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Eltern müssen zu viel Einkommenssteuer zahlen

Northern Light

Sehr aktives Mitglied
Bescheid für 2021 über Einkommensteuer und
Einkommensteuer - Zeitraum: 4. Vj. 22
Kann das sein, dass man im Jahr 1.567,00 € Steuern nachzuzahlen hat?
Du darfst das nicht in einen Pott werfen.

Die 680 Euro sind für das Jahr 2021, das ist somit "abgefrühstückt" und erledigt.

Die 887 Euro sind eine Vorauszahlung auf die zu erwartende Steuer für 2022. Sprich, das Finanzamt geht aufgrund des Ergebnisses für 2021 davon aus, dass auch im Jahr 2022 eine Nachzahlung zu leisten sein wird. Das weiß es aber ja erst seit der Erstellung der Erklärung für 2021, die ja erst kürzlich erfolgte.

Sind Steuern nachzuzahlen, wird automatisch ein Vorauszahlungsbescheid für das Folgejahr erlassen, da das Finanzamt davon ausgeht, dass sich die Einkommensverhältnisse nicht ändern.

Diese Vorauszahlungen werden normalerweise auf 4 Quartale, also 4 Zahlungen im Jahr, verteilt.

Da die Erklärung für 2021 aber erst kürzlich erfolgte und das Jahr 2022 somit schon fast vorbei ist, wird die Vorauszahlung jetzt eben auf eine Summe zusammengefasst, anders geht es ja nicht mehr. Ansonsten hätte sich der Vorauszahlungsbetrag (die 887 Euro) auf 4 x 221,75 Euro aufgeteilt, übers Jahr verteilt.

Wenn deine Eltern nun also die 887 Euro bezahlt haben (was ich empfehle, das FA kann da leider recht ungemütlich werden) und dann die Erklärung für 2022 erstellt haben, wird das entsprechende Ergebnis mit den 887 verrechnet. Zuviel gezahltes bekommen sie dann zurück.

Auf dem Vorauszahlungsbescheid müsste eigentlich, neben der Forderung für 2022 in Höhe von 887 Euro, auch noch ein Hinweis auf Vorauszahlungen für die Folgejahre (ab 2023) stehen, dann jeweils aufgeteilt auf die 4 Quartale stehen.
 

Alegra67

Aktives Mitglied
Die Kurzarbeit kann durchaus eine Rolle spielen. Das Kurzarbeitergeld ist zwar steuerfrei, wird am Ende aber zum Gesamteinkommen hinzugerechnet, was den Steuersatz erhöhen kann.
Schau dir die Antwort von @Northern Light an, genau so ist das nämlich. Die Vorauszahlung wird automatisch angeordnet, wenn die Nachzahlung hoch war, auch wenn es keine regelmäßigen Einkünfte sind. Wenn man den Sachverhalt erklärt, wird die Vorauszahlung wieder zurückgenommen.
 

Hamsterrad

Aktives Mitglied
Also der Reihe nach, Du hast viel geschrieben.
Die Einspruchsfrist sind 14 Tage nach Zustellung, vor einer Woche kam der Bescheid. Von daher ab zum Steuerhilfeverein.
Wir hatten auch schon mal so einen Fall, normalerweise genügt ein Anruf beim Sachbearbeiter, der kann dann einfach mal vier Raten davon machen, wenn man das auf einmal nicht zahlen kann.

"Sie haben zwei unterschiedliche Steuerklassen, jene zwei, bei denen man als Ehegatten einen Steuervorteil hat."
Das gibt es so nicht, ist ein weit verbreiteter Irrtum, die Steuern sind immer gleich hoch. Was sich ändert ist die Vorauszahlung. Das heißt der Arbeitgeber berechnet monatlich die Steuerabgaben an Hand des aktuellen Monatsverdienstes. Dabei gibt es bei Ehegatten die Möglichkeit entweder die gleiche Steuerklasse zu wählen (4 / 4) oder unterschiedliche (3 /5). Bei Steuerklasse 3 sind weniger Steuern fällig, bei Steuerklasse 5 dagegen mehr. Logischerweise nimmt man dann diese Kombi, wenn man unterschiedlich viel verdient. Klasse 3 für das hohe Einkommen, um mehr Netto vom Brutto zu haben, dafür wird das kleine Einkommen stärker besteuert. So kann es sein, dass man monatlich mehr Geld zur Verfügung hat. Aber: Man muss dann zwingend eine Einkommensteuererklärung abgeben und dabei werden die Jahresverdienste von beiden summiert und davon die Steuerlast berechnet. Und dann kann es eben sein, dass man nachzahlen muss (weil man eben weniger vorausgezahlt hat). Die Steuern für das Jahr sind aber immer gleich und hängen eben nur vom Jahreseinkommen ab.

