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Einschreiben als Student wegen Versicherung,Ticket,Kindergeld und nebenbei Arbeiten?

G

Gelöscht

Gast
Hey,

ich war mir nicht ganz sicher, ob es legal ist, was ihr hier schreibt. Immerhin geht es um die Erschleichung von Leistungen.
Demnach habe ich mich an eine höhere Stelle gewandt und nachgefragt. Jetzt bin ich schlauer.
Also du, Gast, bist zivil- und strafrechtlich für das haftbar, was du geschrieben hast.
Auch der Versuch einer Straftat ist strafbar. Ebenso alle anderen, die dazu einen "Tipp" geben.

Ich gehe einfach nur davon aus, dass dieser Thread gelöscht wird, wollte euch trotzdem noch kurz über das "Warum" aufklären, falls es dazu kommt.
 

Yukmaus

Aktives Mitglied
Was faselst du denn da von irgendwelchen Straftaten? Hier wurde ganz normal diskutiert wie man Arbeit und Studium am besten verbindet oder auch nicht.

Lies erstmal den thread, bevor du dich hier dumm aufbläst, wenn du schon nix sinnvolles zum Thema zu sagen hast.
 
G

Gelöscht

Gast
"den Studentenstatus brauche ich nur für das Semesterticket, die Krankenversicherung und das Kindergeld"

Erschleichung von Leistungen.
Also was willst du nochmal mit was verbinden? Arbeit und Studium? Oder Arbeit und Leistungen aus einem Scheinstudium?
Ich finde deine Antwort beleidigend, unangebracht und glaube, du hast selbst den ersten Beitrag nicht gelesen.
Ich habe mich erklärt, weil ich etwas glaubte. Dann wurde ich darin bestätigt. Dann habe ich es hier geschrieben, falls später Fragen auftauchen. Ich habe eine Erklärung, eine Information und eine Warnung ausgegeben.

Ist das "dumm aufblasen?" Soll ich mich mal dumm aufblasen und in deinen Beiträgen nach einem Tipp suchen, der dich mit strafbar macht, wenn es einen gibt? Ich glaube dann wäre ich das A*******, das du in mir sehen willst.
 
G

Gelöscht

Gast
§263 I,II

(1) Wer in der Absicht, sich oder einem Dritten einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen, das Vermögen eines anderen dadurch beschädigt, daß er durch Vorspiegelung falscher oder durch Entstellung oder Unterdrückung wahrer Tatsachen einen Irrtum erregt oder unterhält, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.


Ich bin doch nicht so dumm, was?

- BaföG
- Mensaessen
- Öffentliche Verkehrsmittel
- Krankenkassenbeiträge
- andere Sozialleistungen wie Kindergeld/Renten
- vergünstigte kulturelle Einrichtungen
 

Yukmaus

Aktives Mitglied
Also damit auch Du es endlich kapierst (toi toi toi):

Wunschdenken ist noch lange keine Straftat.
Sich als Student einzuschreiben, egal aus welchen Gründen, berechtigt nunmal MEISTENS zu gewissen Dingen, das hat aber auch gar nichts mit Erschleichen zu tun, da ein Student nunmal ein Student ist, egal aus welchem Grund. Er zahlt seine Gebühren und macht bei seinen Anträgen wahrheitsgemäße Angaben und damit ist die Sache in Ordnung!

Drittens, und das ist hier eigentlich der Punkt, ist dein sogenanntes "Erschleichen" (was für ein geistiger Dünn*****s) hier gar nicht möglich, da wie schon von mir weiter oben erklärt, Kindergeld und studentische KV mit einem Vollzeitjob (und schon mit einem Teilzeitjob) gar nicht möglich sind! Der Gesetzgeber hat hier ganz bewußt genau so einem Wunschdenken einen Riegel vorgeschoben, sonst könnt sich ja jeder Arbeitnehmer nebenher einschreiben wegen der günstigen KV. Auch der Status als "Student" fällt flach ab 400 Euro Verdienst.
Hast dus jetzt verstanden oder soll ich nochmal langsamer tippen?

Und nun troll dich aus diesen thread, da du ja außer Unverschämtheiten und deplazierten Drohungen nix gescheites anzubieten hast. Aufmerksamkeit kannste auch woanders suchen.

Ich bin doch nicht so dumm, was?
leider doch.

