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Einspruch bei Ordnungsmaßnahme

Hallo Sori,
es ist tatsächlich so. Es wird der Schulverweis angedroht mit dieser 6-wöchigen Frist, es hndelt sich nicht nur um einen schriftlichen Verweis. Wir haben zwar noch nicht den schritlichen Beschluss, aber ich habe danach schon mit der KL gesprochen, auch darüber.
Die KL weiß, dass wir etwas unternehmen und sie wollte es den anderen Lehrern mitteilen. Ich hatte mit ihr besprochen, bei der Konferenz nichts davon zu sagen, da dort auch die KLassensprecher anwesend waren und mein Sohn nicht möchte, dass die anderen Kinder erfahren, dass er zu einm "Psychoheini" geht.
Die Schulleiterin hat die Konferenz geleitet und ist ein ganz "harter Knochen". Ein Gespräch wird da mit Sichereit nichts nützen, wie gesagt, hatten wir ja auch im Vorfeld.

Das mit dem Anwalt wollten wir uns eigentlich für den 2. Schritt aufsparen, d.h. erstmal nur Einspruch einlegen und schauen, was dann kommt. Du meinst aber shcon, dass wir den auch gleich as Schulamt richten sollten?

Ich hoffe immer noch, dass sic hier jemand meldet, der Erfahrungen in so einer Situation gesammelt hat.

Was mich vor allem interessiert: Hat man überhaupt eine Chance, mit so einem Einpruch Recht zu bekommen oder gilt auch hier "Die eine Krähe hackt der anderen kein Auge aus". Ich meine, ist überhaupt zu erwarten, dass das Schulamt evtl. interveniert? Und wird man dann an der Schule meines Sohnes (voraussichtlich) erst recht alles daran setzen, ihn loszuwerden?

okac
 
Hallo Okac,

also, da es tatsächlich um das Verweisen von der Schule zu gehen scheint, wird ein Einspruch relativ große Chancen haben.
Weil es total überzogen ist (zumindest, wenn wirklich nicht mehr passiert ist,als dass er ab und an "harmlos" den Unterricht stört).

In der Regel kann so ein Verweis nur dann ausgesprochen werden, wenn er entweder vorher mehrfach verwarnt wurde (schriftliche Verweise, Ausschluss aus der Klasse für zwei wochen, etc.) und dies nichts gebracht hat oder er massiv was angestellt hat (einen Mitschüler krankenhausreif geschlagen oder Ähnliches)

Ich würde dennoch, auch wenn die Schulleiterin stur ist, mit ihr das Gespräch suchen, um Einsicht zu signalisieren. Vor allem, weil eine "friedliche" Lösung immer besser ist als ein Rechtsstreit, gerade für Deinen Sohn.

So oder so glaube ich schon, dass Euer Sohn es da in Zukunft schwer haben wird. Lehrer sind nachtragend... Also versucht nochmal, so schnell es geht ne andere Schule für ihn zu finden, vielleicht klappt es ja doch.


Zum Anwalt. Die Sache ist halt die. Die Schulleitung und die Schulaufsichtsbehörde kennen sich mit dem ganzen Kram natürlich viel besser aus als wir Laien. Somit es meiner Ansicht nach schon sinnvoll, direkt jemanden um Rat zu fragen, damit das gleich ordentlich läuft und Euch nicht ein Fehler passiert.
Und ja, ich würde auch die untere Schulaufsichtsbehörde informieren, damit das gleich weitergeleitet wird. Will ja der Schulleitung nix unterstellen, aber so Briefe können ja auch schnell mal verloren gehen....
 
Hallo,

ich hatte schon einmal als nicht registrierter User gepostet, leider ist der Beitrag offenbar noch bei einem Admin zur Prüfung.

Also:

Ordnungsmaßnahmen sind laut Schulrecht erst die zweite Staffel von Maßnahmen. Zunächst einmal hat die Schule erzieherische Massnahmen zu ergreifen.

