N
Nickel
Gast
"Eltern eines erwachsenen Kindes haben nur während dessen Berufsausbildung Anspruch auf das staatliche Kindergeld. Ein Kind befindet sich jedoch nicht in Ausbildung, wenn es sich zwar an einer Universität immatrikuliert, aber tatsächlich das Studium noch nicht aufgenommen hat und vorerst weiter einer Vollzeiterwerbstätigkeit nachgeht. Urteil des BFH vom 23.11.2001 - VI R 77/99"
Es IST nicht rechtens. Aber ich habe auch kein Jura studiert - darf ich es trotzdem posten?
Es IST nicht rechtens. Aber ich habe auch kein Jura studiert - darf ich es trotzdem posten?