Du kannst anscheinend nicht mal den selbst geposteten Text verstehen. Da steht was von "Vorspiegelung falscher Tatsachen". Wie soll das bitte gehen? Ein Arbeitnehmer wird als solcher über die Sozialversicherung bei der Krankenkasse gemeldet, meinste der kann dann hingehen und sagen "ach ich arbeite doch gar nicht, ich bin doch Student, das ist jemand anders"?
Aber diese Argumentation ist dann wahrscheinlich auch schon wieder zu hoch für dich.
 
Zuletzt bearbeitet:
G

Gelöscht

Gast
"[...]Vorspiegelung falscher oder durch Entstellung oder Unterdrückung wahrer Tatsachen einen Irrtum erregt oder unterhält[...]"


Es geht nicht darum, dass sie studieren kann und dann am ersten Tag feststellt, dass es ihr nicht liegt und sie geht solange einfach arbeiten, bis sie sich darüber im Klaren ist, was sie möchte. Es geht um absichtlichen Betrugsversuch.
 
M

muddle

Gast
Das ist ja auch irgendwie das, was ich in meinem ersten Post andeuten wollte.

Gerechtfertigt ist es nicht, sich den Studentenstatus aneignen zu wollen.

Denn wie im ersten Post des TO geschrieben, will sie ja definitiv nicht studieren, sondern den Status nur um Vergünstigungen zu kriegen. Da ist ja noch nichtmal der Versuch eines Studiums.

Klar, Yukmaus, da wird einem per Gesetzgeber dann schon irgendwie der Riegel vorgeschoben...aber alleine die Tatsache es so versuchen zu wollen, kann als Täuschung gewertet werden.

Ich kann ja verstehen,dass man für sich das Beste rausschlagen will, das will ja jeder irgendwie, aber eine Täuschung bzw. Vorspielung falscher Tatsachen ist es allemal.
 
G

Gelöscht

Gast
Ich halte mich ab sofort aus der ganzen Sache raus. Ich will mich nicht weiter beleidigen lassen oder gar für den Fall eines falschen Sachverhalts, dass es doch nicht strafrechtlich relevant ist, nicht Mal korrigiert, sondern bloß untergebuttert werden. Ich bin kein Ventil für sie.

Es ist mir so vollkommen egal, was aus diesem Thema wird. Eine Diskussion ist eine Diskussion. Eine Meinung ist eine Meinung. Aber Beleidigungen, die mehr als nur unter die Gürtellinie gehen, lasse ich mir nicht bieten. Ich darf es nicht, weil es mich mehr als nur verletzt. Ich bin erschüttert.
 

Baeng

Mitglied
Studierst Du Jura? Wenn ja, bitte mal schämen gehen.

Les nochmal drüber, dann wirst Du über das Wort "rechtswidrig" (§263 I)stolpern. Auch wenn dein Rechtsgefühl es warscheinlich als ungerecht erscheinen lässt ist es nicht rechtswidrig.

Rechtswidrig ist eine Handlung dann wenn sie gegen geltende Gesetzesnormen verstößt und oder/ kein rechtfertigungsgrund vorliegt.

Sich in einer Uni einzuschreiben, aus welchem Grund auch immer ist nicht rechtswidrig. Rechtswidriges Erschleichen von Leistungen ist, FYI, bspw. Schwarzfahren mit der Straßenbahn.

Der Vermögensvorteil den die TE durch das Einschreiben an der UNI erlangen würde ist nicht rechtswidrig, er ist völlig rechtens. es steht meines Wissens nach nirgendswo geschrieben das man sich dem Studium widmen muss. Die Normen aus dem Hochschulgesetz oder was auch immer kannst Du Dir mal selbst suchen.
 
G

Gelöscht

Gast
Nein, ich studiere kein Jura, ich schäme mich deshalb auch nicht.
Danke für die Aufklärung!

Dass ich falsch gelegen habe, aber davon überzeugt war, richtig zu liegen, hätte man halt auch anders rüberbringen können. Mein Fehler. Ich hätte sofort zugegeben, dass ich mich täusche und mein "Rechtsgefühl," wie du es schreibst, Baeng, nur ein Gefühl ist :D
Ja, Jura ist ne komplizierte Sache. Zum Glück hab ichs nicht angetreten ^^
 
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