Hallo Sori,
es ist tatsächlich so. Es wird der Schulverweis angedroht mit dieser 6-wöchigen Frist, es hndelt sich nicht nur um einen schriftlichen Verweis. Wir haben zwar noch nicht den schritlichen Beschluss, aber ich habe danach schon mit der KL gesprochen, auch darüber.
Die KL weiß, dass wir etwas unternehmen und sie wollte es den anderen Lehrern mitteilen. Ich hatte mit ihr besprochen, bei der Konferenz nichts davon zu sagen, da dort auch die KLassensprecher anwesend waren und mein Sohn nicht möchte, dass die anderen Kinder erfahren, dass er zu einm "Psychoheini" geht.
Die Schulleiterin hat die Konferenz geleitet und ist ein ganz "harter Knochen". Ein Gespräch wird da mit Sichereit nichts nützen, wie gesagt, hatten wir ja auch im Vorfeld.
Das mit dem Anwalt wollten wir uns eigentlich für den 2. Schritt aufsparen, d.h. erstmal nur Einspruch einlegen und schauen, was dann kommt. Du meinst aber shcon, dass wir den auch gleich as Schulamt richten sollten?
Ich hoffe immer noch, dass sic hier jemand meldet, der Erfahrungen in so einer Situation gesammelt hat.
Was mich vor allem interessiert: Hat man überhaupt eine Chance, mit so einem Einpruch Recht zu bekommen oder gilt auch hier "Die eine Krähe hackt der anderen kein Auge aus". Ich meine, ist überhaupt zu erwarten, dass das Schulamt evtl. interveniert? Und wird man dann an der Schule meines Sohnes (voraussichtlich) erst recht alles daran setzen, ihn loszuwerden?
okac
es ist tatsächlich so. Es wird der Schulverweis angedroht mit dieser 6-wöchigen Frist, es hndelt sich nicht nur um einen schriftlichen Verweis. Wir haben zwar noch nicht den schritlichen Beschluss, aber ich habe danach schon mit der KL gesprochen, auch darüber.
Die KL weiß, dass wir etwas unternehmen und sie wollte es den anderen Lehrern mitteilen. Ich hatte mit ihr besprochen, bei der Konferenz nichts davon zu sagen, da dort auch die KLassensprecher anwesend waren und mein Sohn nicht möchte, dass die anderen Kinder erfahren, dass er zu einm "Psychoheini" geht.
Die Schulleiterin hat die Konferenz geleitet und ist ein ganz "harter Knochen". Ein Gespräch wird da mit Sichereit nichts nützen, wie gesagt, hatten wir ja auch im Vorfeld.
Das mit dem Anwalt wollten wir uns eigentlich für den 2. Schritt aufsparen, d.h. erstmal nur Einspruch einlegen und schauen, was dann kommt. Du meinst aber shcon, dass wir den auch gleich as Schulamt richten sollten?
Ich hoffe immer noch, dass sic hier jemand meldet, der Erfahrungen in so einer Situation gesammelt hat.
Was mich vor allem interessiert: Hat man überhaupt eine Chance, mit so einem Einpruch Recht zu bekommen oder gilt auch hier "Die eine Krähe hackt der anderen kein Auge aus". Ich meine, ist überhaupt zu erwarten, dass das Schulamt evtl. interveniert? Und wird man dann an der Schule meines Sohnes (voraussichtlich) erst recht alles daran setzen, ihn loszuwerden?
okac