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Einverständnisgesetz

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Dann ist die Ausgangslage in Schweden durch das Gesetz nicht anders als bei uns auch (ohne dieses Gesetz).

Damit ist das Gesetz eine nette Willensbekundung und nicht mehr.

Nein heißt nein, so wie bei uns, ist ja schon mal ein Fortschritt. In Schweden geht man halt noch einen Schritt weiter und erwartet, dass beide Sexualpartner dem Geschlechtsverkehr zustimmen, also ja sagen. Ich finde, davon geht nochmal eine andere Signalwirkung aus. Und aus genau diesem Grund finde ich es gut.
 
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Re: Einverständnisgesetz
Nein heißt nein, so wie bei uns, ist ja schon mal ein Fortschritt. In Schweden geht man halt noch einen Schritt weiter und erwartet, dass beide Sexualpartner dem Geschlechtsverkehr zustimmen, also ja sagen. Ich finde, davon geht nochmal eine andere Signalwirkung aus. Und aus genau diesem Grund finde ich es gut.
Im Endeffekt ändert sich dadurch gar nichts. Es ist kein bisschen anders als bei uns.

Die Beweisführung ist in beiden Fällen gleich schwierig oder gleichwertig.
 
Im Endeffekt ändert sich dadurch gar nichts. Es ist kein bisschen anders als bei uns.

Die Beweisführung ist in beiden Fällen gleich schwierig oder gleichwertig.

Fällt dir eventuell auf, dass wir von zwei unterschiedlichen Dingen reden? Mir geht es um die Signalwirkung, die von so einem Gesetz ausgeht und dir um die Beweisführung. Immer dann, wenn zwei Menschen alleine sind und der eine dem anderen etwas antut, geht es um Beweisführung.

Mir geht es um die Denke in der Gesellschaft, die sich durch ein solches Gesetz langfristig ändern wird.
 
Ich denke, es macht schon einen Unterschied.

"Nein heißt Nein", da spielt auch das Gefühl mit, gerade, wenn es nicht möglich ist ein "Nein" auszudrücken.Das daraus resultiert, doch evtl. Mitschuld zu tragen, weil woher sollte die andere Person wissen, was ich denke. Es ist hier nicht der Überfall auf der Straße oder sonst wo gemeint, sondern eher so Bekanntschaften auf Feiern oder sonst wo, also sich nicht ganz Fremde Personen, weil eben dies die oft kritischen Fälle sind.
Wenn dann, aber eigentlich erst mit einem deutliche "Ja" signalisiert wird, das Einverständnis auf beiden Seiten, bestimmte Handlungen rechtfertigt, dies eben wirklich geklärt werden muss, ja es macht manches vielleicht umständlicher, aber wäre dies wirklich schlimm? Mag sein, dass es Menschen gibt, die sich erst kurz kennen und einvernehmlich sexuell handeln wollen, aber was ist dann dabei vorher darüber zu einigen was erlaubt und was nicht erlaubt ...
Und doch auch sollte dann klar sein, das auch nach einem anfänglichen Ja ein späteres Nein, dieses Ja aufhebt.
Vielleicht auch wenn das Nein durch passiv zum Ausdruck kommt, auch hier kann es vielleicht hilfreich sein, dies abzuklären?

So für alle Fälle

Wenn dann in Gerichtsverfahren auch nur nachgefragt wird ob und wie das "Ja" dann gegeben oder wahrgenommen wurde, ist es vielleicht für das Opfer einfacher zu antworten, weil sie gerade, wenn sie das "Nein" nicht wirklich kommunizieren konnten, sich oft gar nicht trauen, etwas zur Anzeige zu bringen, denn vielleicht...
Selbst wenn das vielleicht nicht zu trifft, bleibt bei vielen die Unsicherheit, weil es ja nicht eindeutig kommuniziert, vielleicht doch dann auch anders verstanden ...
Opfer, sind dadurch deutlich schneller zu verunsichern, was die Gegenpartei für sich nutzen mag.

Und es macht schon ein Unterschied, denn was ist, wenn jemand unsicher ist, was das "Ja" angeht, auch dann wird es für diese Person eher schwierig sein es einfach so zu sagen und deutlich zuzustimmen, womit es eben dann bei einem Nein bleibt.
Und vor allem, wie @Sisandra schreibt, es ist eine deutliche Signalwirkung, das sexuelle Handlungen nur einvernehmlich vorgenommen werden dürfen.

Ich würde behaupten, es steht auch nicht dazu im Widerspruch, was an Gesetz schon da ist. Es macht es vielleicht nur noch deutlicher, das sich die Menschen in ihrem Handeln einig sein sollten und das dies im Handeln auch erkennbar sein muss.

Ein Ja als Zustimmung zumindest, scheint ja doch noch einiges mehr an Fragen und Diskussion aufzuwerfen als
"Nein heißt Nein", gerade im Hinblick wie soll es bewiesen werden. Doch wieso?
 