Alsda sind: Einträge ins Klassenbuch, schriftliche Verwarnungen an die Eltern, Nachsitzen, Sonderaufgaben, Rauswurf (kommt aufs Bundesland an, und auf die Schule, ob das jeweils erlaubt ist => Aufsichtspflicht).

Wenn die Schule der Meinung ist, dass erzieherische Massnahmen nix nutzen, hat sie das Recht zu härteren Bandagen zu greifen.

Diese sind laut Schulrecht:

1. Androhung des Ausschlusses von gemeinschaftlichen Aktivitäten. Das Kind darf an Ausflügen, Klassenfahrten, Kinobesuchen, etc. nicht teilnehmen, und das maximal für die Dauer eines Halbjahres)
2. Ausschluss von gemeinschaftlichen Aktivitäten.
Dann kommt das vorher angedrohte zur Ausführung.

Ziel ist es, dem Kind die Grenze absolut klar aufzuzeigen und es wissen zu lassen, dass es jetzt Ernst wird.

3. Androhung der Überweisung in die Parallelklasse
4. Überweisung in die Parallelklasse

Kind und Eltern wird diese Maßnahme zunächst angedroht, ändert sich nix, wird die Maßnahme durchgeführt. Ziel ist es, das Kind mit Entfernung aus dem Klassenverband aus seiner gewohnten Umgebung zu nehmen und es so vielleicht von anderen Störfaktoren zu befreien, immer in der Hoffnung auf eine Änderung.

Viele Kinder haben Freundschaften in ihren Klassen und reissen sich schon bei der Androhung mächtig zusammen.

Die Ordnungsmaßnahmen 1-4 laufen wie folgt ab:
Ein Lehrer oder der Elternbeirat oder der Schülervertreter order die Schulleitung ruft die Klassenkonferenz zusammen, es wird vorgetragen, was los ist, Eltern oder Kind haben gehört zu werden, dann gehen sie raus und die Klassenkonferenz stimmt ab. Letztendlich obliegt es der Schulleitung, ob die Maßnahme, die die Klassenkonferenz VORSCHLÄGT durchgeführt wird, oder ob man vielleicht doch noch einmal zuwarten und berechtig hoffen kann, dass sich was ändert.

Danach geht der Ordnungsmaßnahmenkatalog weiter:

5. Androhung auf Überweisung in eine andere Schule/ Schulform
6. Überweisung auf eine andere Schule/ Schulform
7. Ausschluss vom Unterricht bis maximal 4 Wochen (oder waren es 4 Monate??? Bitte nachgucken, steht im jeweiligen Schulgesetz für das Bundesland)
8. Ausschluss vom Unterricht bis maximal 4 Wochen.

Warum die beiden Maßnahmen in dieser Reihenfolge stehen, ist mir nicht bekannt, ich würde doch erst mal versuchen, das Kind durch Ausschluss aus dem Unterricht mit der Situation zu konfrontieren, und es erst dann von der Schule entfernen.... ?? Vielleicht stehen sie sogar in dieser Reihenfolge.

Ganz heikel ist das mit der Suspendierung, das bedeutet nämlich, dass das Kind ganz alleine zu Hause nachlernen muss, den Stoff nachholen muss und Hausaufgaben abgeben muss und auch ansonsten regelmässig in der Schule aufzuschlagen hat, aber nicht in den Unterricht darf.

Das ist heikel, weil der Weg zur Schulverweigerung da ganz ganz schmal wird.

Bei den Maßnahmen 5-8 ist anders als bei den anderen Maßnahmen NICHT der Direktor das entscheidende Gremium, sondern das Schulamt. Das muss prüfen, ob alle formalen Kriterien eingehalten wurden und ob alle Mittel zur Deeskalation ausgeschöpft wurden.

In Eurem Fall halte ich einen Einspruch (den ich an Schule UND Schulamt richten würde) für relativ erfolgversprechend, sofern die Schule alle Karten auf den Tisch gelegt hat und ihr wirklich alles wisst, was die im Ärmel haben.

