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Einschreiben als Student wegen Versicherung,Ticket,Kindergeld und nebenbei Arbeiten?

N

Nickel

Gast
"Eltern eines erwachsenen Kindes haben nur während dessen Berufsausbildung Anspruch auf das staatliche Kindergeld. Ein Kind befindet sich jedoch nicht in Ausbildung, wenn es sich zwar an einer Universität immatrikuliert, aber tatsächlich das Studium noch nicht aufgenommen hat und vorerst weiter einer Vollzeiterwerbstätigkeit nachgeht. Urteil des BFH vom 23.11.2001 - VI R 77/99"


Es IST nicht rechtens. Aber ich habe auch kein Jura studiert - darf ich es trotzdem posten? ;)
 
G

Gelöscht

Gast
Das bezieht sich auf die Überbrückungszeit zwischen Schulabschluss und Studiumbeginn, wenn ich es "recht" verstehe :eek:


EDIT:
Oh nein, ich bin noch geprägt! Ich halt ab jetzt echt meine Klappe zu dem Thema....
 

Baeng

Mitglied
Klar, ich habe nur die Gesetzesnormen zurechtgerückt. Was gute Anwälte da mit Auslegung hinkriegen interessiert mich nicht. Ob der Job als Verpackerin von der TE als Vollzeitbeschäftigung gedacht war bezweifel ich jedoch. Und daran scheint es wohl zu hängen.

Rein gesetzlich gesehen ist es völlig in Ordnung nebst Immatrikulierung zu arbeiten und als Nebeneffekt nunmal die Vorteile daraus zu ziehen.
 
G

Gelöscht

Gast
@ Baeng

Und weißt du, wie sich das mit Nickels Beitrag verhält? Ist das nur auf die Überbrückungszeit bezogen?
Also Immatrikulation + Vollzeitjob = kein Kindergeld?
Studium (Semesterbeginn) + Vollzeitjob = Kindergeld?
 

Baeng

Mitglied
Ich bin noch nie an Hochschulrecht herangekommen. Aus meiner Studentenzeit weiß ich nur das man ab einer bestimmten Stundenanzahl versicherungstechnisch nichtmehr als Student gewertet wird.

Kindergeld ist meines Wissens nach sowohl an das Gehalt gekoppelt was so um die ~8000 € nicht überschreiten darf (Weiß nur das es 2007 7640 €/Jahr waren, wurde aber erhöht.) als auch an den Ausbildungsstatus. Ich bin nach lesen des Eingangsposts davon ausgegangen das die TE eine Teilzeitbeschäftigung annehmen möchte, bei Vollzeit wird es wohl wesentlich komplizierter.

Wenn es euch interessiert, Kindergeld ist in den §§31ff. EStG geregelt.

Zu Überbrückungszeit habe ich hier mal das rausgesucht, auch vom BFH:

http://www.kostenlose-urteile.de/BF...cksichtigung-als-Kind-nicht-aus.news10158.htm

"Ein Kind, das auf einen Ausbildungsplatz wartet oder sich zwischen zwei Ausbildungsabschnitten befindet, ist auch für die Monate beim Kindergeldberechtigten als Kind zu berücksichtigen, in denen es einer Vollzeiterwerbstätigkeit nachgeht."

nickels Beitrag bezieht sich wohl auf die genaue (Wunsch)-Situation des TE's. Kenne den sachverhalt jedoch nicht, kann also keine Aussage treffen.
 
G

Gelöscht

Gast
Diese Einkommensgrenze von 8005€ wurde 2012 abgeschafft.
Nun gibt es ein Maximum an 20 Stunden pro Woche, die neben einer Ausbildung gearbeitet werden dürfen.

@Baeng
Ah ja, ok. Also Überbrückung + Vollzeit + Kindergeld geht klar.

Dann bezieht sich Nickels Beitrag wohl tatsächlich auf ... keine Ahnung :rolleyes:
"[...] immatrikuliert [...] tatsächlich das Studium noch nicht aufgenommen hat und vorerst weiter einer Vollzeiterwerbstätigkeit nachgeht."
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
G

Gast

Gast
Du musst dich doch nicht einschreiben um Kindergeld zu bekommen.
Im Prinzip kannst du dich doch auch einfach "bewerben", am besten wäre das bei einem Studienfach mit hohem NC, beispielsweise Biochemie. Dort wirst du wahrscheinlich abgelehnt, diese Ablehnung schickst du dann zum Amt, du wirst dann als studienplatzsuchend gemeldet.Dann bekommst du dein Kindergeld wenigstens.
 

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