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Einverständnisgesetz

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Sorry, Burbacher, aber als Pädagogin und mit psychologischen Kenntnissen kann ich da nur antworten "BS!".

Du bringst Deinen Kindern bei, Eigentum anderer Menschen zu achten, das eigene zu beschützen und denkst man kann dies nicht übertragen auf die sexuelle Selbstbestimmung, die es zu respektieren und zu verteidigen gibt?

Wenn ich Kinder in dem Bewusstsein erziehe, dass niemand, keiner, auch kein Erwachsener das Recht hat, über ihren Körper zu bestimmen, dann können sie das auch verstehen.

Ich sage einem Kind "Nein, dieses Auto gehört Dir nicht sondern Deiner Schwester" und erwarte zu recht, dass es irgendwann den Unterschied begreift zwischen Meins und Deins, aber ich gehe davon aus, dass ein Kind nicht lernen kann den Körper eines anderen Menschen als diesem gehörig zu begreifen?
 
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Re: Einverständnisgesetz
@mikenull: was Du als nutzlose Kosmetik betrachtest ist in meinen Augen einfach nur ein schriftliches Festhalten von einer Sache, die verständigen Menschen wie Dir und mir klar ist.

Um mal ein anderes Beispiel zu bringen, es brauchte erst ein Gesetz, das Vergewaltigung in der Ehe strafbar ist. Dir und mir und vielen anderen war doch wohl wahrscheinlich auch vorher schon klar, dass Vergewaltigung in der Ehe eben genau das ist, eine Vergewaltigung. Und trotzdem benötigte man eine entsprechende Gesetzgebung, um rechtlich dagegen vorgehen zu können.
 
Das Gesetz ist von vorne bis hinten einfach nicht durchdacht... Sex ist auch keine: Hosen runter, rein raus Sache. Bis zum eigentlichen Sex werden doch verschiedene Grenzen der Sexualität überschritten. Streicheln, Küssen, Berührungen, Sprache, Ausziehen etc... Jedesmal nach der Bestätigung zu Fragen ist so dermaßen verblendet, dass macht keine Sau, weil in den meisten Fällen beide Partner wissen worauf es hinausläuft wenn man sich berührt, auszieht, intim küsst etc. Wenn einem es tatsächlich zuviel wird muss das gesprochene Nein her, oder eben das physische Wehren.

Viele Strafen von bestätigten Vergewaltigungen finde ich zudem zu niedrig/zu lasch. Man könnte dort ruhig höhere Strafen ansetzen. Allerdings nicht, weil ich glaube dies führt zu einem Umdenken(Amis haben Todesstrafe und trotzdem sprengt dort die Mordrate alles was es in Europa gibt), sondern weil Strafe einfach sein muss.

Außerdem sollte in den Schulen diesbezüglich mehr aufgeklärt werden. Vielleicht sogar von der Polizei selbst 1-2/Jahr. Man muss sofort nach der Tat zur Polizei, wenn möglich, weil es sonst zu schwierig wird Täter zu überführen/zu bestrafen. Das mag den Frauen hier nicht gefallen, aber es bleibt Realität, wenn man Gerechtigkeit haben möchte.
 
Und Du denkst, es wird einfacher für eine Frau oder ein Opfer, egal ob m oder w, die Tat anzuzeigen, wenn sie sich dafür rechtfertigen muss, warum sie nicht Nein gesagt hat?!

Ich glaube, wir betrachten die Diskussion aus verschiedenen Perspektiven.

@Winnetou: was genau meinst Du mit Straftat?
 
@winnetou: Ja, ich persönlich hätte tatsächlich kein Problem damit meinen Partner zu fragen "wollen wir miteinander Schlafen?". Ein einfaches "möchtest Du auch?" würde doch schon reichen. Ist etwas anderes als ein "Komm, Du willst es Doch!".

Jedes Paar kann doch da einen eigenen Konsens für sich finden, es gibt auch Paare, die mögen es, wenn sie im Schlaf "vernascht" werden. Es geht doch gar nicht darum, dem anderen eins reinzuwürgen.

Wenn der Partner hinterher anzeigt, weil er nicht ja gesagt hat, dann hätte er doch wohl auch angezeigt, weil er nein gesagt hat, oder?
 
Das ist nur teilweise richtig, denn vor 1997 galt eine Vergewaltigung im Ehebett nur als Nötigung bzw. Körperverletzung, denn der Mann hatte das Recht auf ehelichen Beischlaf.

Die strafrechtliche Norm der Vergewaltigung, § 177 I StGB a.F., lautete bis zu seiner Änderung im Juli 1997 durch das 33. StrÄG wie folgt:

Wer eine Frau mit Gewalt oder durch Drohung mit gegenwärtiger Gefahr für Leib oder Leben zum außerehelichen Beischlaf mit ihm oder einem Dritten nötigt, wird mit Freiheitsstrafe nicht unter zwei Jahren bestraft.


Aufgrund des Tatbestandsmerkmals außerehelich war Vergewaltigung in der Ehe dahernur als Nötigung gem. § 240 StGB und ggf. als Körperverletzung gem. § 223 ff. StGB strafbar, was einen geringeren Strafrahmen zur Folge hatte. Außerdem galt als Vergewaltigung lediglich der erzwungene Beischlaf. Alle anderen erzwungenen sexuellen Handlungen fielen unter den Tatbestand der sexuellen Nötigung gem. § 178 I StGB a.F., der ebenfalls nur außereheliche Aktivitäten umfasste. 178 II StGB a.F. sah eine Mindeststrafe von einem Jahr vor.

