Hallo,
hier kurz unser Problem: Unser Sohn, 14 J., hat nach der Grundschule mit Gymnasialempfehlung auf das Gymnasium gewechselt (er war vorher ein guter, völlig problemloser Schüler). Auf dem Gymnasium ist er von Anfang an nicht so richtig zurechtgekommen, die 6. KLasse hat er dann wiederholt. Wir haben ihn auch auf Anraten der Lehrer auf der Schule gelassen, da sie in ihm durchaus Potential sahen/sehen. Die 6. Klasse hat er dann zum 2. Mal mit mäßigem ERfolg geschafft und ist jetzt in der 7. Es haben vor 1 1/2 Jahren (als er wiederholen musste) Gespräche mit der damaligen KL stattgefunden, seitdem hat sich die Schule nie wieder an uns gewandt. Ich war im letzten Jahr zum Elternsprechtag und habe einmal mit dem (neuen) KL telefoniert, da war nicht von gravierenden Problemen die Rede. Er würde manchmal stören, außerdem gäbe es massive Probleme mit einem anderen Schüler in der Klasse (dieser hat die KLasse inzwischen verlassen) und mein Sohn hätte das ganze ein bisschen mit aufgemischt. Darum würde er auch in Sozialverhalten (wie auch etliche andere Jungs) eine schlechte NOte bekommen.
Um zum Punkt zuu kommen: Anfang NOv. wurde ich zu einem GEspräch in die Schule gebeten, es war anwesend die KL und 2 Beratungslehrer (von dieser Zusammensetzung wusste ich vorher nichts). Es würde mit meinem Sohn und seinem Verhalten so nicht mehr weitergehen, er würde stören, andere Kinder ärgern, außerdem wäre seine mündliche Mitarbeit fast in jedem Fach "5", es wäre nichts Gravierendes, aber das Fass wäre jetzt kurz vor dem Überlaufen. Sie haben ihm eine 2-wöchige Bewährungsfrist gesetzt, in der er sich bessern und sein Verhalten reflektieren sollte, sollte ihm das nicht gelingen, gebe es eine Klassenkonferenz.
Wir haben uns sofort an einen Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten gewandt (der meinen Sohn völlig in Ordnung findet, nur in seiner Einstellung zur Schule ziemlich unreif).
ER hat sich zwar in den 2 Wochen angestrengt, aber in den AUgen der Lehrer nicht genug, sodass es letzte Woche die angekündigte KOnferenz gab. Zu dieser ist mein Mann mit meinem Sohn gegangen,die Atmosphäre war wohl ziemlich schlimm. Auf jeden FAll ist der Schulverweis angedroht worden, ihm ist noch mal eine "Bewährungsfrist" von 6 Wochen eingeräumt worden, wenn er sich in dieser Zeit nich grundlegend ändert, wird er von der Schule verwiesen. In dieser Zeit werde ich jede Woche mit der KL (zu der übrigens ein relativ gutes Verhältnis besteht) telefonieren.
Ich hoffe, ich bin jetzt nicht zu ausführlich gewesen, aber ein bisschen was zur Vorgeschichte musste ich ja erklären. Worum es mir jetzt geht: Wir möchten gegen den Beschluss dieser KOnferenz vorgehen, und zwar aus folgenden Gründen:
1. Hat sich die Schule bis zu dem Gespräch im NOv. in den letzten 1 1/2 Jahren kein einziges Mal an uns gewandt.
2. Empfinden wir die Zeit von Nov. bis letzte Woche als viel zu kurz, als dass wir Gelegenheit gehabt hätten, etwas zu bewirken. Wie schon erwähnt, wir haben sofort professionelle HIlfe geholt, aber in so kurzer Zeit (die Ferien lagen ja auch noch dazwischen) kann sich da einfach nichts Entscheidendes tun.
3. War es die erste Klassenkonferenz meines Sohnes und wir finden einfach das ERgebnis viel zu hart (Androhung des Verweises). Wir sehen die Verhältnismäßigkeit in keinster Weise gewahrt.
Ich weiß, dass wir Einspruch einlegen können, sobald uns der schriftliche Bescheid zugeht. Muss dieser Einspruch auch an das Schulamt gerichtet werden oder erst mal nur an die Schule? Sollen wir uns anwaltliche HIlfe suchen? Wie geht es dann weiter?
Und nicht zuletzt: Hat jemand schon Erfahrunge mit so einer Situation gemacht, ist zu erwarten, dass die Schule dann viellicht erst recht versucht, meinen Sohn loszuwerden?
Wir haben uns übrigens inzwischen entschlossen, ihn im Sommer auf jeden FAll von der Schule zu nehmen und an einer REalschule anzumelden. ES geht uns also nur darum, das 2. Hj. dort über die Bühne zu kriegen und den Verweis zu vermeiden. DAss wir unseren Sohn trotzdem darin unterstützen werden, sein Verhalten zu verbessern und ihm auch (zumindest erst mal) nichts von dem Einspruch erzählen werden, ist selbstverständlich.
Ich bin für jeden RAt dankbar!
