch eine Kunst gute Wurst zu machen. Schlechte Bilder malen ist keine Kunst, für den anderen schon. Aber wie dem auch sei, für das Verkaufen von Wurst, Brötchen oder auch Dingen, die landläufig als Kunst bezeichnet werden, ist eine behördliche Anmeldung, auch Gewerbeschein genannt, erforderlich. Warum dieser nicht mehr existiert, das ist eine andere Frage.

Und es kann auch nicht jeder so einfach in einer Fußgängerzone Wurst verkaufen, auch wenn es eine Kunst ist, gute Wurst zu machen und diese Kunst grundgesetzlich geschützt ist. Siehe Art. 5!

Also, kann jeder Wurst oder Bilder machen, beides ist Kunst.

Aber Verkaufen, das ist keine Kunst. Das kann jeder. Einen Dummen, dem man etwas andrehen kann, findet man immer.

Und dafür braucht man einen Gewerbeschein und einen Standplatz, wo man das Geschäft tätigt.

Ist doch alles ganz einfach, auch wenn es dem TE nicht Wurst ist, obwohl gute Wurst auch eine Kunst ist.
 
Wie siehst du den Fall für dich, wenn ein Fußgänger
deine ausgestellten Bilder oder deine Staffelei beschädigt, welche ja einen Wert darstellen ?
Schadensersatz .. oder einfach nur Pech gehabt ?
Pechgehabt! weil schon mal Passiert und wieder Passieren kann.

Wie siehst du den Fall, wenn ein Fußgänger durch deine aufgestellten
Bilder oder deine aufgestellte Staffelei zu Schaden kommt,
weil er darüber stolpert und sich das Genick bricht.
Pech gehabt , oder von deiner Seite Schadenersatz ?
Diese Wahrscheinlichkeit Ist 1 zu einer Milliarde, und der Witz wäre, die Stadt müsste Zahlen, weil sie mich als Hindernis zugelassen hat!🙄

Gibt es für Schäden ,welche durch die Ausübung von Straßenkunst
und deren Ausstellung verursacht werden, eine Versicherung,
welche für diesen Schaden aufkommt ?
Ja sicher, Mann kann alles Versichern, aber wer hat als Straßenkünstler Lebensangst?

Zitat :
Es gibt Menschen die beschäftigen sich bis zu ihrem Tod damit,
ihr Recht durchsetzen zu wollen.
Und das ist auch Gut so, Aus welchem, Brunnen soll man trinken
wenn nicht aus dem Brunnen der Weißheit.

Leider hat dieses Getränk ,
schon viele ,nach ihrem eigenem Rechtsempfinden, kämpfende Menschen
in den Ruin oder sogar in den Wahnsinn getrieben.
Lieber ruinös Wahnsinnig, als Angepasst Dämlich😕.

Gruß Günther😛
 
Zitat:
Wie siehst du den Fall, wenn ein Fußgänger durch deine aufgestellten
Bilder oder deine aufgestellte Staffelei zu Schaden kommt,
weil er darüber stolpert und sich das Genick bricht.
Pech gehabt , oder von deiner Seite Schadenersatz ?


Diese Wahrscheinlichkeit Ist 1 zu einer Milliarde, und der Witz wäre, die Stadt müsste Zahlen, weil sie mich als Hindernis zugelassen hat!🙄



So,ist es ,...
Die Behördenmitarbeiter verfügen über weniger
Humor als du , und lassen sich auf persönliche Wahrscheinlichkeits-
rechnungen nicht ein.

😛 Gruß Karin
 
Es wäre nicht nur alles einfach gewesen, es ist sogar ganz einfach.
Fakt 1 ist, der TE macht Kunst. Fakt 2 ist, der TE verkauft Kunst. Es wäre nicht nur alles einfach gewesen, es ist sogar ganz einfach.

wie wärs TE mal als Begriff auszschreiben, sonst bleibste im Verdacht da irgendwas mir unbekanntes bekanntgeben zu wollen.

Der Fakt 1, dass er Kunst macht ist kein Problem. Jeder kann Kunst machen. Ob es nachher tatsächlich Kunst ist, das ist eine andere Frage. Kunst kommt halt von Können.
Wer sagt dir dann, das ich nicht Können kann?