Ich bin nicht ganz sicher, aber ich meine, es muss jeweils zunächst die Androhung erfolgen, dann die Durchführung. Da sie offenbar bei dem ersten Gespräch mit Fristsetzung KEINE Klassenkonferenz gehalten haben, die das Ergebnis hatte, dass euch mit Rauswurf zu drohen sei, halte ich es für fraglich, ob sie jetzt so einfach den Rauswurf per KK. beschliessen dürfen.

Im hessischen Schulgesetz ist der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit der Mittel verankert, das heisst, es ist zu prüfen, ob die Verfehlung die Art der Strafe rechtfertigt oder nicht.

Ich halte in eurem Fall einen Ausschluss/ Überweisung auf eine andere Schule für ungerechtfertigt. Beim Lesen entsteht der Eindruck, als habe die Schule bei weitem nicht alles getan, um per Kommunikation mit euch die Situation zu ändern.

Ich muss allerdings auch sagen (mich betrifft das auch, s. u.) dass man Einträge von Lehrern im Hausaufgabenheft vielleicht auch nicht ernst genug nimmt. Ich hab mich oft genug einfach nur ordentlich darüber geärgert, anstatt mit der Schule zu kommunizieren.

Was mich etwas nachdenklich stimmt ist die Tatsache, dass sich doch kein Direx freiwillig das Schulamt ins Haus holt und man doch eigentlich davon ausgehen würde, dass er sich das genau überlegt und länger zögert, bevor er die ganz große Kanone Schulverweis rausholt.

Allerdings muss ich noch etwas anmerken: WENN doch schon eine KK einberufen ist, dann hat man die Verpflichtung, für alle Ohren dort kund zu tun, dass man dabei ist, das Problem an der Wurzel zu packen, dass man sich professionelle Hilfe gesucht hat... die hatten vermutlich das Gefühl, dass ihr nix tut und dass Hopfen und Malz bei euch verloren ist.

Da hilft es absolut nix, wenn die Klassenlehrerin weiss, worum es geht. Sie hat sich ja offenbar nicht für euch eingesetzt.

Ein Widerspruch, den man einlegt hat übrigens soweit ich weiss zunächst einmal aufschiebende Wirkung. D.h. das Kind wird vermutlich bis zum Ende des Schuljahres auf der Schule bleiben können.

Es ist allerdings fraglich, wie glücklich es dort ist. Es macht ja- genau wie mein Sohn- ganz heftig auf irgendwas aufmerksam.

Woher weiss ich das alles? Ganz einfach: wir haben heute um 16 Uhr unsere KK. Mein Sohn macht seit gut einem Jahr in einer neuen Schule die Lehrer närrisch mit provizierendem Verhalten.

Manchmal denk ich: kommt drauf an, wie man sich drauf einlässt, ob man auf jede Provokation einsteigt. Aber ich weiss auch: er ist heftig, und das was uns heute ins Haus steht hat er sich auf alle Fälle redlich verdient.

Bei Dir spür ich noch einen leichten Zweifel, ob das alles angemessen ist. Wenn Dir aber die Lehrer sagen, sie halten es nicht mehr aus, dann nimm es ernst.

Liebe Grüße

SW.
 
Zuletzt bearbeitet:
halo 🙂
Ich mache eine Ausbidung in diesem bereich, (SPA) und weiß das vor allem Lehrer gern mal aufspielen, bzw was anders sehen. Ich habe das Gleiche prob mit meiner Schwester. Sie hat sogar ein Eintrag ins Zeugniss bekommen wegen ihren schlechten benehmens. Und man kan nicht verlangen das sich jm inerhalb weniger wochen so ändert. Ich würde die Schule wechseln. Am besten auf eine Realschule oder auf eine Gesammtschule. Da die Schulen sich ja zusammen tun kann er auch auf der real abi machen, oder später wechseln wenn das zeugnis gut ist. In diesem alter können sich nur wenige auf die schule konzentrieren und Probieren ihre Grenzen aus ect.