Unser Ehe- und Familienrecht umfasst schon jetzt eine für den Laien schier unüberschaubare Fülle an Regelungen. Nehme ich die in diesem Baum postulierten Forderungen hinzu, dann müsste es noch zusätzlich erweitert werden.
Lese ich einige Beiträge richtig, dann geht es bei den angesprochenen Themenkomplexen erstens um eine umfassende juristisch abgesicherte Vereinbarung über die in einer Beziehung von beiden Partnern akzeptierten Praktiken im Intim-und Sexualleben der Partner, am besten beim Anwalt oder dem Familiengericht hinterlegt.
Bei einem von einer Partnerin, einem Partner beklagten Verstoß ginge es dann vor allem auch um die Frage der Beweissicherung. Das lässt im Grunde nur den Schluss zu, dass die Privatsphäre und das Intimleben der Partner beweissicher dokumentiert werden müssten.
Video-Kamera und akustische Überwachung im Wohnbereich für den Fall der Fälle schienen damit unerlässlich. Eine schaurige, irrsinnige Vorstellung.
Wer sich unter solchen Voraussetzungen noch traute, müsste verrückt sein.

Burbacher
 
Man darf gespannt sein, ob der Staat da auch sowas wie Vordrucke ( Einverständniserklärung ) kostenlos ( zum herunterladen ) anbieten wird - oder ob es auch die Möglichkeit gibt, eigene Geschääh-Geschlechtsverkehrsbedingungen auszuarbeiten. Das wäre hochinteressant.
"Wollen wir poppen? Ich bringe meinen Anwalt mit".
 
Unser Ehe- und Familienrecht umfasst schon jetzt eine für den Laien schier unüberschaubare Fülle an Regelungen. Nehme ich die in diesem Baum postulierten Forderungen hinzu, dann müsste es noch zusätzlich erweitert werden.
Lese ich einige Beiträge richtig, dann geht es bei den angesprochenen Themenkomplexen erstens um eine umfassende juristisch abgesicherte Vereinbarung über die in einer Beziehung von beiden Partnern akzeptierten Praktiken im Intim-und Sexualleben der Partner, am besten beim Anwalt oder dem Familiengericht hinterlegt.
Bei einem von einer Partnerin, einem Partner beklagten Verstoß ginge es dann vor allem auch um die Frage der Beweissicherung. Das lässt im Grunde nur den Schluss zu, dass die Privatsphäre und das Intimleben der Partner beweissicher dokumentiert werden müssten.
Video-Kamera und akustische Überwachung im Wohnbereich für den Fall der Fälle schienen damit unerlässlich. Eine schaurige, irrsinnige Vorstellung.
Wer sich unter solchen Voraussetzungen noch traute, müsste verrückt sein.

Burbacher

Nein Burbacher das Gesetz soll eher eine Erzieherische Maßnahme sein um eine bestimmte Linie des Staates zu untermauern. Das es schwer umzusetzen ist das wissen die Gesetzgeber auch. Und dann, es richtet sich hauptsächlich an diejenigen welche es bis heute noch nicht verstanden haben das "Nein " nun mal "Nein" bedeutet.
Welchen Teil von "Nein" diese Klientel nicht versteht wird wohl immer im verborgenen bleiben und für diese Leute ist dieses Gesetz gemacht. Anständige Männer haben nichts zu befürchten, für die wird sich nix ändern.
 
Der Staat als Erzieher. Das ist eine interessante Variante. Hatten wir unter Adolf. Wie das aussah, wissen wir. Lesben und Schwule mussten um ihren Kopf fürchten. Euer Totalitarismus kommt nur mit dem Geruch der Fürsorge daher.
Die Wurzeln aber sind die selben.
 
Zuletzt bearbeitet:
Es ist lächerlich, die Forderung nach einer ausgesprochenen Zustimmung zu sexuellen Handlungen mit dem totalitären System der NS-Zeit zu vergleichen!

Man merkt doch mal wieder deutlich, dass sich scheinbar grade die Herren der Schöpfung da um etwas betrogen (?!) fühlen....

Bei dem Einverständnisgesetz geht es nicht darum, dem männlichen Geschlecht irgendwelche Rechte abzusprechen.

Es geht einfach darum, dass die Frage "Haben Sie "Nein" gesagt"? Wenn nicht, warum haben Sie nicht "Nein" gesagt?!" wegfällt, wenn ein Opfer sich gegen alle übrigen Widrigkeiten entschließt, Anzeige zu erstatten.

Kein Täet kann sagen "Ich dachte, sie/er will es auch!", wenn es Konsens wird zu fragen "möchtest Du jetzt auch mit mir Sex haben?".

Keinem Opfer kann mehr vorgehalten werden, dass es sich nicht deutlich genug artikuliert hat, was halt oft in diesen Situationen gar nicht möglich ist, sei es durch Schockstarre, durch KO-Tropfen, durch Schlaf oder was auch immer.


Ihr führt euch auf als ob es euch verboten wird in einem Süßigkeitenladen einfach zuzugreifen, was doch wohl selbstverständlich ist!

Ich finde es beschämend und bezeichnend, das hier die sexuelle Selbstbestimmung von Frauen (und auch Männern) für Grabenkämpfe des männlichen Stolzes herhalten muss.

Niemand verlangt einen schriftlichen Vertrag, niemand verlangt eine Videoaufzeichnung. Es geht darum, dass die sexuelle Verfügbarkeit der Partnerin/des Partners als Selbstverständlichkeit ausgeschlossen wird!
 
Zuletzt bearbeitet:
Die Schwere der Beweisbarkeit oder die Unmöglichkeit des Beweises wird trotzdem bleiben. Daran ändert kein Gesetz etwas.
Ich denke auch nicht, daß die BRD so einen Unsinn mitmachen wird.
 
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