Die Einkommensteuererklärung ist immer bis zum 31.05. des Folgejahres einzureichen. Bei Inanspruchnahme eines Steuerberaters (oder Hilfeverein, etc.) kann diese Frist verlängert werden auf Ende Januar oder Februar danach. Genau das ist ja auch bei deinen Eltern passiert. Der Einkommensteuerbescheid für 2021 musste Ende Mai bzw. wegen des Hilfevereins später Eingereicht werden, durch die Bearbeitungszeit ist nun im Oktober 22 der Bescheid gekommen. Die Nachzahlung wundert mich nicht, denn Du schreibst von Kurzarbeitergeld. Dies leitet der Arbeitgeber nur weiter und kommt von der Arbeitsargentur, wird also auf dem Lohnzettel nicht versteuert. Wird nun die Einkommensteuererklärung eingereicht zählt es zum Einkommen und die Steuern darauf müssen nachentrichtet werden. Darum die Nachzahlung. Formal wurde also im laufenden Steuerjahr 2021 zu wenig gezahlt. Das wussten dein Eltern übrigens vorher, denn der Hilfeverein rechnet die Steuern aus um bei größeren Abweichungen sofort Einspruch einlegen zu können. Frag nach den Zetteln, die sie mitbekommen haben.

Der Betrag von 680€ erscheint mir nicht zu hoch bei 3000€ netto, liegt bei uns skaliert auf unser Gehalt auf gleichem Niveau.

Dem Finanzamt sind im laufenden Jahr 2021 (also von Januar bis Dezember) permanent Steuern entgangen, die erst im Oktober 2022 gezahlt werden. Darum liegt es im Ermessen des Finanzamts einen Steuervorschuss festzulegen um nicht ein Jahr den Betrag zinsfrei auszulegen. Es können etwa vierteljährlich Beträge festgelegt werden, so dass in etwa die Steuern des laufenden Jahres beglichen werden und bei der Einkommensteuererklärung nur noch wenig nachgezahlt bzw. erstattet wird. Und ich denke genau das ist hier passiert. Da natürlich für die ersten drei Quartale keine Vorausleistung mehr erhoben werden kann, wird im vierten Vierteljahr dann der Betrag der vier Quartale zusammen veranlagt. So interpretiere ich den Satz:
"Einkommensteuer - Zeitraum: 4. Vj. 22 - Fälligkeitstag: 10.12.22 - Betrag: 887,00 €"
Dieser Betrag ist natürlich geschätzt und es kann passieren, dass nun eben vierteljährlich auch in 2023 was fällig wird.

--> Ab zum Hilfeverein. Der muss sofort einen Widerspruch einreichen und darlegen, warum in diesem Jahr die Konstellation anders war (wenn sie es war) und eine solch hohe Nachzahlung eine Ausnahme war und in diesem Jahr nicht zu erwarten ist. Dann nicht einfach hinschicken sondern bei dem Sachbearbeiter anrufen und ankündigen, dem SEPA in diesem Fall widersprechen, falls möglich am selben Tag beim Finanzamt einwerfen.
 

Hamsterrad

Aktives Mitglied

kasiopaja

Urgestein
Ah, nein. Der Steuerbescheid kam Anfang Oktober und wurde beglichen.

Dann aber

Die Frist ist noch nicht vorbei.
Die Einspruchsfrist für den Einkommensteuerbescheid ist abgelaufen.
Das zweite Schreiben, war "nur" ein Schreiben bezüglich der fälligen Zahlungstermine.
Diesbezüglich kann man sich immer mit dem Finanzamt einigen.
Das hat aber nichts mit der Zahlungssumme zu tun. Die steht fest.
 

Cui86

Mitglied
Ich mache seit Jahren meine Erklärung selber. Ist mit Elster kein Hexenwerk.
Wenn sie eh schon bei der Lohnsteuerhilfen sind,wird das schon passen.
Keine Fahrtkosten bei 3km einfach, also max 1000€ Werbungskosten, dazu noch Lohnersatzleistungen und eine Steuerklassenwahl ( 3/5) bei dem man insgesamt unterjährig mehr ausgezahlt bekommt.
Für mich passt das grob, aber natürlich habe ich hier keine Einzelheiten um das ganze zu bewerten. Ansonsten würde ich dir raten dich Mal Elster vertraut zu machen. Da kannst du es gegenchecken.
Bei ganz normalen Arbeitnehmer ohne anderweitige Einkünfte kriegt man das dann mit ein bisschen Übung und sich über die einzelnen Felder schlau machen irgendwann auch selber gut hin.
Alles Gute.
 

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