hoffe es klärt sich
 
Hallo Schwarz-Weiss,
ich muss glaube ich etwas klarstellen: Mein Sohn ist noch nicht von der Schule verwiesen worden,sondern in der KK wurde der Verweis angedroht. An erzieherischen Maßnahmen führen sie diverse GEspräche an (allerdings mit meinem Sohn, der uns natürlich davon nichts erzählt hat), Elterngespräche (2 Stück) und die 2 Wochen "Bewährungszeit" im November.
Ich habe gegoogelt und herausgefunden, dass wohl die Reihenfolge der Ordnungsmaßnahmen nicht eingehalten werden muss, d.h. es muss nicht erst die Androhung der Versetzung in eine Parallelklasse, oder die tatsächliche Versetzung usw. erfolgen. Man kann auch die eine Maßnahme vor der anderen ergreifen.
Was das mit der professionellen Hilfe und dem Darlegen vor der KK angeht: Mein Sohn wollte nicht, dass das dort erwähnt wird, weil ja auch Kinder aus seiner Klasse anwesend waren. Die KL wusste es und wollte es auch den anderen Lehrern mitteilen.

Wir sind immer noch unschlüssig. Bei einem Einspruch muss ja die KOnferenz wiederholt werden und entweder dem Einspruch wird stattgegeben oder der Beschluss wird bekräftigt. Dann geht die ganze Angelegenheit ans Schulamt. Dass man sich damit bei den Lehrern nicht beliebt macht, ist ja logisch.

Wir haben ja 4 Wochen Zeit, wollen also noch ein bisschen abwarten. In 2 Wochen wissen wir ja auch, wie unser Sohn sich seit der KK in der Schule macht, d.h. ob er sich wirklich anstrengt usw.

Und zuguterletzt: Ich kann mir schon vorstellen bzw. weiß, dass mein Sohn bestimmt den Lehrern das Leben schwermacht und will da nichts verharmlosen. Es geht einfach nur darum (wie du ja auch schreibst), ob die Schule alle anderen Mittel ausgeschöpft hat. Wir haben inzwischen das Protokoll der KK bekommen, darin steht keine Silbe von aggressivem Verhalten anderen Kindern gegenüber, sondern "nur" von Störverhalten, Uneinsichtigkeit, und dass er manchmal provozierend und aufsässig den Lehrern gegenüber sei.

Wie alt ist denn dein Sohn und auf was für eine Schule geht er? Berichte doch mal, wie bei euch die KK gelaufen ist, würde mich interessieren. AUf jeden FAll drücke ich die Daumen, dass es nicht so heftig wird!

@häufchen-elend: Danke für deine guten Wünsche! Ich denke auch, dass viel an der PUbertät liegt, aber das lässt die Schule halt nich gelten, kann sie wahrscheinlich auch nicht, denn der Unterricht muss ja nun mal durchgezogen werden.

okac
 
Zuletzt bearbeitet:
Hallo, Okac,

mein Sohn ist 12 und geht in die Förderstufe, 6. Klasse, 1 Jahr wiederholt. Bei uns hat das ganze leidige Thema schon angefangen, als er auf die Grundschule kam. In der dritten Klasse wurde bei ihm ADHS diagnostiziert in einer Fachklinik, seitdem hat das Dings einen Namen, aber besser wirds davon auch nicht wirklich.

Ich hab mich sehr schwer mit der Einladung getan, weil ich das Gefühl hatte, dass uns Unrecht geschieht. Im Sommerhalbjahr hatten wir einen Therapieplatz für ihn. Weil da alles soweit im grünen Bereich war und die Schule kein Landunter gemeldet hatte, hat uns der Therapeut zu den Sommerferien die vorläufige Einstellung der Therapie gemeldet... es läge ja nix vor, wenn nach den Sommerferien noch mal was wäre, dann sollte ich mich melden. Hab ich nach den ersten Meldungen der Schule im neuen Halbjahr prompt getan, es kam aber nur ein Anruf vom Psy. auf meinen AB, er habe derzeit nix frei, ich möge es doch wenn es dringend sei im dreiwöchtenlichen Rhythmus weiterversuchen bei ihm. Nach dem zweiten Anruf 3 Wochen später kam nicht einmal mehr ein Rückruf von ihm. Auch das hab ich der Schule mitgeteilt.

