Anzeige(1)

  • Liebe Forenteilnehmer,

    Im Sinne einer respektvollen Forenkultur, werden die Moderatoren künftig noch stärker darauf achten, dass ein freundlicher Umgangston untereinander eingehalten wird. Unpassende Off-Topic Beiträge, Verunglimpfungen oder subtile bzw. direkte Provokationen und Unterstellungen oder abwertende Aussagen gegenüber Nutzern haben hier keinen Platz und werden nicht toleriert.

Einspruch bei Ordnungsmaßnahme

okac

Mitglied
Hallo,
hier kurz unser Problem: Unser Sohn, 14 J., hat nach der Grundschule mit Gymnasialempfehlung auf das Gymnasium gewechselt (er war vorher ein guter, völlig problemloser Schüler). Auf dem Gymnasium ist er von Anfang an nicht so richtig zurechtgekommen, die 6. KLasse hat er dann wiederholt. Wir haben ihn auch auf Anraten der Lehrer auf der Schule gelassen, da sie in ihm durchaus Potential sahen/sehen. Die 6. Klasse hat er dann zum 2. Mal mit mäßigem ERfolg geschafft und ist jetzt in der 7. Es haben vor 1 1/2 Jahren (als er wiederholen musste) Gespräche mit der damaligen KL stattgefunden, seitdem hat sich die Schule nie wieder an uns gewandt. Ich war im letzten Jahr zum Elternsprechtag und habe einmal mit dem (neuen) KL telefoniert, da war nicht von gravierenden Problemen die Rede. Er würde manchmal stören, außerdem gäbe es massive Probleme mit einem anderen Schüler in der Klasse (dieser hat die KLasse inzwischen verlassen) und mein Sohn hätte das ganze ein bisschen mit aufgemischt. Darum würde er auch in Sozialverhalten (wie auch etliche andere Jungs) eine schlechte NOte bekommen.
Um zum Punkt zuu kommen: Anfang NOv. wurde ich zu einem GEspräch in die Schule gebeten, es war anwesend die KL und 2 Beratungslehrer (von dieser Zusammensetzung wusste ich vorher nichts). Es würde mit meinem Sohn und seinem Verhalten so nicht mehr weitergehen, er würde stören, andere Kinder ärgern, außerdem wäre seine mündliche Mitarbeit fast in jedem Fach "5", es wäre nichts Gravierendes, aber das Fass wäre jetzt kurz vor dem Überlaufen. Sie haben ihm eine 2-wöchige Bewährungsfrist gesetzt, in der er sich bessern und sein Verhalten reflektieren sollte, sollte ihm das nicht gelingen, gebe es eine Klassenkonferenz.
Wir haben uns sofort an einen Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten gewandt (der meinen Sohn völlig in Ordnung findet, nur in seiner Einstellung zur Schule ziemlich unreif).
ER hat sich zwar in den 2 Wochen angestrengt, aber in den AUgen der Lehrer nicht genug, sodass es letzte Woche die angekündigte KOnferenz gab. Zu dieser ist mein Mann mit meinem Sohn gegangen,die Atmosphäre war wohl ziemlich schlimm. Auf jeden FAll ist der Schulverweis angedroht worden, ihm ist noch mal eine "Bewährungsfrist" von 6 Wochen eingeräumt worden, wenn er sich in dieser Zeit nich grundlegend ändert, wird er von der Schule verwiesen. In dieser Zeit werde ich jede Woche mit der KL (zu der übrigens ein relativ gutes Verhältnis besteht) telefonieren.
Ich hoffe, ich bin jetzt nicht zu ausführlich gewesen, aber ein bisschen was zur Vorgeschichte musste ich ja erklären. Worum es mir jetzt geht: Wir möchten gegen den Beschluss dieser KOnferenz vorgehen, und zwar aus folgenden Gründen:
1. Hat sich die Schule bis zu dem Gespräch im NOv. in den letzten 1 1/2 Jahren kein einziges Mal an uns gewandt.
2. Empfinden wir die Zeit von Nov. bis letzte Woche als viel zu kurz, als dass wir Gelegenheit gehabt hätten, etwas zu bewirken. Wie schon erwähnt, wir haben sofort professionelle HIlfe geholt, aber in so kurzer Zeit (die Ferien lagen ja auch noch dazwischen) kann sich da einfach nichts Entscheidendes tun.
3. War es die erste Klassenkonferenz meines Sohnes und wir finden einfach das ERgebnis viel zu hart (Androhung des Verweises). Wir sehen die Verhältnismäßigkeit in keinster Weise gewahrt.
Ich weiß, dass wir Einspruch einlegen können, sobald uns der schriftliche Bescheid zugeht. Muss dieser Einspruch auch an das Schulamt gerichtet werden oder erst mal nur an die Schule? Sollen wir uns anwaltliche HIlfe suchen? Wie geht es dann weiter?
Und nicht zuletzt: Hat jemand schon Erfahrunge mit so einer Situation gemacht, ist zu erwarten, dass die Schule dann viellicht erst recht versucht, meinen Sohn loszuwerden?
Wir haben uns übrigens inzwischen entschlossen, ihn im Sommer auf jeden FAll von der Schule zu nehmen und an einer REalschule anzumelden. ES geht uns also nur darum, das 2. Hj. dort über die Bühne zu kriegen und den Verweis zu vermeiden. DAss wir unseren Sohn trotzdem darin unterstützen werden, sein Verhalten zu verbessern und ihm auch (zumindest erst mal) nichts von dem Einspruch erzählen werden, ist selbstverständlich.
Ich bin für jeden RAt dankbar!
Okac
 
