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Erbschaftsstreit bahnt sich an

ich Hatte es so verstanden, dass das Testament vom Notar aufgesetzt wurde. Also ein Notar würde das ganze eigentlich anders handhaben: Normalerweise wird ein Nießbrauch eingesetzt. Schätze mal so ist das auch bei euch: Also sie hat die kompletten Nützungsrechte (inkl. Vermietung usw aber NICHT den Verkauf) und erst nach ihrem Tod könnt ihr frei darüber verfügen.
Evtl hat sie auch nur ein Wohnrecht- dh sie kann die Wohnung nur nützen, solange sie selber dort wohnt: Sie könnte es nicht vermieten und die Miete einkassieren (wie sie es beim Nießbrauch könnte)
Also wenn ein Notar dieses Testament gemacht hat, gibt es eigentlich nur diese beiden Möglichkeiten.
Evtl hat sie auch noch zusätzlich ein Vorkaufsrecht (also wenn IHR die Wohnung verkaufen wollt, was ihr könntet, trotz Nießbrauch und trotz Wohnrecht), so hätte sie ein Vorkaufsrecht.
Das sind eigentlich die gängigen Möglichkeiten.
Aber mir wäre nicht bekannt, dass es IRGENDEINE Möglichkeit gäbe, aus der sie ein Eigentumsrecht ableiten könnte.
Der Anwalt versucht da vielleicht irgendwas zu drehen um euch einzuschüchtern (oder aber er ist einer von der Sorte, der seinen Mandanten das Geld aus der Tasche ziehen möchte, indem er ihnen Chancen aufzeigt, die garnicht existieren, aber das wäre dann ja nicht euer Problem.)
Also generell gibt es ja nur die Möglichkeit, dass sie das Testament anfechtet und irgendwie nachweist, dass er eigentlich etwas anderes gewollt hat, aber wenn es vom Notar aufgesetzt wurde, ist das so gut wie aussichtslos. dein Onkel muss ja dazu bei einem Notar gewesen sein und der hat eine ausführliche Beratungspflicht: Also der klopft genau ab, was sein Mandant will und gießt das dann in absolut unanfechtbare Form. Nicht umsonst kosten diese Brüder ein Vermögen: Da kann man schon erwarten, dass die das richtig machen.
 
Momo, da steht "Meine LG erhält das lebenslange Wohnrecht, sollte sie die Wohnung nicht selbst beziehen können bekommt sie die Miete ... nach ihrem Tod erben zu gleichen Teilen meine Nichten... die Wohnung".
Er hat aber auch eine Klausel reingesetzt, dass das Wohnrecht erlischt, sollte sie eine neue Partnerschaft eingehen.
 
Danke an alle. Wie geschrieben, es geht mir nicht um die Wohnung und das riesen Geld zu scheffeln. Sondern darum, dass sie uns das leben schwer macht und behauptet wir seien Schuld, weil wir ihr etwas wegnehmen wollen, was ihr "rechtmäßig" zusteht, weil mein Onkel kurz vor seinem Tod erst gesehen habe, dass NUR SIE gut für ihn ist und er leider vor der Hochzeit gestorben ist.
Nur weil ich nach seinem Tod nicht ständig geweint habe, wenn wir uns getroffen haben, behauptet sie, dass es uns egal gewesen wäre. Sie kann uns einfach nicht im geringsten verstehen und will es auch nicht. Und sie gönnt es uns nicht, dass wir anscheinend unserem Onkel doch etwas wert waren und er uns als Erben eingesetzt hat.
 