Daraufhin habe ich einen Psychologen unserer Erziehungsberatungsstelle aufgesucht, weil ich auch wissen wollte, wie ich jetzt weiter vorgehen solle. Wir haben mehrmals im Monat Termine dort, aber ich hab den Fehler gemacht, in einem Gespräch mit der Schule zu sagen, dass diese Termine nicht immer im wöchtenlichen Rhythmus stattfinden. Dann kam von der anderen Seite, das sei viiieeel zu wenig, und überhaupt... Es war schon wirklich heftig und wir haben einen ziemlich großen Druck abbekommen.

Ich denke aber, dass das daran lag, dass die Schule durchaus sieht, dass es keinem der Beteiligten wirklich gut geht mit der War-Situation. (War, weil sich doch ein kleines bisschen geändert hat seit dieser Woche).

Die Klassenkonferenz an sich habe ich als friedlich und sachlich erlebt. Andere Schüler waren bei uns keine dabei, auch der Schülervertreter war nicht da. Die Elternvertreterin hat sich vornehm zurückgehalten, da sie über ihre Tochter oft nur wenige gruselige Schoten über meinen Sohn hört, aber ansonsten keine Klagen von anderen Eltern.

Es wurde vorgetragen, wie sich das Verhalten meines Sohnes äußert. Das wusste ich ja zum Teil schon. Es wurde weiterhin vorgetragen, dass wir ja schon einige Gespräche hatten, sich aber in der Vergangenheit nichts geändert hat. Wir haben seit Dienstag wieder Medikinet im Einsatz, das mein Sohn halt vorher gut 1 Jahr lang nicht mehr genommen hat, von dem er aber angesichts des auch für ihn immer größer werdenden Druckes gesagt hat, dass er es lieber erst einmal wieder nehmen möchte.

Es wurde bestätigt, dass es dadurch ruhiger geworden ist, dass das Medikament hilft, dass die Lehrer fast Bedenken haben, dass er jetzt ZU ruhig ist.... (Man könnte fast auf die Idee kommen, man kann ihnen nix Recht machen, aber im letzten Ende meinen sie es gut mit ihm.)

Dann wurde mir noch mitgeteilt, dass ein Antrag gestellt wurde von der Klassenlehrerin, aber nicht, welcher Antrag das ist.

Es ging auch zwischen den Zeilen hervor, dass die Entscheidung, die an diesem Tag getroffen wurde sich auf die Situation bezieht, so wie sie vorher war.

Jetzt bin ich gespannt, wie die Herren und Damen sich entschieden haben.

Ich habe desweiteren gesagt, dass wir psychologische Hilfe haben, dass der Psychologe, den wir dazu gerufen haben, derzeit dabei ist, eine tiefere Diagnostik über mehrere Stunden durchzuführen, ich habe die Teilergebnisse genannt, die der Psychologe mit beim letzten Besuch mitgeteilt hat, und ich habe die Lehrer gebeten, doch bitte mitzuarbeiten beim Ausfüllen eines Fragebogens, den der Psychologe der Schule geschickt hat, um überhaupt mal ein Bild von dem zu bekommen, worum es genau geht.

Da mir in der Zwischenzeit auch klar geworden ist, dass die Schule Schauplatz von Dingen ist, die mit der Schule und der Person der Lehrer gar nichts zu tun haben, habe ich auch das gesagt. Und auch, dass es mir leid tut, dass sie das abgekriegt haben. (Entspricht voll und ganz der Wahrheit, da musst ich nix erfinden.).

Die Schule hat ihrerseits gesagt, dass ihr wichtig war, dass mein Sohn psychologischen und eventuell falls nötig medizinischen Beistand bekommt. Da beides geschehen ist, war diese Sitzung relativ harmonisch.

Ich aber trotzdem davon aus, dass sie, allein, um jeglichen Neuanfängen zu wehren, dem Antrag zunächst einmal folgen werden.