Zuletzt bearbeitet:

karma

Aktives Mitglied
Hallo Ocak,
Ich denke das dein Sohn in eine andere Schule gehört. Lass ihn prüfen ob er dem Gymnasium eigendlich in der Intelligenz und Reife am richtigen Platz ist. Viele Kinder sind zwar schlau aber die Reife hängt ein wenig hinterher. Und ein Gymnasium erfordert lange Jahre ein Schulstress und ständiges Lernen das die sensibelsten Kinder total überfordert. Ich würde dir als Alternative eine Gesamtschule empfehlen. Ich glaube das solche Kinder da am besten aufgehoben sind. Alle meine Konder sind fröhlich und lerneifrig in die Grundschule gegangen und es wurden dann auch Empfehlungen geschrieben. In die Realschule sind sie gekommen und sie wurden dann ausgerenzt da sie sehr sensibel auf Stimmungen und sie mit dem Schulsystem und dem Lernstress reagieren. Sie konnten mit der harten Welt und dem Ton der dort herscht nichts anfangen und ich habe sie in andere Schulen getan. Dort waren sie besser aufgehoben.

Karma
 

Sori

Sehr aktives Mitglied
Hallo Okac,

mein Tipp wäre, wenn ihr ihn eh runternehmen wollt und die Realschule das mitmacht, dann macht es jetzt. Dann muss er sich den Druck und Stress nicht antun, sondern bekommt gleich ne neue Chance.
Und es ist manchmal auch besser, mitten im Schuljahr zu wechseln, dann geht man nicht so leicht im Schuljahresanfangsstress als neuer Schüler unter. Und er hat auch mehr Zeit, sich einzugewöhnen.

Um Deine Frage zu beantworten, wie ihr dagegen vorgehen könnt, müsste ich dein Bundesland wissen, da das Schulgesetz länderspezifisch ist.

Sori
 
D

Deichgräfin

Gast
Hallo okac,

nach meiner Meinung ist bei einem Einspruch ein bestimmter Weg einzuhalten.
Als erstes ist der Einspruch bei der Schulleitung einzulegen.
Sollte dieser Einspruch abgelehnt werden,kann man gegen diese
" begründete" Ablehnung beim Schulamt erneut Einspruch einlegen.

Die Situation,welche du beschreibst kenne ich aus eigener Erfahrung,
allerdings in gegensätzlicher Form.

Meine Erklärung dazu wird ein bisschen lang werden,
aber ich möchte dir damit aufzeigen , dass auch anderen
Eltern in viel gravierenderen Situationen wichtige
Informationen von der Schule zurückgehalten werden.
Wäre es nicht so,hätten die Eltern vieles verhindern können.

Unserem Sohn und auch anderen Schülern wurde an der Schule
von einer Gruppe Mitschülern massive Gewalt angetan.
Meinem Sohn wurde " im Unterricht " von hinten der Schädel eingeschlagen,
einem Mitschüler wurde einige Tage vorher von diesem Schläger das Nasenbein zetrümmert,einer Mitschülerin von anderen Mitgliedern dieser
Gruppe der Arm gebrochen usw.usw.