Okac
hier kurz unser Problem: Unser Sohn, 14 J., hat nach der Grundschule mit Gymnasialempfehlung auf das Gymnasium gewechselt (er war vorher ein guter, völlig problemloser Schüler). Auf dem Gymnasium ist er von Anfang an nicht so richtig zurechtgekommen, die 6. KLasse hat er dann wiederholt. Wir haben ihn auch auf Anraten der Lehrer auf der Schule gelassen, da sie in ihm durchaus Potential sahen/sehen. Die 6. Klasse hat er dann zum 2. Mal mit mäßigem ERfolg geschafft und ist jetzt in der 7. Es haben vor 1 1/2 Jahren (als er wiederholen musste) Gespräche mit der damaligen KL stattgefunden, seitdem hat sich die Schule nie wieder an uns gewandt. Ich war im letzten Jahr zum Elternsprechtag und habe einmal mit dem (neuen) KL telefoniert, da war nicht von gravierenden Problemen die Rede. Er würde manchmal stören, außerdem gäbe es massive Probleme mit einem anderen Schüler in der Klasse (dieser hat die KLasse inzwischen verlassen) und mein Sohn hätte das ganze ein bisschen mit aufgemischt. Darum würde er auch in Sozialverhalten (wie auch etliche andere Jungs) eine schlechte NOte bekommen.
Um zum Punkt zuu kommen: Anfang NOv. wurde ich zu einem GEspräch in die Schule gebeten, es war anwesend die KL und 2 Beratungslehrer (von dieser Zusammensetzung wusste ich vorher nichts). Es würde mit meinem Sohn und seinem Verhalten so nicht mehr weitergehen, er würde stören, andere Kinder ärgern, außerdem wäre seine mündliche Mitarbeit fast in jedem Fach "5", es wäre nichts Gravierendes, aber das Fass wäre jetzt kurz vor dem Überlaufen. Sie haben ihm eine 2-wöchige Bewährungsfrist gesetzt, in der er sich bessern und sein Verhalten reflektieren sollte, sollte ihm das nicht gelingen, gebe es eine Klassenkonferenz.
Wir haben uns sofort an einen Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten gewandt (der meinen Sohn völlig in Ordnung findet, nur in seiner Einstellung zur Schule ziemlich unreif).
ER hat sich zwar in den 2 Wochen angestrengt, aber in den AUgen der Lehrer nicht genug, sodass es letzte Woche die angekündigte KOnferenz gab. Zu dieser ist mein Mann mit meinem Sohn gegangen,die Atmosphäre war wohl ziemlich schlimm. Auf jeden FAll ist der Schulverweis angedroht worden, ihm ist noch mal eine "Bewährungsfrist" von 6 Wochen eingeräumt worden, wenn er sich in dieser Zeit nich grundlegend ändert, wird er von der Schule verwiesen. In dieser Zeit werde ich jede Woche mit der KL (zu der übrigens ein relativ gutes Verhältnis besteht) telefonieren.
Ich hoffe, ich bin jetzt nicht zu ausführlich gewesen, aber ein bisschen was zur Vorgeschichte musste ich ja erklären. Worum es mir jetzt geht: Wir möchten gegen den Beschluss dieser KOnferenz vorgehen, und zwar aus folgenden Gründen:
1. Hat sich die Schule bis zu dem Gespräch im NOv. in den letzten 1 1/2 Jahren kein einziges Mal an uns gewandt.
2. Empfinden wir die Zeit von Nov. bis letzte Woche als viel zu kurz, als dass wir Gelegenheit gehabt hätten, etwas zu bewirken. Wie schon erwähnt, wir haben sofort professionelle HIlfe geholt, aber in so kurzer Zeit (die Ferien lagen ja auch noch dazwischen) kann sich da einfach nichts Entscheidendes tun.
3. War es die erste Klassenkonferenz meines Sohnes und wir finden einfach das ERgebnis viel zu hart (Androhung des Verweises). Wir sehen die Verhältnismäßigkeit in keinster Weise gewahrt.
Ich weiß, dass wir Einspruch einlegen können, sobald uns der schriftliche Bescheid zugeht. Muss dieser Einspruch auch an das Schulamt gerichtet werden oder erst mal nur an die Schule? Sollen wir uns anwaltliche HIlfe suchen? Wie geht es dann weiter?
Und nicht zuletzt: Hat jemand schon Erfahrunge mit so einer Situation gemacht, ist zu erwarten, dass die Schule dann viellicht erst recht versucht, meinen Sohn loszuwerden?
Wir haben uns übrigens inzwischen entschlossen, ihn im Sommer auf jeden FAll von der Schule zu nehmen und an einer REalschule anzumelden. ES geht uns also nur darum, das 2. Hj. dort über die Bühne zu kriegen und den Verweis zu vermeiden. DAss wir unseren Sohn trotzdem darin unterstützen werden, sein Verhalten zu verbessern und ihm auch (zumindest erst mal) nichts von dem Einspruch erzählen werden, ist selbstverständlich.
Ich bin für jeden RAt dankbar!
Okac
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