Quelle: dip21.bundestag.de/dip21/btp/13/13175.pdf
 
Das das Gesetz Männer erst 1997 als potentielle Vergewaltigungsopfer eingeschlossen hat ist traurig genug und wohl auch eher auf den Mist der i. d. R. männlichen Gesetzgeber gewachsen, mir brauchst Du das nicht vorwerfen.

Und ja, wenn sie (oder) weder ja noch nein gesagt hat gibt es halt keine sexuellen Avancen! Nach Deiner Logik wäre ja auch der Beischlaf mit einer schlafenden oder bewusstlosen Person okay, weil die sagt auch weder ja noch nein.

Vielleicht mag es für Menschen, die in dieser Hinsicht noch nie grenzverletzende oder grenzüberschreitende Erfahrungen machen mussten schwer nachvollziehbar sein, ich persönlich fände es gut, wenn meine Einverständnis nicht einfach stillschweigend vorausgesetzt würde, auch wenn ich nicht explizit nein sage.
 
Sorry, Burbacher, aber als Pädagogin und mit psychologischen Kenntnissen kann ich da nur antworten "BS!".

Du bringst Deinen Kindern bei, Eigentum anderer Menschen zu achten, das eigene zu beschützen und denkst man kann dies nicht übertragen auf die sexuelle Selbstbestimmung, die es zu respektieren und zu verteidigen gibt?

Wenn ich Kinder in dem Bewusstsein erziehe, dass niemand, keiner, auch kein Erwachsener das Recht hat, über ihren Körper zu bestimmen, dann können sie das auch verstehen.

Ich sage einem Kind "Nein, dieses Auto gehört Dir nicht sondern Deiner Schwester" und erwarte zu recht, dass es irgendwann den Unterschied begreift zwischen Meins und Deins, aber ich gehe davon aus, dass ein Kind nicht lernen kann den Körper eines anderen Menschen als diesem gehörig zu begreifen?

Liebe Kollegin,

all das habe ich meinen eigenen Kindern und auch den mir dienstlich anvertrauten jungen Menschen vermittelt und habe ihnen dazu das bestmögliche Rüstzeug mitgegeben.

Dazu dann noch ein selbst redendes Beispiel aus meiner Praxis. Ein vierzehnjähriger Knabe posaunte im Unterricht, dass seine Eltern ihm gestatteten, seine gleichaltrige Freundin bei ihm übernachten zu lassen.
Damit, so mein Einwand, machten sich seine Eltern aber strafbar. Die Reaktion seiner Erzeuger folgte auf dem Fuß.
Ich solle mich aus den inneren Angelegenheiten ihrer Familie heraushalten.

Und, was soll ich sagen? Noch als 14jähriger wurde der Knabe Vater und fand Eingang in die Berichterstattung der Lokalpresse, abgebildet mit Freundin und dem Kind.

In den Augen seiner Mitschüler war er ein Held.

Burbacher
 
Als Pädagoge habe ich bei diesem Thema auch und gerade junge Menschen im Blick, die ihre sexuellen Aktivitäten heutzutage immer früher starten. Eltern können ihnen sexuelle Aktivitäten zwar verbieten und im elterlichen Umfeld auch versagen, verhindern aber können sie sie nicht.
Was die jungen Menschen dann ihrerseits für sich mögen und akzeptieren, müssen sie für sich herausfinden. Eltern sehen solche Versuche sicherlich nicht selten mit Unbehagen. Letztlich geht es aber doch darum, dass die jungen Menschen ihren Weg finden, Irrtümer inbegriffen.
Wollten wir das im Sinne eines Einverständnisgesetzes vermeiden, müssten Eltern nicht nur die berühmte Hand dazwischen halten, sondern die sexuellen Gehversuche ihres Nachwuchses bis ins Detail regulieren.
Wie das funktionieren soll, lässt sich nur erahnen.

Burbacher

Ich verstehe ehrlich gesagt hier den Zusammenhang zu dem geplanten Gesetz nicht. In dem Gesetz geht es doch darum, dass die beteiligten Sexualpartner ausdrücklich dem Verkehr zustimmen. Was hat das jetzt damit zu tun, dass Eltern verhindern sollten / müssten, dass ihre noch nicht volljährigen Kinder ihre sexuellen Aktivitäten ausprobieren?

Aufgabe von Eltern sollte schon viel viel früher sein, ihren Kindern beizubringen mit anderen in jeder Situation respektvoll umzugehen. Wenn ein anderer was auch immer nicht will bzw. nicht aktiv zustimmt, hat das eben nicht stattzufinden. Punkt!
 
Was ist eigentlcih so schlimm daran, wenn man wie ich - und ich bin da nicht allein - skeptisch gegenüber einer gesetzlichen Regelung ist, die gänzlich neu und unerprobt ist? Und die meiner Ansicht nach, nicht das geringste bringt, sondern auch erst Leute auf krumme Ideen bringen könnte.
 
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