Unser Sohn erzählte seiner Lehrerin,dass es bei diesem Schlag in seinem Kopf geknackt hätte und ihm übel wäre.
Die Lehrerin unternahm nichts, unser Sohn musste weiterhin am
Unterricht teilnehmen.
Uns hat unser Sohn davon nichts gesagt,denn gegen ihn wurden
Morddrohungen ausgesprochen ,für den Fall , dass er uns was
sagen würde,er ging weiterhin jeden Tag zur Schule,bis wir
nach drei Monaten durch Zufall hinter diese Geschichte kamen.

Wir haben anschließend sieben Monate gebraucht,
um unseren Jungen von dieser an eine andere Schule zu bekommen.
Unser Sohn nahm in dieser Zeit am Unterricht nicht mehr teil, fehlte "unentschuldigt",die Schulleitung meldete sich erst nach 5 Monaten,
"offiziell" mit einem "zurückdatierten" Schreiben,
als die Angelegenheit für die Schule eng wurde,
Es ging in allen Fällen um die Verletzung der Aufsichtspflicht
der Lehrer. Aus diesem Grund wurden die Lehrer vom Schulleiter
gedeckt .

Nach Ansicht des Schulleiters sollte unser Sohn diese Schule weiterhin besuchen, da für einen Schulwechsel die erforderlichen
"pädagogischen Gründe" nicht vorliegen würden, und dass ihm
an der Schule der Schädel gebrochen wurde,
dass sollten wir erstmal beweisen.Uns wurde an dieser Schule
sogar gesagt, wir Eltern hätten es ja auch getan haben können.

Es fanden keine "offiziellen"Klassenkonferenzen über diese Vorfälle statt.
Als ich meinen Sohn befragte wie die anderen Vorfälle gehandhabt wurden,
sagte er ,es sei irgendwie beim Rektor "weggesprochen" worden hätten
die Kinder gesagt.(?)
Strafen hätte es keine gegeben, der Schläger musste nur eine Woche lang
die Tische in der Kantine abwischen,das war es.
Keines der gewalttätigen Kinder bekam einen Schulverweis, es wurde alles
intern geregelt.

Ich versuchte damals ,mich zur Klärung unserer Angelegenheit mit
den Eltern der gewalttätigen Schüler in Verbindung zu setzen.

Es gab nur ein Elternpaar, mit dem man auf vernünftiger Basis reden konnte,die anderen Eltern waren genauso aggressiv und asozial in ihrem
Verhalten wie ihre Kinder, ..zum Teil miteinander verwandt.
Das alles auch nur zur Erklärung , damit du weißt worum es ging.

Dieses eine Elternpaar erzählte uns,dass ihre drei Kinder diese Schule besuchen,das eine Kind auch schon öfter durch Gewalt aufgefallen war,
wie sich erst später für die Eltern herausstellte.

Sie und ihr Mann allerdings nie eine Nachricht der Schule darüber erhalten haben. An den Sprechtagen in der Schule,wurde das negative Sozialverhalten ihres Kindes mit keinem Wort erwähnt.
Es schien alles in Ordnung.
So hatten sie keinen Grund und keine Möglichkeit,
als Eltern erzieherisch einzugreifen.

Die Eltern fielen aus allen Wolken,als ich ihnen erzählte woran ihr
Kind bereits überall beteiligt war. Sie wussten von nichts.

Bei einem anschließenden Gespräch an der Schule fragte ich danach,
wieso Eltern nicht sofort benachrichtigt werden,wenn mit dem Kind an
der Schule was schief läuft.
Dann könnte man als Eltern sofort eingreifen und nicht erst dann,
wenn das Kind bereits in den Brunnen gefallen ist.
In meinen Augen würde die Schule so Vorschub leisten, dass das Kind
sich weiterhin in diese von vielen Eltern ungewünschte Richtung entwickeln kann.

Die Antwort darauf war der Hammer :

Wir an dieser Schule fahren eine besondere Schiene.
Wir sammeln die Vorfälle , bis es in unseren Augen
zu einer Klassenkonferenz reicht.
Wir Lehrer sind bereits vor Jahren mit den Eltern der Schüler überein gekommen,dass Differenzen unter den Schülern von den Eltern
unter sich zu regeln sind , wir hatten keine Lust mehr dazu,
uns ständig von den Eltern anhören zu müssen, unser Kind macht das nicht.