Ok, das ist natürlich saublöd, dass es so geschrieben ist. Da sieht man mal wieder, wie wichtig es ist, sich beim Fachmann beraten zu lassen, denn das ist ja juristisch nicht korrekt, was er da schreibt.
Der erste Teil des Satzes...
Meine LG erhält das lebenslange Wohnrecht, sollte sie die Wohnung nicht selbst beziehen können bekommt sie die Miete .
...Bedeutet ja, sie soll einen Nießbrauch bekommen.
Und der zweite Teil des Satzes beschreibt etwas, das snur eintreten kann, wenn sie vorher Erbe gewesen ist.
Also im blödesten Fall endet das vor Gericht. Wobei ich glaube, dass sie auch da nur geringe Chancen hat, denn außer dieser einen Formulierung gibt ja nichts Anlass dazu, zu behaupten, er hätte IHR die Wohnung vererben wollen. Es steht ja zB nur da, sie darf sie bewohnen und vermieten und sogar, dass sie bei neuem Partner das Wohnrecht verliert...also daraus lässt sich eigentlich klar ableiten, dass das ganze niemals als komplettes Eigentum mit den entsprechenden Rechten gedacht gewesen wäre. (ein Erbe verliert man ja nicht, wenn man einen neuen Partner hat, also war das ganze eben nicht als Erbe gedacht sondenr nur als Absicherung: So wird euer Anwalt das vermutlich auch sehen)
Ihr habt ja einen Anwalt: lasst den mal machen.
Ansonsten würde ich persönlich keinen Kontakt mehr mit ihr aufnehmen oder zulassen.
Das kostet nur Nerven.
Sie kann euch nicht viel tun, also solltest Du da auch keine Mühe und keine sorgen mehr reinstecken: Lass es den Anwalt machen.

Ich würde ihr wirklich komplett aus dem Weg gehen- auch keine Gespräche mehr: Solche dauernden Vorwürfe muss man sich nicht geben.
Das macht einen fertig. Da hilft nur eine komplette Mauer! Du hast Dir nichts vorzuwerfen: Ihr habt es gütlich mit ihr versucht, sie wollte nicht, also regelt den Rest der Anwalt und es gibt keinen Grund, mit dieser Frau weiter zu verkehren.
Wirklich: Da muss man dann aus Selbstschutz hart sein.
 
ja, die formulierung ist nicht allzu glücklich, aber trotzdem sehe ich da kein problem für dich, liebe TE

wie VV schon schreibt, geht der hauptteil in richtung nießbrauch (wohnrecht, falls nicht wahrgenommen einnahmen an sie, es sei denn neue partnerschaft) - danach schreibt er von erbe, was quatsch ist, denn JETZT muss ja geerbt werden. die formulierung lässt IMO keinerlei spielraum in die richtung, dass die LG erben könnte. dafür steht da zu klar, dass es ein nießbrauch sein soll.
 
Sorry, ich nochmal.
Natürlich hat die LG unser Angebot abgelehnt. Ihr Anwalt schreibt, dass sie dachte, wir wären an einer gütlichen Einigung interessiert. Blöderweise ist diese "Einigung" wohl nur dann gütlich, wenn wir das machen, was die LG fordert 😵.
In dem Schreiben vermischen sie alles was möglich ist: Da das Testament Spielraum offen lässt, könnte sie ja befreite Vorerbin sein. Später schreiben sie aber wieder bei dem Auto etc. dass sie ja in dieser Sache auch Miterbin sein könnte. Wenn es aber um Kosten geht, ist sie wieder nur Vermächtnisnehmerin und muss noch nicht mal den Handyvertrag bis zur Abmeldung zahlen, obwohl das Handy während der ganzen Zeit in ihrem Besitz war.

Wir gehen am Dienstag wieder zum Anwalt. Aber aus Neugier vorher die konkrete Frage an euch, falls es jemand weiß: Die LG soll das Wohnrecht bzw. Nießbrauchrecht erben. Sie wohnt (noch) nicht in der Wohnung. Es ist noch nicht ins Grundbuch eingetragen. Gibt es eine legale Möglichkeit, ihr das Wohnrecht gegen ihren Willen auszubezahlen?
Vielleicht noch eine wichtige Information dazu, dass meine Schwester nicht bereit ist, die Wohnung zu erben. Sie würde dann die Auszahlung ihres Anteils verlangen, was ich natürlich nicht stemmen kann...
 
Gibt es eine legale Möglichkeit, ihr das Wohnrecht gegen ihren Willen auszubezahlen?
Nein.
Glücklicherweise ist es nicht möglich, dass Testament des Verblichenen zu seinen eigenen Gunsten zu manipulieren.
Macht ihr doch ein Angebot finanzieller Art, zu dem sie nicht Nein sagen kann.,
 
Sie kann doch ihr Erbe haben, sofern sie die Erbschaftsteuer bezahlen kann, was vermutlich nicht so sein wird.
Sollte sie das nicht können, muss sie es eh ausschlagen und ihr seid Eurer Sorgen ledig.
 

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