ich Hatte es so verstanden, dass das Testament vom Notar aufgesetzt wurde. Also ein Notar würde das ganze eigentlich anders handhaben: Normalerweise wird ein Nießbrauch eingesetzt. Schätze mal so ist das auch bei euch: Also sie hat die kompletten Nützungsrechte (inkl. Vermietung usw aber NICHT den Verkauf) und erst nach ihrem Tod könnt ihr frei darüber verfügen.
Evtl hat sie auch nur ein Wohnrecht- dh sie kann die Wohnung nur nützen, solange sie selber dort wohnt: Sie könnte es nicht vermieten und die Miete einkassieren (wie sie es beim Nießbrauch könnte)
Also wenn ein Notar dieses Testament gemacht hat, gibt es eigentlich nur diese beiden Möglichkeiten.
Evtl hat sie auch noch zusätzlich ein Vorkaufsrecht (also wenn IHR die Wohnung verkaufen wollt, was ihr könntet, trotz Nießbrauch und trotz Wohnrecht), so hätte sie ein Vorkaufsrecht.
Das sind eigentlich die gängigen Möglichkeiten.
Aber mir wäre nicht bekannt, dass es IRGENDEINE Möglichkeit gäbe, aus der sie ein Eigentumsrecht ableiten könnte.
Der Anwalt versucht da vielleicht irgendwas zu drehen um euch einzuschüchtern (oder aber er ist einer von der Sorte, der seinen Mandanten das Geld aus der Tasche ziehen möchte, indem er ihnen Chancen aufzeigt, die garnicht existieren, aber das wäre dann ja nicht euer Problem.)
Also generell gibt es ja nur die Möglichkeit, dass sie das Testament anfechtet und irgendwie nachweist, dass er eigentlich etwas anderes gewollt hat, aber wenn es vom Notar aufgesetzt wurde, ist das so gut wie aussichtslos. dein Onkel muss ja dazu bei einem Notar gewesen sein und der hat eine ausführliche Beratungspflicht: Also der klopft genau ab, was sein Mandant will und gießt das dann in absolut unanfechtbare Form. Nicht umsonst kosten diese Brüder ein Vermögen: Da kann man schon erwarten, dass die das richtig machen.
Evtl hat sie auch nur ein Wohnrecht- dh sie kann die Wohnung nur nützen, solange sie selber dort wohnt: Sie könnte es nicht vermieten und die Miete einkassieren (wie sie es beim Nießbrauch könnte)
Also wenn ein Notar dieses Testament gemacht hat, gibt es eigentlich nur diese beiden Möglichkeiten.
Evtl hat sie auch noch zusätzlich ein Vorkaufsrecht (also wenn IHR die Wohnung verkaufen wollt, was ihr könntet, trotz Nießbrauch und trotz Wohnrecht), so hätte sie ein Vorkaufsrecht.
Das sind eigentlich die gängigen Möglichkeiten.
Aber mir wäre nicht bekannt, dass es IRGENDEINE Möglichkeit gäbe, aus der sie ein Eigentumsrecht ableiten könnte.
Der Anwalt versucht da vielleicht irgendwas zu drehen um euch einzuschüchtern (oder aber er ist einer von der Sorte, der seinen Mandanten das Geld aus der Tasche ziehen möchte, indem er ihnen Chancen aufzeigt, die garnicht existieren, aber das wäre dann ja nicht euer Problem.)
Also generell gibt es ja nur die Möglichkeit, dass sie das Testament anfechtet und irgendwie nachweist, dass er eigentlich etwas anderes gewollt hat, aber wenn es vom Notar aufgesetzt wurde, ist das so gut wie aussichtslos. dein Onkel muss ja dazu bei einem Notar gewesen sein und der hat eine ausführliche Beratungspflicht: Also der klopft genau ab, was sein Mandant will und gießt das dann in absolut unanfechtbare Form. Nicht umsonst kosten diese Brüder ein Vermögen: Da kann man schon erwarten, dass die das richtig machen.