Übrigens hat man uns an dieser Schule die Adressen der Eltern
verweigert,als wir uns mit ihnen in Verbindung setzen wollten.
Wir bekamen diese Adressen nicht einmal mit der Hilfe eines Anwalts.
Der Schulleiter berief sich auf den Datenschutz,wir sollten selbst
zusehen,woher wir die Adressen bekommen.
Wieso Datenschutz ?
Wir Eltern, hatten bei der Einschulung an diese Schule zugestimmt,
dass unsere Adressen und Telefonnummern in eine Liste eingetragen
wurden , die alle Eltern bekamen, damit man sich untereinander in Verbindung setzen kann für den Fall, dass die Schulstunden mal aus einem bestimmten Grund,z.B.höhere Gewalt,plötzlich ausfallen.
Allerdings war diese Liste inzwischen veraltet, nicht mehr aktuell

Man bekam an dieser Schule keinerlei Information,
konnte so seine Kinder nicht gleich im Ansatz davor schützen
Opfer oder Täter zu werden.

Allerdings sehe ich in deinem Fall ,okac, keinen Grund,
wieso euer Sohn sein asoziales Verhalten an der Schule nicht von
einen auf den anderen Tag ändern kann.
Denn darum geht es hier,nicht um seine Noten.

Ihm ist eine Menge Zeit eingeräumt worden sein Verhalten zu ändern,
er scheint aber immer noch vor den anderen Schülern
den Obermacker zu machen.

Warum nimmst du nicht mal als Besucher eine Stunde am Unterricht deines Sohnes teil, ohne dass dein Sohn es vorher weiß?

Dann ist es an ihm aus allen Wolken zu fallen.
Heilsamer Schock ??!!
Er weiß es ja schon länger,dass er sich an der Schule nicht richtig verhält.
Du wirst dann selbst sehen, wie er sich an der Schule benimmt,
und welchen Stand er in der Klassengemeinschaft hat.
Außerdem wäre es für deinen Sohn verdammt peinlich vor den
Mitschülern und somit ein triftiger Grund ,
sein Verhalten rigoros zu ändern.
Er kann sich in Zukunft nicht sicher sein,
ob Mama oder Papa mal wieder unverhofft an der Schule erscheinen.

Man sollte seinem Kind nicht immer die Hand vor den Hintern halten,
eine Stunde Peinlichkeit hat für sein weiteres Leben keine gravierenden
Folgen ,ein Schulverweis schon.
Wer gibt euch die Garantie, dass er sich an der Realschule anders verhalten wird , dort nicht genau das Gleiche passiert.

Ich hoffe für euch,dass ihr es irgendwie hinbekommt ,
dass der Junge sich ändert,er versaut sich sonst sein
weiteres Leben.Das schnallt er nur noch nicht richtig.

Sein gesamtes bisheriges Verhalten wird in seiner Schulakte festgehalten.
Diese Akte wird ihn an alle folgenden Schulen begleiten.
Die neuen Lehrer wissen so ganz genau,mit wem sie es zu tun haben.
Sollte wieder was vorfallen,wird es heißen ,
er hat ja an der anderen Schule schon......

Gruß Karin
 
Zuletzt bearbeitet:

Sori

Sehr aktives Mitglied
@ Deichgräfin:

1. Deine Geschichte ist zwar OT, aber mit dem Datenschutz ist die Schule im Recht.

2. finde ich es hart, gleich von "asozial" zu sprechen - wir können nicht beurteilen, was dort abgelaufen ist. Man weiß eben nicht, wie sich Schüler benehmen, vielleicht ist der Sohn von Okac in der Schule genauso unschuldig wie Deiner...

3. benehmen sich Kinder im Allgemeinen, wenn hinten die Eltern sitzen, total anders als im sonstigen Schulalltag. Ist ja auch eigentlich logisch, oder? Würdest Du als Kind den Klassenkaspar machen, wenn Deine Mutter hinten sitzt?? Wohl kaum...
Diese Maßnahme bringt wohl eher wenig..

4. sollten Pädagogen eigentlich wissen, dass sich Verhalten nicht innerhalb von 14 Tagen ändert, selbst 6 Wochen ist ein kruzer Zeitraum dafür. Ein Kind verhält sich ja in der Regel nicht aus Böswilligkeit so, sondern es gibt Gründe (Streit mit Mitschülern, Langeweile, Überforderung, Stress daheim, etc.) Das muss erstmal abgeklärt und angegangen werden.

5. Sollte man nicht überschätzen, was in so einer Schulakte steht. Das ist in der Regel nicht viel - kaum ein Lehrer (vor allem im Gymi) macht sich die Mühe, da was reinzuschreiben. Im Zweifelsfall mal um Einsicht bitten.
 
D

Deichgräfin

Gast
Hallo Sori,

wieso ist die Schule mit dem Datenschutz im Recht ?