Das, was da bislang passiert ist, hat allen weh getan. Was mich das an Nerven gekostet hat, kann sich keiner vorstellen. Ich habe die letzten zwei Wochen mehrfach heftig daran zu arbeiten gehabt, in eine positive Sicht der Dinge zu kommen, aber im letzten Ende hat es sich gelohnt. Sonst wäre der gestrige Termin kaum so friedlich gelaufen.

Noch einmal zu eurem Fall:
Die Verhältnismäßigkeit zu wahren bedeutet doch, dass man erst androht, und dann durchführt.

Es ist- das habe ich immer wieder gelesen- heut zutage extrem schwer, Schüler per Klassenkonferenz an eine andere Schule zu überweisen. Da muss sich das Schulamt einschalten, es muss zum Beispiel der Schulpsychologe gehört werden, etc. etc. Das alles ist ja in eurem Fall in keinster Weise passiert.

Das ist ja das, was ich meine, wenn ich sage: mach dich schlau, ob du wirklich alles weisst, was die Schule im Ärmel hat. Klar ist denen daran gelegen, deinen Sohn wegzugraulen. Er setzt ihre Erfolgsquote nach unten und ausserdem bremst er seine Klasse. Die Gym-Klassen haben derzeit einen ernomen Druck, weil sie den Wissensstoff von einem ganzen Jahr auf acht Schuljahre verteilen müssen, was aber offenbar absolut nicht hinhaut, egal, in welches Bundesland man schaut! Gerade die Kinder von Klasse 5 an stehen heute mehr denn je unter Druck.

Es ist kein Wunder, wenn die Kinder dann querschlagen und sich wehren.

Aber es ist auch kein Wunder, wenn die Lehrer sich irgendwann anfangen zu wehren.

Hast du schon mal mit dem Schulamt gesprochen über eure Situation? Versuch das mal. Und guck mal, ob du vielleicht den Schulpsychologen von deiner Seite aus einschalten kannst.
 
Zuletzt bearbeitet:
Hallo Schwarz-Weiß,

ich kann gut nachfühlen, was du in der letzten Zeit mitgemacht hast, mir geht es ja nicht viel anders. Was ich nicht verstanden habe: Was für ein Antrag ist denn gestellt worden und hätte euch das nicht in der KK mitgeteilt werden müssen??
Du tust auf jeden FAll alles für deinen Sohn, was man als Mutter tun kann!

Zu unserem Fall: Wir haben uns jetzt entschlossen, erst einmal einen Brief an die Schulleiterin zu schicken, in dem wir unsere Sicht der Dinge noch einmal darlegen und auch mitteilen, dass wir der Meinung sind, dass wir die Androhung des Schulverweises als unverhältnismäßig empfinden. Ich glaube, einen formellen Einspruch können wir gar nicht einlegen, da ja "nur" eine ERziehungmaßnahme beschlossen wurde, die Androhung des Schulverweises ist laut Nieders. Schulgesetz keine Ordnungsmaßnahme!

Je nachdem, wie die Schule nun reagiert, werden wir uns eventuell anschließend an das Schulamt wenden und unseren Fall dort schildern.
Es geht uns ja einzig und allein darum, dass unser Sohn die Zeit bis zu den Sommerferien an der Schule bleiben kann, das haben wir in dem Brief auch mitgeteilt.

Was mir noch fehlt, ist ein Kommentar oder Text, in dem es um die Verhältnismäßigkeit von ERziehungs- bzw. Ordnungsmaßnahmen geht. Den würde ich gerne in dem Brief zitieren. Da habe ich im Netz nichts Passendes gefunden. Hat vielleicht jemand einen Tipp??

Okac
 
hmm, leider wird das im niedersächsischen Schulgesetz nicht so klar formuliert (in dem von SH steht zum Beispiel ganz deutlich, dass die Ordnungsmaßnahmen in einem sinnvollen Verhältnis zum Geschehen stehen müssen und erst dann verwendet werden dürfen, wenn andere Erziehungsmittel versagt haben).

