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Vermisst

Aktives Mitglied
Ich freue mich sehr, dass die Dame b. Arbeitsgericht gewonnen hat, die auf ihren Unterlagen die Notiz hatte: "zu alt"
Sie hat um die 11.000 Euro bei einem Vergleich bekommen, finde ich supi!
Hier ein Artikel, wer nichts mitbekommen hatte... 😉
Mit 49 Jahren zu alt? Vergleich beim Arbeitsgericht

Heidelberg (dpa) - Mit 49 Jahren war eine Frau angeblich zu alt, um beim Uniklinikum Heidelberg als Sekretärin zu arbeiten - vor dem Arbeitsgericht Heidelberg endete der Fall am Dienstag mit einem Vergleich. Das Klinikum zahlt der Klägerin Schadensersatz und eine Entschädigung von 10 870 Euro.
Quelle:
Mit 49 Jahren zu alt? Vergleich beim Arbeitsgericht - Reutlinger General-Anzeiger - Nachrichten - Weltspiegel
 
es ist eine unverschämtheit , wir sollen bis 67 jahre arbeiten + werden mit 49 jahren für zu alt empfunden ???

nur leider hat die dame ,zwar gewonnen ,aber den job dennoch nicht bekommen . + der gewinn ist für den übergang bis zum arbeitslosengeld .
 
nur leider hat die dame ,zwar gewonnen ,aber den job dennoch nicht bekommen . + der gewinn ist für den übergang bis zum arbeitslosengeld .


Würde ich nicht so schwarz sehen. Durch ihren Fall ist man ja aufmerksam auf sie geworden...vielleicht fühlt sich ja irgendwer berufen der Dame zu helfen. Sowas solls geben. 🙂

 
Es war richtig, das diese Frau ihr Recht bezüglich des AGG eingeklagt hat, man kann nur hoffen, das andere ihrem Beispiel folgen! Leider muss man heutzutage prinzipiell klagen, wenn man sein Recht bekommen will, aber in diesem Fall hat es sich ja gelohnt!
In Zeiten wo Arbeitgeber sich ohne Rücksicht auf Verluste alles herausnehmen, kann man wohl nur so zurückschlagen!
 

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