Alle Eltern hatten sich mit Unterschrift einverstanden erklärt,
dass die Adressen und Telefonnummern als Liste an alle Eltern weitergereicht werden,
damit man sich in Verbindung setzen kann,falls es Probleme geben sollte.
Das war in der Vergangenheit auch einmal nötig gewesen,
als die Schulen wegen plötzlicher Sturmwarnung geschlossen wurde,
die Kinder Zuhause bleiben sollten.

Den Eltern wurde an dieser Schule auferlegt ,persönliche Differenzen
der Schüler unter sich zu regeln.
Dazu braucht man natürlich die aktuellen Adressen,
wie soll man sich sonst in Verbindung setzen.

Kannst du das als Lehrerin nachvollziehen ?

Gibt es solch eine Liste an deiner Schule nicht ?
Gab es hier schon an der Grundschule meines Sohnes.
 
Zuletzt bearbeitet:

Sori

Sehr aktives Mitglied
@ Deichgräfin: da das hier überhaupt nicht hingehört, antworte ich Dir per PN. Ansonsten eröffne bitte einen eigenen Thread zu diesem Thema!
 
D

Deichgräfin

Gast
Doch Sori,

es gehört hier her !!!

Die Schule hat gegenüber den Eltern eine Informationspflicht,
sollte das Kind an der Schule, mit seinem Verhalten, aus dem
üblichen Rahmen fallen.
Wird dieser Informationspflicht nicht Genüge getan,leistet
die Schule Vorschub , dass das Kind sich weiter in eine Richtung
entwickelt, die von den ahnungslosen Eltern nicht gewünscht wird.

Nimmt den ahnungslosen Eltern so die Möglichkeit rechtzeitig einzugreifen.

Genauso ist es in dem Fall der Threaderstellerin geschehen !!!

Diese Eltern hätten bestimmt schon eher reagiert,hätten sie
davon gewusst, dann wäre es wahrscheinlich nicht zu einem Schulverweis gekommen.
 
Zuletzt bearbeitet:

okac

Mitglied
Hallo,
erstmal vielen Dank für die Antworten.
@karma: Wie ich schon geschrieben haben, werden wir ihn im Sommer auf jeden Fall runter nehmen (es sei denn, es geschieht ein Wunder). Ich hatte auch mit der KL besprochen, ihn evtl. jetzt zum Hj. runterzunehmen, aber sie meinte, das wäre sehr schwierig, da die Realschulen hier sehr voll seien und ein Wechsel im Schuljahr wohl nur ganz selten möglich ist. Ein anderer Junge aus der Klasse meines Sohnes wollte jetzt wechseln (aus Überforderungsgründen) und es ging auch nicht. Die Lehrerin ist auch der Meinung, er sollte das aus pädagogischen Gründen durchstehen und er könnte leistungsmäßig auf dem Gymnasium mithalten, wenn er sich nicht so verweigern würde.
@Sori: Wir leben in Niedersachsen. Habe ich es richtig verstanden, dass du Lehrerin bist?
@Deichgräfin: Was mit deinem Sohn passiert ist, tut mir Leid, eine schlimme Geschichte! Die Schule hat ja wohl in der Situation völlig versagt.
Allerdings kann man das wohl kaum mit der Situation meines Sohnes vergleichen. Er ist nie aggressiv gegenüber anderen Kindern gewesen, das behauptet auch die Schule nicht. Mit "ärgern" meinte ich, manchmal einen Spruch loslassen, sich lustig machen (was natürlich auch nicht die feine Art ist, das will ich damit nicht sagen), aber keinesfalls körperliche Gewalt. Er ist in seiner Klasse auch durchaus beliebt, im Übrigen hat er ebenfalls viele Freunde, das aber nur am Rande. Von daher würde ich mich auch dagegen verwehren, dass du sein Verhalten als "asozial" bezeichnest, ich denke, da solltest du dir kein Urteil anmaßen!
Im Übrigen fühle ich mich von Sori richtig verstanden. Mir geht es ja gar nicht darum, sein Verhalten zu rechtfertigen, sondern einzig und allein um die, wie ich finde, überzogene Reaktion der Schule und den viel zu kurzen ihm eingeräumten Zeitraum.
Und wir wussten eben nicht, wie es um ihn (an der Schule) steht, denn würdest du 1 1/2 Jahre nichts von der Schule hören, keinen Anruf erhalten, nicht zum Gespräch gebeten werden, würdest du wohl auch nicht denken, dass es so dramatisch ist.
Wir halten unserem Sohn auch keineswegs die "Hand unter den HIntern" (oder wie hattest du das ausgedrückt?), sondern arbeiten sehr daran, dass sich sein Verhalten udn seine Leistungsbereitschaft (denn darum geht es in allererster Linie!) verbessern, weil, wie du ja ganz richtig bemerkst, es keine Garantie gibt, dass er sich auf der Realschule bessert.
Okac
 