Du könntest aber auf § 61 (2) hinweisen:

Schulgesetz Niedersachsen meinte:
(2) Ordnungsmaßnahmen sind zulässig, wenn Schülerinnen und Schüler ihre Pflichten grob verletzen, insbesondere gegen rechtliche Bestimmungen verstoßen, den Unterricht nachhaltig stören, die von ihnen geforderten Leistungen verweigern oder dem Unterricht unentschuldigt fernbleiben.

oder auch, was bei Dir ja auch wichtig ist, da es angedroht wird auf §61 (4):

Schulgesetz Niedersachsen meinte:
(4) Eine Maßnahme nach Absatz 3 Nrn.3 bis 6 setzt voraus, dass die Schülerin oder der Schüler durch den Schulbesuch die Sicherheit von Menschen ernstlich gefährdet oder den Unterricht nachhaltig und schwer beeinträchtigt hat.

Das bezieht sich nämlich auf den angekündigten Schulverweis. Der ist wirklich nur bei extremen Vergehen zulässig, die hier nicht vorzuliegen scheinen.
 
Hallo Sori,

danke für deine schnelle Antwort! Das ist mein Problem: In den Schulgesetzten anderer Bundesländer habe ich auch diverse Formulierungen gefunden, aber nicht im Niedersächischen. Der von Schulverweis steht unter Absatz 2, eben nicht 3-6.

Was das andere angeht, wird die Schule vllt. sagen, dass mein Sohn eben seine Pflichten grob verletzt hat bzw. den Unterricht nachhaltig stört, könnte ich mir zumindest vorstellen, weil sie es ja irgendwie begründen müssen.

In anderen Bundesländern ist ja auch die Androhung des Schulverweises bereits eine Odnungsmaßnahme, nicht so im Niedersächsischen, was ich auch sehr seltsam finde. Zumal die Androhung des Ausschlusses vom Unterricht eine solche ist, und das ist ja wohl nicht so schlimm.

Okac
 
Zuletzt bearbeitet:
Hallo, Okac,

wenn ich meinen Sohn richtig verstanden habe, hat die Lehrerin ihm gesagt, dass, wenn so etwas wie in der Vergangenheit noch einmal vorkäme, er die "Androhung auf Überweisung in die Parallelklasse" bekäme.

Meine Lesart: wir haben grad nochmal so die Kurve gekriegt, weil die Medikinet sofortige Verhaltensänderung des Kindes zufolge hatte.

Aber warten wir ab, was wir schriftlich mitgeteilt bekommen.


Ich habe das Nachstehende für Niedersachsen gefunden:

§ 61
Ordnungsmaßnahmen
(1) Erziehungsmittel sind pädagogische Einwirkungen. Sie sind zulässig, wenn Schülerinnen oder Schüler den Unterricht beeinträchtigen oder in anderer Weise ihre Pflichten verletzen. Sie können von einzelnen Lehrkräften oder von der Klassenkonferenz angewendet werden.

(2) Ordnungsmaßnahmen sind zulässig, wenn Schülerinnen und Schüler ihre Pflichten grob verletzen, insbesondere gegen rechtliche Bestimmungen verstoßen, den Unterricht nachhaltig stören, die von ihnen geforderten Leistungen verweigern oder dem Unterricht unentschuldigt fernbleiben.

(3) Ordnungsmaßnahmen sind:
  1. Überweisung in eine Parallelklasse,
  2. Überweisung an eine andere Schule derselben Schulform,
  3. Androhung des Ausschlusses vom Unterricht bis zu drei Monaten,
  4. Ausschluss vom Unterricht bis zu drei Monaten,
  5. Androhung der Verweisung von allen Schulen,
  6. Verweisung von allen Schulen.
(4) Eine Maßnahme nach Absatz 3 Nrn.3 bis 6 setzt voraus, dass die Schülerin oder der Schüler durch den Schulbesuch die Sicherheit von Menschen ernstlich gefährdet oder den Unterricht nachhaltig und schwer beeinträchtigt hat. Die Verweisung von allen Schulen darf nur im Sekundarbereich II, jedoch nicht bei berufsschulpflichtigen Schülerinnen und Schülern, angeordnet werden. Für die Dauer eines Ausschlusses vom Unterricht darf die Schülerin oder der Schüler das Schulgelände nicht betreten, während dort der Unterricht oder eine andere schulische Veranstaltung stattfindet.
(5) Über Ordnungsmaßnahmen entscheidet die Klassenkonferenz unter Vorsitz der Schulleitung. Die Gesamtkonferenz kann sich oder einer Teilkonferenz nach § 35 Abs. 3
  • die Entscheidung über bestimmte Maßnahmen oder
  • die Genehmigung von Entscheidungen über bestimmte Maßnahmen
allgemein vorbehalten.