Fakt 2, dass er ein Produkt, das er Kunst nennt, bleiben wir mal bei dem Begriff, verkauft, stellt einen anderen Sachverhalt dar. Er verkauft etwas. Es kann genau so gut Wurst sein. Es ist auch eine Kunst gute Wurst zu machen. Schlechte Bilder malen ist keine Kunst, für den anderen schon. Aber wie dem auch sei, für das Verkaufen von Wurst, Brötchen oder auch Dingen, die landläufig als Kunst bezeichnet werden, ist eine behördliche Anmeldung, auch Gewerbeschein genannt, erforderlich. Warum dieser nicht mehr existiert, das ist eine andere Frage.
Meinste wirklich, du findest nochmal aus deiner Verwirrung raus-
Soviel Kackelores kann ich überhaupt nicht beantworten. weil es mir die Wiederholungslust nimmt.

Und es kann auch nicht jeder so einfach in einer Fußgängerzone Wurst verkaufen, auch wenn es eine Kunst ist, gute Wurst zu machen und diese Kunst grundgesetzlich geschützt ist. Siehe Art. 5!
Wenn das jetzt nicht Flamen ist, weis ich nicht was Flamen Ist.
Moderator ich muss was Melden.:mad:

Besucher2
 
@Sommerkind


Flamen ist Schreiben beleidigender Beiträge im Internet.


Bitte nicht verwechseln mit meinen Nachbarn den Flamen🙄


Lise
 
@ Lise

Mir ist schon klar was Flamen bedeutet. Ich verstehe bloß nicht, was an Stans Aussage beleidigend gewesen sein soll.

Trotzdem danke Lise 🙂
 
Hallo besucher 2,

das , was du machst fällt auch in meinen Augen nicht unter
d i e "Straßenkunst".

Straßenkunst bedeutet für mich , dass Künstler ihr Können
auf der Straße zum Besten geben ,weil sie für ihre darstellende Kunst ein Publikum brauchen.

Ihre Kunst kann man nicht kaufen und sich Zuhause an die Wand hängen.
Artisten,Tänzer,Musiker und ...Pflastermaler machen
vergängliche Kunst, nur für den Moment,..in denen ihnen zugeschaut wird.
Ihnen wird durch ein Geldgeschenk gedankt.


Um d e i n e Malerei zu betreiben und sie zu v e r m a r k t e n, brauchst
du die öffentliche Straße nicht.
Ist aber für dich sehr preiswert, wenn es so laufen würde, wie du es dir
vorstellst.😎

Du könntest dir ebenso in der Fußgängerzone ein Geschäft anmieten ,
dort ein Atelier/Galerie betreiben.
Stellst so keine Gefahr für die Gesundheit der Öffentlichkeit dar.
So wird eine Behörde das sehen.

Nun gut, kostet Geld und das Licht ist nicht das selbe Licht wie in der Straßenschlucht einer Fußgängerzone,😉😀
.....aber das interessiert eine Behörde recht wenig.

Manchmal zeugt es von Weisheit einen Schritt zurück zu gehen,
sich nicht an einer Behördenmauer den Schädel einzurennen ,
wenn man merkt , das Thema ist bis zur letzten Instanz ausgereizt ,
man kommt mit seinen,einem zur Verfügung stehenden,
Mitteln nicht weiter.


Gruß Karin
 
Zuletzt bearbeitet:
Ich habe mit mir selber gelost und wie immer leider verloren. Ich muß aufgeben aber nicht ohne ein letztes Wort.
Wo Lieschen Müller sich noch entschuldigen kann, ist die Deichgräfin von ihrem „Ich“ so besoffen das sie sich augenscheinlich ausnüchtern muss.
TsTsTs!😕

Wer aber soll sich vorstellen, dass die Verfassungsrechtsprechung offensichtlich schon zugestimmt hat, dass im Einzelfall,es auch der Kunst, nicht mehr erlaubt werden muss, sich zu jeder Zeit, an jeden Ort, in jeder Art und Weise zu betätigen.
Siehe Stan!🙁
Wärend sie zu Gnaden der Deichgräfin, in den Fußgängerzonen zumindest noch betteln gehen darf.😱
Was soll Mann von Idioten auch erwarten, die bei der Gemeinschaftslehre auf den Klo gegangen sind, um einen Joint zu rauchen, oder mit der Freundin oder dem Freund einen Quicki zu machen.🙄
Armes Deutschland, armes Forum, dass dann nicht mal mehr in der Lage ist die selbstgestellte Aufgabe zu erfüllen „Einen Hilferuf hören, können, wollen zu müssen!“
Oder ist der Hilferuf „…ich bekomme keinen mehr hoch !“, von größerer Bedeutung?:mad:

und tschüß!

Besucher 2
 
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