Sori

Sehr aktives Mitglied
@ Deichgräfin: Mit der Informationspflicht hast du natürlich vollkommen Recht. Das ist ja auch der Grund, warum Okac Einspruch einlegen möchte und auch sollte. Nur diese Datenschutzsache wollte ich an dieser Stelle nicht erörtern ;)

@ Okac:

Du hast schon Recht. Ein Schulverweis erscheint an dieser Stelle sehr überzogen zu sein und da würde ich auch gegen angehen. Allerdings erstmal im ruhigen (noch ist er ja nicht ausgesprochen) - also das Gespräch mit Klassenleitung und Schulleitung suchen. Erklärt denen, dass ihr was unternehmt und versucht gemeinsam zu überlegen, wie ihr Euren Jungen unterstützen könnt. Denn das ist nicht nur Eure Aufgabe, sondern auch die der Schule. Und damit, dass ihr zum Psychologen gegangen seid, habt ihr ja schon einen sehr guten Schritt gemacht.

So, jetzt zum Rechtlichen:

Welcher Verweis ist gemeint? Es gibt da oft Missverständnisse. Soll er tatsächlich der Schule verwiesen werden oder handelt es sich "lediglich" um einen schriftlichen Eintrag in der Schülerakte?

Ich zitier mal ein paar Absätze aus Eurem Schulgesetz:


§61 meinte:
....

(2) Ordnungsmaßnahmen sind zulässig, wenn Schülerinnen und Schüler ihre Pflichten grob verletzen, insbesondere gegen rechtliche Bestimmungen verstoßen, den Unterricht nachhaltig stören, die von ihnen geforderten Leistungen verweigern oder dem Unterricht unentschuldigt fernbleiben.

(3) Ordnungsmaßnahmen sind:
  1. Überweisung in eine Parallelklasse,
  2. Überweisung an eine andere Schule derselben Schulform,
  3. Androhung des Ausschlusses vom Unterricht bis zu drei Monaten,
  4. Ausschluss vom Unterricht bis zu drei Monaten,
  5. Androhung der Verweisung von allen Schulen,
  6. Verweisung von allen Schulen.
(4) .... Eine Maßnahme nach Absatz 3 Nrn.3 bis 6 setzt voraus, dass die Schülerin oder der Schüler durch den Schulbesuch die Sicherheit von Menschen ernstlich gefährdet oder den Unterricht nachhaltig und schwer beeinträchtigt hat. ...

(6)
Der Schülerin oder dem Schüler und ihren oder seinen Erziehungsberechtigten ist Gelegenheit zu geben, sich in der Sitzung der Konferenz, die über die Maßnahme zu entscheiden hat, zu äußern. Die Schülerin oder der Schüler kann sich sowohl von einer anderen Schülerin oder einem anderen Schüler als auch von einer Lehrkraft ihres oder seines Vertrauens unterstützen lassen.

Also, ich halte es nach Deiner Schilderung für sehr übertrieben, davon auszugehen, dass Dein Sohn den Unterricht massiv beeinträchtigt, um ihn tatsächlich der Schule zu verweisen. Immerhin ist dies die höchste aller Ordnungsmaßnahmen und sollte nur dann erfolgen, wenn alles andere versagt hat.
Deswegen gehe ich eher davon aus, dass ein schriftlicher Verweis gemeint ist. Falls dem nicht so ist, korrigier mich bitte.

Wenn es tatsächlich um ersteres gehen sollte, wäre das Vorgehen ein förmlicher Widerspruch, der zum einen an die Schulleitung und zum anderen an die untere Schulaufsichtsbehörde geht. Dafür würde ich dann aber in der Tat juristischen Rat in Anspruch nehmen, um den korrekten Weg zu gehen.

Halt uns mal auf dem Laufenden

Sori

(P.S.: Ich bin keine Lehrerin, aber auf dem Weg dahin ;) )
 

Anzeige (6)

Anzeige (6)

Anzeige(8)

Regeln Hilfe Benutzer

Du bist keinem Raum beigetreten.

    Anzeige (2)

    Oben