(6) Der Schülerin oder dem Schüler und ihren oder seinen Erziehungsberechtigten ist Gelegenheit zu geben, sich in der Sitzung der Konferenz, die über die Maßnahme zu entscheiden hat, zu äußern. Die Schülerin oder der Schüler kann sich sowohl von einer anderen Schülerin oder einem anderen Schüler als auch von einer Lehrkraft ihres oder seines Vertrauens unterstützen lassen. Eine volljährige Schülerin oder ein volljähriger Schüler kann sich auch von ihren oder seinen Eltern oder von einer anderen volljährigen Person ihres oder seines Vertrauens unterstützen lassen.
(7) Die Überweisung in eine Parallelklasse bedarf der Zustimmung der Schulleitung, die Überweisung an eine andere Schule derselben Schulform und die Verweisung von allen Schulen bedürfen der Genehmigung der Schulbehörde, die für die bislang besuchte Schule zuständig ist.

~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~

Da steht klar, dass die Überweisung an eine andere Schule derselben Schulform von der Schulbehörde zu entscheiden ist. Das dürfte auch der Grund sein, warum bei euch noch Ruhe herrscht und ihr nix schriftliches habt.

Widerspruch einlegen kann man erst, wenn der Bescheid da ist. Dann hat der Widerspruch allerdings wie schon gesagt aufschiebende Wirkung.

Ich finde die Vorgehensweise der Schule schon seltsam, da man nichts getan hat, um die Deeskalation herbeizuführen, und auch kein Schulpsychologe herangezogen wurde, um sich das Ganze mal anzugucken. Eurem Sohn kann man vermutlich grobe Verletzung seiner Pflichten nachweisen, und auch die Behinderung des Lernens für seine Mitschüler, aber eine GEFAHR für Leib und Leben von anderen geht von ihm definitv nicht aus. Allenfalls eine Gefahr für die Nerven seiner Lehrer und Mitschüler.

Was ich aber viel wichtiger finde: was hat euer Sohn genau? Woran liegt es konkret, dass er so um sich haut in der Schule?

Ich hab einen Tipp für euch, falls ihr nun absolut nicht dahinter kommt, was mit eurem Kind los ist und warum es so konsequent seine Schulbildung torpediert: Familienaufstellung. Oft tanzen die Kinder Dinge in der Schule aus, die dort nichts zu suchen haben. Aber man weiss ganz schlicht und ergreifend als Elternteil absolut nicht, woher es denn kommen könnte.

Beim Familienstellen nach Bernd Hellinger zeigen sich oft ganz tief unten verborgene Konflikte, und das beste dabei ist noch: sie lassen sich oft ganz einfach "heilen". Das Ziel einer Aufstellung ist zunächst das Aufzeigen dieser Dinge für die Beteiligten (es bekommt nur derjenige zu 100 % worum es geht, den es auch selber betrifft) und im zweiten Schritt das "die Dinge in den Frieden bringen", wie ich das nenne.

Das ist das, was mir dabei geholfen hat, friedlich und kooperativ in diese Klassenkonferenz zu gehen. Ich war so megasauer, ich hätte sie- vor dem Stellen- komplett wie sie waren auf die Hörner nehmen können.

Man muss allerdings gut aufpassen, es gibt gute Familiensteller und schlechte. Die schlechten bringen sehr viel eigene Wertung in die Dinge herein und können mehr verbiegen, als gesund ist.

Falls dich das interessiert können wir per PN weitermailen.
Gruß
SW
 

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